Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. Juli 1871 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 28. July 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren Karl Edelbauer, Josef Ernst, Franz Greiner, Ferdinand Gründler, Karl Holderer, Leopold Huber, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Franz Schachinger, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl, Franz Wickhoff Josef Haller, Wenzl Wenhart. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Vize Bgstr Crammer, Karl Fellerer, Moriz Gschaider, Dr. Johann Hoch- hauser, Josef Reichl, Leopold Putz, Josef Werndl. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet und bringt zur Kentniß der Ver- sammlung den hohen Statthalterey Erlaß vom 21. July d.J. Z. 7393 wo- mit der Ministerialrekurs des Franz Lavrenčič wegen verwei- gerter Mauthgebür von Seite des Josef Jordan mit der Einla- dung zurück geschloßen wird, auf Grund des vorgelegten Situ- ations Planes über die Lage der Werndl'schen Restauration den Gemeinderath eingehend zu vernehmen, u. die Äußerung hierüber vorzulegen. Nach Verlesung der Rekursschrift sammt Beilagen und Einsichtsname des Situationsplans wurde von Seite des Gemeinderathes ein- stimmig anerkannt, daß mit den Eisfuhren die Burgfriedgränze überschritten wurde.

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 28. July 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren Karl Edelbauer, Josef Ernst, Franz Greiner, Ferdinand Gründler, Karl Holderer, Leopold Huber, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Franz Schachinger, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl, Franz Wickhoff Josef Haller, Wenzl Wenhart. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Vize Bgstr Crammer, Karl Fellerer, Moriz Gschaider, Dr. Johann Hochhauser, Josef Reichl, Leopold Putz, Josef Werndl. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet und bringt zur Kentniß der Versammlung den hohen Statthalterey Erlaß vom 21 July d.J. Z. 7393 womit der Ministerialrekurs des Franz Lavrenčič wegen verweigerter Mauthgebür von Seite des Josef Jordan mit der Einladung zurück geschloßen wird, auf Grund des vorgelegten Situations Planes über die Lage der Werndl'schen Restauration den Gemeinderath eingehend zu vernehmen, u. die Äußerung hierüber vorzulegen. Nach Verlesung der Rekursschrift sammt Beilagen und Einsichtsname des Situationsplans wurde von Seite des Gemeinderathes einstimmig anerkannt, daß mit den Eisfuhren die Burgfriedgränze überschritten wurde.

Hierauf wurde vom Gemeinderathe nachstehende Äußerung abgegeben: Bey der Gemeinderaths Sitzung am 24. Febr. d.J. ließ sich der Gemeinderath von der Ansicht leiten, daß billiger Weise nur von demjenigen eine Wegmauth abverlangt werden könne, der einen städtischen Weg wirklich befahrt. Da nun der Bauerngutsbesitzer Landsiedl mit den Eisfuhren des Jordan keinen solchen Weg im vorliegenden Falle befahren, und auch nicht die Absicht hatte, den städtischen Mauthschranken zu umfahren, indem er geraden Weges das Eis von dem Teiche in seinen Hoftheils über andere Privat-, theils über seine eigenen Gründe transportiren ließ, und zur Passirung des Mauthschrankens nur einen sehr bedeutenden Unweg hätte machen müssen, so sieht man sich auch heute aus denselben Billigkeitsgründen veranlaßt, den Antrag zu stellen, dem Rekurse des Franz Lavrenčič ohngeachtet des Kantraktpunktes III im Pachtvertrage vom 11. Dezbr 1868. keine folge zu geben, da dieser Kontraktspunkt nur für solche gemeint seyn kan, welche zwar die städtischen Wege befahren,

