Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

entgeldlich überlassen. Nachdem dieselben einen Erweiterungsbau ihres Hauses vorzunehmen wünschen, haben dieselben das Ersuchen gestellt, daß ihnen der hiezu erforderliche Baugrund in billiger Weise überlassen werden möchte. Nach dem vorliegenden Bauplane und dem Inhalte des Commissions Protokolls vom 11. July d.J. Z. 4017 hat der erwähnte Grund eine Länge von 11° 5' u. eine verglichene Brei¬ te von 4' 6" somit ein GesammtFlächenmäß von 8° 4' 6", und wurde dieser Grund dem Institute der Kreuzschwestern zum vorhabenden Bau mit Vorbehalt der gemeinderäthlichen Genehmigung unter der Bedingung unentgeldlich überlassen, daß, wenn dieses Haus von selben einstens verkauft werden sollte, der Käufer beziehweise nachherige Besitzer des Hauses verpflichtet sey, dem zum Erweiterungs Bau unentgeldlich überlassenen Grund von 8° 4' 9" die Klafter zu 10 fl käuflich an sich zu bringen, und daß diese Verbindlichkeit mittelst eines auszustellenden Reverses auf dem den Kreuzschwestern eigenthümlichen Hause Nr. 137 grundbücherlich sicher zu stellen sey.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2