Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

nichts, so seien die Gemeinderäthe jederzeit überstimmt so nütze deren Dortsitzen und Abstimmen nichts, so müssen sie immer unterliegen. Also er glaube, nachdem es sich um so wesentliche Fragen handle, so sollten die Geldfragen und überhaupt, wo es sich um wesentliches handle immer dem Gemeinderathe anheim gestellt sein. Es seien ja die Vorbereitungen die Unterhaltungen welche projektirt seien nicht in den nächsten acht Tagen, sondern würde diesfalls immer zuerst ein Programm und Entwurf vorgelegt und der Gemeinderat habe ja beinahe ohnedies alle 14 Tage Sitzungen und wenn es notwendig sei so würden eigene Gemeinderatssitzunggen anberaumt werden können, wo

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