Hierauf wurde vom Gemeinde- rathe nachstehende Äußerung abgegeben: Bey der Gemeinderaths Sitzung am 24. Febr. d.J. ließ sich der Ge- meinderath von der Ansicht leiten, daß billiger Weise nur von demjenigen eine Wegmauth abverlangt werden könne, der einen städtischen Weg wirklich be- fahrt. Da nun der Bauernguts- besitzer Landsiedl mit den Eis- fuhren des Jordan keinen solchen Weg im vorliegenden Falle befahren, und auch nicht die Ab- sicht hatte, den städtischen Mauth- schranken zu umfahren, indem er geraden Weges das Eis von dem Teiche in seinen Hoftheils über andere Privat-, theils über seine eigenen Gründe transpor- tiren ließ, und zur Passirung des Mauthschrankens nur einen sehr bedeutenden Unweg hätte machen müssen, so sieht man sich auch heute aus denselben Bil- ligkeitsgründen veranlaßt, den Antrag zu stellen, dem Rekurse des Franz Lavrenčič ohngeachtet des Kantraktpunktes III im Pachtver- trage vom 11. Dezbr 1868 keine folge zu geben, da dieser Kon- traktspunkt nur für solche ge- meint seyn kan, welche zwar die städtischen Wege befahren,

nicht aber den Schranken passirt haben, da viele städtische Wege, ohne einen Mauthschranken zu berühren, zu innerhalb des Burg- friedens gelegenen Häusern führen können. Dieser Antrag wurde mit Majo- rität zum Beschluße erhoben. 4247. Statth. Präs. Erlaß vom 18. July 871 Z. 1238 womit ein Exemplar des Vortrages des kk. oö Landessanitäts- rathes über die Organisation des öffentl. Sanitätsdienstes in den Gemeinden zur gutächtlichen Äusserung übermittelt wird. Wurde zur Berathung dieses Ge- genstandes ein Comite, bestehend aus dem Hr. Vizebgstr Crammer u. den Hr. Gemeinderäthen Dr. Hochhauser, Mooshammer, Wenhart u. Greiner bestimmt. 4342. Protocoll mit Fr. Elise Dukart über die Abtretung einer Kapitals Forderung pr 800 fl zur Erbauung eines Leichenhauses. Vortrag Die wohlgeborne Frau Elise Dukart hat zum Zwecke der Erbauung eines Leichenhauses im Friedhofe eine Kapitalsforderung pr 800 fl mit der Bedingung der Stadtkom- mune gewidmet, daß dieses Ka- pital den Schuldnern während ihrer Lebensdauer nicht gekün- det werden dürfe, und daß sie hievon die

nicht aber den Schranken passirt haben, da viele städtische Wege, ohne einen Mauthschranken zu berühren, zu innerhalb des Burgfriedens gelegenen Häusern führen können. Dieser Antrag wurde mit Majorität zum Beschluße erhoben. 4247. Statth. Präs. Erlaß vom 18. July 871 Z. 1238 womit ein Exemplar des Vortrages des kk. oö Landessanitätsrathes über die Organisation des öffentl. Sanitätsdienstes in den Gemeinden zur gutächtlichen Äusserung übermittelt wird. Wurde zur Berathung dieses Gegenstandes ein Comite, bestehend aus dem Hr. Vizebgstr Crammer u. den Hr. Gemeinderäthen Dr. Hochhauser, Mooshammer, Wenhart u. Greiner bestimmt. 4342. Protocoll mit Fr. Elise Dukart über die Abtretung einer Kapitals Forderung pr 800 fl zur Erbauung eines Leichenhauses. Vortrag Die wohlgeborne Frau Elise Dukart hat zum Zwecke der Erbauung eines Leichenhauses im Friedhofe eine Kapitalsforderung pr 800 fl mit der Bedingung der Stadtkommune gewidmet, daß dieses Kapital den Schuldnern während ihrer Lebensdauer nicht gekündet werden dürfe, und daß sie hievon die

