Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

Hierauf wurde vom Gemeinderathe nachstehende Äußerung abgegeben: Bey der Gemeinderaths Sitzung am 24. Febr. d.J. ließ sich der Gemeinderath von der Ansicht leiten, daß billiger Weise nur von demjenigen eine Wegmauth abverlangt werden könne, der einen städtischen Weg wirklich befahrt. Da nun der Bauerngutsbesitzer Landsiedl mit den Eisfuhren des Jordan keinen solchen Weg im vorliegenden Falle befahren, und auch nicht die Absicht hatte, den städtischen Mauthschranken zu umfahren, indem er geraden Weges das Eis von dem Teiche in seinen Hoftheils über andere Privat-, theils über seine eigenen Gründe transportiren ließ, und zur Passirung des Mauthschrankens nur einen sehr bedeutenden Unweg hätte machen müssen, so sieht man sich auch heute aus denselben Billigkeitsgründen veranlaßt, den Antrag zu stellen, dem Rekurse des Franz Lavrenčič ohngeachtet des Kantraktpunktes III im Pachtvertrage vom 11. Dezbr 1868. keine folge zu geben, da dieser Kontraktspunkt nur für solche gemeint seyn kan, welche zwar die städtischen Wege befahren,

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