Ratsprotokoll vom 6. März 1865

Bei dem Umstande, als die erstgenannten 2 Gemeinderäthe aus dem III. Wahlkörper, die 2 nachfolgenden aus dem II. u. die 3 letztgenannten aus dem I. Wahlkörper gewählt worden sind, hat die bevorstehende Neuwahl derart zu geschehen, daß der III. u. II. Wahlkörper je 2, u. der I. Wahlkörper 3, mithin zusammen 7 Gemeinderäthe zu wählen haben. Die Wahltage wären folgende: der 20. Merz für den III. Wahlkörper 22. II. 27. I. In Betreff der von einem wahlberechtigten Gemeindegliede eingebrachten Reklamazion, welches mit Hinweis auf die §§ 30, 31 u. 47 der Gemeindeordnung nicht nur die Ausscheidung des Herrn Gemeinderathes Schweikofer aus dem Gemeinderathe, sondern auch die Entziehung des aktiven und passiven Wahlrechtes von Amtswegen verlangt, hat der Gemeinderath zu entscheiden. Der Gemeinderath genehmigt sonach die Wählerlisten der 3 Wahlkörper pro 1865 und nimmt die Bestimmung der Wahltage zur Kenntniß.

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