5 % Interessen an die Gemeinde entrichten werde. Der Bau dieses Leichenhauses ist nunmehr vollendet, die Gesammtkosten desselben belaufen sich auf 1138 fl 50 xr und es handelt sich nunmehr darum; aus welchem Fonde der Rest pr 338 fl 50 xr bestritten werden soll. Um der Gemeinde das unbeschränkte Verfügungsrecht über dieses Leichenhaus nebst dem anstoßenden Sekzierkabinet zu wahren, dürfte es zweckmäßig erscheinen, wenn diese Mehrkosten aus der Stadtkasse bestritten würden. Hierüber wurde sonach einhellig beschlossen: Es sey der wohlgebornen Frau Elise Dukart für diese neuerliche edle Widmung eines Geschenkes von 800 fl zur Erbauung des Leichenhauses der Dank des Gemeinderathes mittelst Schreiben auszudrücken. Die Mehrkosten pr 338 fl 50 xr werden aus der Stadtkasse zur Zahlung genehmigt. Weiters sey das Leichenhaus im Innern auszumalen, daselbst ein kleiner Altartisch mit Kruzifix herzurichten, wird Herr Gemeinderath Theißig eingela[den] die Ausführung dieser inneren Ausstattung zu veranlassen. Nach gänzlicher Vollendung ist das hochw. Stadtpfarramt und

5 % Interessen an die Gemeinde entrichten werde. Der Bau dieses Leichenhauses ist nunmehr vollendet, die Gesammt- kosten desselben belaufen sich auf 1138 fl 50 xr und es handelt sich nunmehr darum; aus welchem Fonde der Rest pr 338 fl 50 xr bestritten werden soll. Um der Gemeinde das unbeschränk- te Verfügungsrecht über dieses Leichenhaus nebst dem anstoßenden Sekzierkabinet zu wahren, dürfte es zweckmäßig erscheinen, wenn diese Mehrkosten aus der Stadt- kasse bestritten würden. Hierüber wurde sonach einhellig beschlossen: Es sey der wohlgebornen Frau Elise Dukart für diese neuerliche edle Widmung eines Geschenkes von 800 fl zur Erbauung des Leichen- hauses der Dank des Gemeinde- rathes mittelst Schreiben auszu- drücken. Die Mehrkosten pr 338 fl 50 xr werden aus der Stadtkasse zur Zahlung genehmigt. Weiters sey das Leichenhaus im Innern auszumalen, daselbst ein kleiner Altartisch mit Kru- zifix herzurichten, wird Herr Gemeinderath Theißig eingela[den] die Ausführung dieser inneren Ausstattung zu veranlassen. Nach gänzlicher Vollendung ist das hochw. Stadtpfarramt und

die Vorname der Einweihung die- ses Leichenhauses zu ersuchen. 4296. Einladung der Realschul Di- rektion vom 26 July d.J. Z. 157 zur Theilname an der Schlußfeier der kk Realschule. Zur Wissenschaft, und werden die Herren Gemeinderäthe zur Theil- name eingeladen. 4181. Note der fürstl. Lamberg'schen Güter Direktion Schloß Steyr vom 19. July d.J. Z. 751 in Betreff der angesuchten Tiefer u. Umlegung der Wasserleitungsröhren der Fideikommiß Herrschaft Steyr auf der Promenade. Wird zur Kentniß genommen und ist Herr Josef Werndl hievon zu verständigen. I. Section. Herr Gemeinderath Vinz. Mayr trägt vor: 4098 Gesuch des Josef Pühringer Wasenmeister u Hausbesitzer zu Gründberg um Verleihung der erledigten Wasenmeister stelle im Stadtbezirke Steyr. Antrag auf Bewilligung. Einstimmig angenommen. 4142. Anzeige des Viertlmeisters Atzlinger in Ort wegen Beset- zung einer Nachtwächterstelle. Wird der Vorschlag des Hr. Viertel- meisters genehmigt, und die er- ledigte Nachtwächterstelle dem Alois Bachmayr verliehen.

