Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

nichts, so seien die Ge- meinderäthe jederzeit überstimmt so nütze deren Dortsitzen und Abstimmen nichts, so müssen sie immer unterliegen. Also er glaube, nachdem es sich um so wesentliche Fra- gen handle, so sollten die Geldfragen und überhaupt, wo es sich um wesentliches handle immer dem Gemeinderathe anheim gestellt sein. Es seien ja die Vorberei- tungen die Unter- haltungen welche projek- tirt seien nicht in den nächsten acht Tagen, sondern würde diesfalls immer zuerst ein Pro- gramm und Entwurf vorgelegt und der Ge- meinderat habe ja bei- nahe ohnedies alle 14 Tage Sitzungen und wenn es notwendig sei so würden eigene Gemeinderatssitzung- gen anberaumt wer- den können, wo

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