Ratsprotokoll vom 6. März 1865

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. März 1865 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 6. Merz 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister Dr. Kompaß und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Haas, Franz Haller, Johann Haratzmüller, Kierer, Landsiedl, Pfurtscheller, Pichler, Pöltl, Theißig, Vogl, Vögerl. Abwesend die Herren Dr. Wolf, Gschaider, Jos. Haller, Alois Haratzmüller, Dr. Pierer, Putz, Reder, Reitmayr, Schweiko- fer, Werndl u. Zweythurm. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. 1228. Reklamazions-Protokoll über die Wählerlisten pro 1865. Gemäß § 42 des Gemeinde- Statutes für die Stadt Steyer scheidet im März jeden Jahres der dritte Theil der Mitglie- der des Gemeinderathes aus. Bei dem Umstande, als nach § 44 der Gemeinde Ord[nun]g der Bürgermeister durch 3 Jahre in seiner Stellung zu verblei- ben hat, so haben dießmal nur 7 Mitglieder auszuschei- den. Die Herren Gemeinderäthe deren Mandat in diesem Jahre erlischt, sind folgende: 1. Johann Reitmayr, 2. Josef Werndl, 3. Leopold Putz, 4. Josef Theißig, 5. Franz Haller, 6. Georg Kierer, 7. Anton Pichler.

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 6. Merz 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister Dr. Kompaß und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen u.z. der Herren Edelbauer, Haas, Franz Haller, Johann Haratzmüller, Kierer, Landsiedl, Pfurtscheller, Pichler, Pöltl, Theißig, Vogl, Vögerl. Abwesend die Herren Dr. Wolf, Gschaider, Jos. Haller, Alois Haratzmüller, Dr. Pierer, Putz, Reder, Reitmayr, Schweikofer, Werndl u. Zweythurm. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. 1228. Reklamazions-Protokoll über die Wählerlisten pro 1865. Gemäß § 42 des GemeindeStatutes für die Stadt Steyer scheidet im März jeden Jahres der dritte Theil der Mitglieder des Gemeinderathes aus. Bei dem Umstande, als nach § 44 der Gemeinde Ord[nun]g der Bürgermeister durch 3 Jahre in seiner Stellung zu verbleiben hat, so haben dießmal nur 7 Mitglieder auszuscheiden. Die Herren Gemeinderäthe deren Mandat in diesem Jahre erlischt, sind folgende: 1. Johann Reitmayr, 2. Josef Werndl, 3. Leopold Putz, 4. Josef Theißig, 5. Franz Haller, 6. Georg Kierer, 7. Anton Pichler.

Bei dem Umstande, als die erstgenannten 2 Gemeinderäthe aus dem III. Wahlkörper, die 2 nachfolgenden aus dem II. u. die 3 letztgenannten aus dem I. Wahlkörper gewählt worden sind, hat die bevorstehende Neuwahl derart zu geschehen, daß der III. u. II. Wahlkörper je 2, u. der I. Wahlkörper 3, mithin zusammen 7 Gemeinderäthe zu wählen haben. Die Wahltage wären folgende: der 20. Merz für den III. Wahlkörper 22. II. 27. I. In Betreff der von einem wahlberechtigten Gemeindegliede eingebrachten Reklamazion, welches mit Hinweis auf die §§ 30, 31 u. 47 der Gemeindeordnung nicht nur die Ausscheidung des Herrn Gemeinderathes Schweikofer aus dem Gemeinderathe, sondern auch die Entziehung des aktiven und passiven Wahlrechtes von Amtswegen verlangt, hat der Gemeinderath zu entscheiden. Der Gemeinderath genehmigt sonach die Wählerlisten der 3 Wahlkörper pro 1865 und nimmt die Bestimmung der Wahltage zur Kenntniß.

Bei dem Umstande, als die erst- genannten 2 Gemeinderäthe aus dem III. Wahlkörper, die 2 nachfolgenden aus dem II. u. die 3 letztgenannten aus dem I. Wahlkörper gewählt worden sind, hat die bevorstehende Neuwahl derart zu geschehen, daß der III. u. II. Wahlkörper je 2, u. der I. Wahlkörper 3, mithin zusammen 7 Gemein- deräthe zu wählen haben. Die Wahltage wären folgende: der 20. Merz für den III. Wahlkörper 〃 22. 〃 〃 〃 II. 〃 27. 〃 〃 〃 I. In Betreff der von einem wahlberechtigten Gemeinde- gliede eingebrachten Rekla- mazion, welches mit Hinweis auf die §§ 30, 31 u. 47 der Gemeindeordnung nicht nur die Ausscheidung des Herrn Gemeinderathes Schweikofer aus dem Gemeinderathe, son- dern auch die Entziehung des aktiven und passiven Wahl- rechtes von Amtswegen ver- langt, hat der Gemeinderath zu entscheiden. Der Gemeinderath geneh- migt sonach die Wählerlisten der 3 Wahlkörper pro 1865 und nimmt die Bestimmung der Wahltage zur Kenntniß.

Bezüglich der eingebrachten Reklamazion ist unter Vor- lage des Protokolles an die hohe Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Wei- sung zu erbitten, ob der § 30 der Gemeindeordnung im vorliegenden Falle An- wendung finde u. der Rekla- mazion statt zu geben sei oder nicht. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl G. Rath Carl Willner Schft.

Bezüglich der eingebrachten Reklamazion ist unter Vorlage des Protokolles an die hohe Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Weisung zu erbitten, ob der § 30 der Gemeindeordnung im vorliegenden Falle Anwendung finde u. der Reklamazion statt zu geben sei oder nicht. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl G. Rath Carl Willner Schft.

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