die Vorname der Einweihung dieses Leichenhauses zu ersuchen. 4296. Einladung der Realschul Direktion vom 26 July d.J. Z. 157 zur Theilname an der Schlußfeier der kk Realschule. Zur Wissenschaft, und werden die Herren Gemeinderäthe zur Theilname eingeladen. 4181. Note der fürstl. Lamberg'schen Güter Direktion Schloß Steyr vom 19. July d.J. Z. 751 in Betreff der angesuchten Tiefer u. Umlegung der Wasserleitungsröhren der Fideikommiß Herrschaft Steyr auf der Promenade. Wird zur Kentniß genommen und ist Herr Josef Werndl hievon zu verständigen. I. Section. Herr Gemeinderath Vinz. Mayr trägt vor: 4098 Gesuch des Josef Pühringer Wasenmeister u Hausbesitzer zu Gründberg um Verleihung der erledigten Wasenmeister stelle im Stadtbezirke Steyr. Antrag auf Bewilligung. Einstimmig angenommen. 4142. Anzeige des Viertlmeisters Atzlinger in Ort wegen Besetzung einer Nachtwächterstelle. Wird der Vorschlag des Hr. Viertelmeisters genehmigt, und die erledigte Nachtwächterstelle dem Alois Bachmayr verliehen.

4068. Gesuch der Magdalena Zucker um Nachsicht der Restzeit der wider ihren Mann Josef Zucker verhängten Abschaffung aus dem Stadtbezirke. Antrag: Nachdem nach den gepflogenen polizeylichen Erhebungen Josef Zucker als Excedent u. ein dem Trunke ergebener Mensch bekannt ist u. derselbe wegen Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung auf ein Jahr aus dem Stadtbezirke abgeschafft wurde, so sey das Erkenntniß der Gemeinde Vorstehung Steyr vom 3. Mai d.J. aufrecht zu erhalten, und das vorliegende Gesuch abschlägig zu bescheiden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 4246. Berufung des Josef Pichler Hausbesitzer gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 10 July d.J. Z. 3912. wegen verweigerter käuflicher Überlassung des Stadt grundes hinter seiner Hausfronte gegen die Promenade. Herr Bürgermeister trat gemäß §. 67. der G.O. ab, und es über nahm den Vorsitz Herr Gemeinderath Mooshammer. Nach Vorlesung der Rekursschrift u. Durchsicht der Verhandlungsakten wurde einhellig beschlossen:

4068. Gesuch der Magdalena Zucker um Nachsicht der Restzeit der wider ihren Mann Josef Zucker verhängten Abschaffung aus dem Stadtbezirke. Antrag: Nachdem nach den gepflo- genen polizeylichen Erhebun- gen Josef Zucker als Excedent u. ein dem Trunke ergebener Mensch bekannt ist u. derselbe wegen Ver- brechen der schweren körperlichen Beschädigung auf ein Jahr aus dem Stadtbezirke abgeschafft wurde, so sey das Erkenntniß der Gemeinde Vorstehung Steyr vom 3. Mai d.J. aufrecht zu erhal- ten, und das vorliegende Gesuch abschlägig zu beschei- den. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 4246. Berufung des Josef Pichler Hausbesitzer gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 10 July d.J. Z. 3912. wegen verweigerter käuflicher Überlassung des Stadt grundes hinter seiner Hausfronte gegen die Promenade. Herr Bürgermeister trat ge- mäß §. 67. der G.O. ab, und es über nahm den Vorsitz Herr Gemeinde- rath Mooshammer. Nach Vorlesung der Rekursschrift u. Durchsicht der Verhandlungs- akten wurde einhellig beschlossen:

