Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

und genehmige, so sei schon ausgesprochen, daß auch ein Festzug stattfinden könne und daß hiefür hienach die Kosten aus Gemeindemitteln müssen geschaffen werden. Das möchte er wohl nochmals erwähnen. Es habe bereits geheißen daß wenn ein Festzug stattfinde, er aus den Mitteln derjenigen abgehalten werden solle welche sich dazu herbeilassen und dann habe er auch weiter vernommen, daß es dem Central-Comite gänzlich überlassen werden solle. In diesem Central-Comitee seien nun 5 Mitglieder des Gemeinderathes vertreten. Diese übernähmen eine Aufgabe, welche immerhin schwer zu verantworten sei und wenn die übrigen 10 welche noch dort sitzen, auch Stimme haben, so nützen die 5 Stimmen des Gemeinderathes

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