Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

Nachdem der Herr Bürgermeister zur Abschließung der Verhandlun- gen hinsichtlich der Stadtgraben- gründe vom Gemeinderathe ermäch- tiget war, die von ihm getroffenen Einleitungen wegen Überlassung eines 2° breiten Grundstreifen rückwärts des Hefner'schen Hauses von dem Gartengrunde des Rekur- renten gegen unentgeldliche Zu- weisung eines 2° breiten Grund- streifens hinter dem Hause des- selben gegen die Promenade zu keinem Resultate führten, son- dern Hr. Josef Pichler nebst seiner Ehegattin ausdrücklich erklärten, den angebotenen Grund nicht zu benöthigen, und diese Erklärung im Amte gemeinschäftlich wie- derhohlten, in diesem zufolge der erwähnte Grundstreifen den commissionellen Bestimmungen ge- mäß dem Johann Hefner ins Ei- genthum zugewiesen wurde, so findet der Gemeinderath die vom Hr. Bürgermeister erlassene Er- ledigung vom 10 July d.J. Z. 3912 vollkommen gerechtfertiget, die- selbe zu bestätigen, u. den Herrn Josef Pichler mit seinem dagegen eingebrachten Rekurse mit dem Beisatze zurückzuweisen, daß es ihm jedoch unbenommen bleibe, sich wegen Erwerbung des ange- strebten Grundes mit dem Eigen-

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