Nachdem der Herr Bürgermeister zur Abschließung der Verhandlun- gen hinsichtlich der Stadtgraben- gründe vom Gemeinderathe ermäch- tiget war, die von ihm getroffenen Einleitungen wegen Überlassung eines 2° breiten Grundstreifen rückwärts des Hefner'schen Hauses von dem Gartengrunde des Rekur- renten gegen unentgeldliche Zu- weisung eines 2° breiten Grund- streifens hinter dem Hause des- selben gegen die Promenade zu keinem Resultate führten, son- dern Hr. Josef Pichler nebst seiner Ehegattin ausdrücklich erklärten, den angebotenen Grund nicht zu benöthigen, und diese Erklärung im Amte gemeinschäftlich wie- derhohlten, in diesem zufolge der erwähnte Grundstreifen den commissionellen Bestimmungen ge- mäß dem Johann Hefner ins Ei- genthum zugewiesen wurde, so findet der Gemeinderath die vom Hr. Bürgermeister erlassene Er- ledigung vom 10 July d.J. Z. 3912 vollkommen gerechtfertiget, die- selbe zu bestätigen, u. den Herrn Josef Pichler mit seinem dagegen eingebrachten Rekurse mit dem Beisatze zurückzuweisen, daß es ihm jedoch unbenommen bleibe, sich wegen Erwerbung des ange- strebten Grundes mit dem Eigen-

Nachdem der Herr Bürgermeister zur Abschließung der Verhandlungen hinsichtlich der Stadtgrabengründe vom Gemeinderathe ermächtiget war, die von ihm getroffenen Einleitungen wegen Überlassung eines 2° breiten Grundstreifen rückwärts des Hefner'schen Hauses von dem Gartengrunde des Rekurrenten gegen unentgeldliche Zuweisung eines 2° breiten Grundstreifens hinter dem Hause desselben gegen die Promenade zu keinem Resultate führten, sondern Hr. Josef Pichler nebst seiner Ehegattin ausdrücklich erklärten, den angebotenen Grund nicht zu benöthigen, und diese Erklärung im Amte gemeinschäftlich wiederhohlten, in diesem zufolge der erwähnte Grundstreifen den commissionellen Bestimmungen gemäß dem Johann Hefner ins Eigenthum zugewiesen wurde, so findet der Gemeinderath die vom Hr. Bürgermeister erlassene Erledigung vom 10 July d.J. Z. 3912 vollkommen gerechtfertiget, dieselbe zu bestätigen, u. den Herrn Josef Pichler mit seinem dagegen eingebrachten Rekurse mit dem Beisatze zurückzuweisen, daß es ihm jedoch unbenommen bleibe, sich wegen Erwerbung des angestrebten Grundes mit dem Eigen-

thümer Hr. Johann Hefner ins Einvernehmen zu setzen. Herr Bürgermeister übernahm hierauf wieder den Vorsitz. II. Section: Obmann Herr Gemeinderath Josef Theissig. Derselbe trägt vor: 3715. Amtsrelation ad N° 3437, daß gegen die zur Einsicht aufgelegene Stadtkassaordnung pro 1870 keine Erinnerungen zu Protokoll gegegeben wurden. Der vom Kasseamte verfaßte Bericht über die Vermögensgebarung der Stadtkasse im Jahre 1870, so wie der Hauptrechnungs Abschluß wird dem löbl. Gemeinderathe hiemit in Vorlage gebracht, und nachdem in der festgesetzten Frist von 14 Tagen laut der vorliegenden Amtsrelation dagegen keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben, so wie bey der vorgenommenen Prüfing auch richtig befunden wurden, so stellt die Section den Antrag: Es sey diese Jahresrechnung gemeinderäthlich zu genehmigen, auf Grund des richtigen Befundes der Rechnungs Abschluß wie in den Vorjahren zur allgemeinen Kentniß in Druck zu legen, und dem Rechnungsleger Herrn Stadtkaßier Willner das Absolutorium zu ertheilen. Einstimmig genehmigt.

thümer Hr. Johann Hefner ins Einvernehmen zu setzen. Herr Bürgermeister übernahm hierauf wieder den Vorsitz. II. Section: Obmann Herr Gemeinde- rath Josef Theissig. Derselbe trägt vor: 3715. Amtsrelation ad N° 3437, daß ge- gen die zur Einsicht aufgelegene Stadtkassaordnung pro 1870 keine Erinnerungen zu Protokoll ge- gegeben wurden. Der vom Kasseamte verfaßte Bericht über die Vermögensgebarung der Stadtkasse im Jahre 1870, so wie der Hauptrechnungs Abschluß wird dem löbl. Gemeinderathe hie- mit in Vorlage gebracht, und nachdem in der festgesetzten Frist von 14 Tagen laut der vor- liegenden Amtsrelation dage- gen keine Erinnerungen zu Pro- tokoll gegeben, so wie bey der vorgenommenen Prüfing auch richtig befunden wurden, so stellt die Section den Antrag: Es sey diese Jahresrechnung gemein- deräthlich zu genehmigen, auf Grund des richtigen Befundes der Rechnungs Abschluß wie in den Vorjahren zur allgemeinen Kentniß in Druck zu legen, und dem Rechnungsleger Herrn Stadtkaßier Willner das Absolutori- um zu ertheilen. Einstimmig genehmigt.

3874. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für den Monath Juny 1871. Dieser Kasse Journal Abschluß wird auf Grund der von Seite der Gemein- derathe Herrn Edelbauer u. Huber vor- genommenen Revision und des kon- statirten richtigen Befundes zur gemeinderäthlichen Kentniß ge- bracht. 4026. Note des Vorstadtpfarramtes St. Michael vom 12 July d.J. wegen Nachsicht der Zinszahlung für die als Meßnerwohnung im Exje- suiten Gebäude benutzten 2 Lo- kalitäten. Antrag Nachdem die Stadtkasse in Be- treff der Schulen ohnedieß sehr vielfach mit Auslagen in An- spruch genommen ist, so kann auf eine Nachsicht des Zinses nicht eingerathen werden, sondern es sey der Gemeinderathsbe- schluß vom 5. März d.J. Z. 1415 auf- recht zu erhalten. Dieser Antrag wurde mit Majorität angenommen. 4119. Gesuch des Michael Mayr Stadtpfarrthurmwächter um Be- willigung eines Holzbeitrages. Wurden dem Bittsteller wie im Vorjahre 2° weiche 18" Scheiter be- williget.

3874. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für den Monath Juny 1871. Dieser Kasse Journal Abschluß wird auf Grund der von Seite der Gemeinderathe Herrn Edelbauer u. Huber vorgenommenen Revision und des konstatirten richtigen Befundes zur gemeinderäthlichen Kentniß gebracht. 4026. Note des Vorstadtpfarramtes St. Michael vom 12 July d.J. wegen Nachsicht der Zinszahlung für die als Meßnerwohnung im Exjesuiten Gebäude benutzten 2 Lokalitäten. Antrag Nachdem die Stadtkasse in Betreff der Schulen ohnedieß sehr vielfach mit Auslagen in Anspruch genommen ist, so kann auf eine Nachsicht des Zinses nicht eingerathen werden, sondern es sey der Gemeinderathsbeschluß vom 5. März d.J. Z. 1415 aufrecht zu erhalten. Dieser Antrag wurde mit Majorität angenommen. 4119. Gesuch des Michael Mayr Stadtpfarrthurmwächter um Bewilligung eines Holzbeitrages. Wurden dem Bittsteller wie im Vorjahre 2° weiche 18" Scheiter bewilliget.

3882. Gesuch des Georg Bindlehner Curator der irrsinnigen Juliana Follnicht u, deren Tochter Elisabeth Brand um Bewilligung eines Vorschußes von 20 fl zur Bestreitung der Auslagen in betreff der Erhebungen ihrer Vermögensverhältniße. Antrag Es sey den Gesuchstellern in Anbetracht der angeführten Verhältnisse zu dem beabsichtigten Zwecke der nachgesuchte Vorschuß pr 20 fl gegen seinerzeitige Rückvergütung zu bewilligen und das Kasseamt anzuweisen denselben zu Handen der Elisabeth Brand auszubezalen. Einstimmig genehmigt. III Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. N° 4017. Commissions Protokoll ad N° 3996 über den vom Institute der Kreuzschwestern vorzunehmenden Vergrösserungsbau ihres Hauses am Berg. Vortrag. Mit Gemeinderathsbeschluß vom 31. März d.J. wurde den barmh. Schwestern vom heil. Kreuz der rückwärts ihres Hauses auf dem Berg ausserhalb der Stadtmauer gelegene städtische Grund in der Breite von circa 2 Klftr längs des Hauses auf die Dauer des Besitzes un-

3882. Gesuch des Georg Bindlehner Curator der irrsinnigen Juliana Follnicht u, deren Tochter Elisa- beth Brand um Bewilligung eines Vorschußes von 20 fl zur Be- streitung der Auslagen in be- treff der Erhebungen ihrer Vermögensverhältniße. Antrag Es sey den Gesuchstellern in Anbe- tracht der angeführten Verhält- nisse zu dem beabsichtigten Zwecke der nachgesuchte Vor- schuß pr 20 fl gegen seinerzeitige Rückvergütung zu bewilligen und das Kasseamt anzuweisen denselben zu Handen der Elisabeth Brand auszubezalen. Einstimmig genehmigt. III Section. Obmann Herr Gemeinde- rath Josef Haller. N° 4017. Commissions Protokoll ad N° 3996 über den vom Institute der Kreuzschwestern vorzunehmenden Vergrösserungsbau ihres Hauses am Berg. Vortrag. Mit Gemeinderathsbeschluß vom 31. März d.J. wurde den barmh. Schwe- stern vom heil. Kreuz der rückwärts ihres Hauses auf dem Berg ausser- halb der Stadtmauer gelegene städtische Grund in der Breite von circa 2 Klftr längs des Hauses auf die Dauer des Besitzes un-

entgeldlich überlassen. Nachdem dieselben einen Erweiterungs- bau ihres Hauses vorzunehmen wünschen, haben dieselben das Ersuchen gestellt, daß ihnen der hiezu erforderliche Baugrund in billiger Weise überlassen wer- den möchte. Nach dem vorliegenden Bauplane und dem Inhalte des Commissions Pro- tokolls vom 11. July d.J. Z. 4017 hat der erwähnte Grund eine Länge von 11° 5' u. eine verglichene Brei¬ te von 4' 6" somit ein Gesammt- Flächenmäß von 8° 4' 6", und wur- de dieser Grund dem Institute der Kreuzschwestern zum vor- habenden Bau mit Vorbehalt der gemeinderäthlichen Geneh- migung unter der Bedingung unentgeldlich überlassen, daß, wenn dieses Haus von selben einstens verkauft werden sollte, der Käufer beziehweise nachheri- ge Besitzer des Hauses verpflich- tet sey, dem zum Erweiterungs Bau unentgeldlich überlassenen Grund von 8° 4' 9" die Klafter zu 10 fl käuflich an sich zu bringen, und daß diese Verbindlichkeit mittelst eines auszustellenden Reverses auf dem den Kreuz- schwestern eigenthümlichen Hau- se Nr. 137 grundbücherlich sicher zu stellen sey.

entgeldlich überlassen. Nachdem dieselben einen Erweiterungsbau ihres Hauses vorzunehmen wünschen, haben dieselben das Ersuchen gestellt, daß ihnen der hiezu erforderliche Baugrund in billiger Weise überlassen werden möchte. Nach dem vorliegenden Bauplane und dem Inhalte des Commissions Protokolls vom 11. July d.J. Z. 4017 hat der erwähnte Grund eine Länge von 11° 5' u. eine verglichene Brei¬ te von 4' 6" somit ein GesammtFlächenmäß von 8° 4' 6", und wurde dieser Grund dem Institute der Kreuzschwestern zum vorhabenden Bau mit Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung unter der Bedingung unentgeldlich überlassen, daß, wenn dieses Haus von selben einstens verkauft werden sollte, der Käufer beziehweise nachherige Besitzer des Hauses verpflichtet sey, dem zum Erweiterungs Bau unentgeldlich überlassenen Grund von 8° 4' 9" die Klafter zu 10 fl käuflich an sich zu bringen, und daß diese Verbindlichkeit mittelst eines auszustellenden Reverses auf dem den Kreuzschwestern eigenthümlichen Hause Nr. 137 grundbücherlich sicher zu stellen sey.

Die Section stellt demnach den Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle das vorliegende Baukommissionsprotokoll hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung des zum Erweiterungsbau erforderlichen Baugrundes an die Kreuzschwestern untern der vorerwähnten Bedingung gegen Ausstellung des Reverses gemeinderäthlich genehmigen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. IV. Section. Obmann Herr Gemeinderath Al. Vogl. 3639. Gesuch des Alois Klärmann um Erhöhung seiner Armenportion. Wird dermalen mit seinem Ansuchen abgewiesen. 3302. Gesuch der Katharina Pichler um eine Unterstützung aus dem Armenfonde. Wird der Bittstellerin eine Armenportion von wöchentlich 15 xr bewilligt. 4281. Note der Gemeinde Vorstehung Steinbach vom 24 July d.J. Z. 373 mit dem Gesuche des Josef Schäfler um einen Zinsbeitrag. Ist an die Gemeinde Vorstehung Steinbach zurück zu eröffnen, daß dem Ansuchen des Josef Schäfler keine Folge gegeben werden könne, daß demselben jedoch wenn er nach Steyr kommen sollte,

Die Section stellt demnach den Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle das vorliegende Baukommissionsprotokoll hinsichtlich der unentgeltlichen Über- lassung des zum Erweiterungsbau erforderlichen Baugrundes an die Kreuzschwestern untern der vor- erwähnten Bedingung gegen Aus- stellung des Reverses gemeinde- räthlich genehmigen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. IV. Section. Obmann Herr Gemeinde- rath Al. Vogl. 3639. Gesuch des Alois Klärmann um Erhöhung seiner Armen- portion. Wird dermalen mit seinem Ansuchen abgewiesen. 3302. Gesuch der Katharina Pichler um eine Unterstützung aus dem Armenfonde. Wird der Bittstellerin eine Ar- menportion von wöchentlich 15 xr bewilligt. 4281. Note der Gemeinde Vorstehung Steinbach vom 24 July d.J. Z. 373 mit dem Gesuche des Josef Schäfler um einen Zinsbeitrag. Ist an die Gemeinde Vorstehung Steinbach zurück zu eröffnen, daß dem Ansuchen des Josef Schäf- ler keine Folge gegeben wer- den könne, daß demselben jedoch wenn er nach Steyr kommen sollte,

der Unterstand in einem Versorgungs hause gewährt werden wird. 4125. Das Kasseamt überreicht den aus den Rechnungs Piecen der städtischen Versorgungs-Anstalten für das Jahr 1870 zum Behufe der Veröffentlichung verfaßten Haupt Rechnungs Ausweis mit der Bitte um das Absolutorium. Ist dieser Rechnungs Auszug gleich- zeitig mit jenem über die Vermö- gensgebarung der Stadtkasse zu veröffentlichen, u. nachdem die Rechnung in sämmtlichen Einnahms und Ausgabsposten bey der vor- genommenen Revision vollkom- men richtig befunden wurde, so ist dem Rechnungsleger Herrn Stadtkaßier Willner hierüber das Absolutorium zu ertheilen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer

der Unterstand in einem Versorgungs hause gewährt werden wird. 4125. Das Kasseamt überreicht den aus den Rechnungs Piecen der städtischen Versorgungs-Anstalten für das Jahr 1870 zum Behufe der Veröffentlichung verfaßten Haupt Rechnungs Ausweis mit der Bitte um das Absolutorium. Ist dieser Rechnungs Auszug gleichzeitig mit jenem über die Vermögensgebarung der Stadtkasse zu veröffentlichen, u. nachdem die Rechnung in sämmtlichen Einnahms und Ausgabsposten bey der vorgenommenen Revision vollkommen richtig befunden wurde, so ist dem Rechnungsleger Herrn Stadtkaßier Willner hierüber das Absolutorium zu ertheilen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer

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