Ratsprotokoll vom 6. März 1865

Bezüglich der eingebrachten Reklamazion ist unter Vorlage des Protokolles an die hohe Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Weisung zu erbitten, ob der § 30 der Gemeindeordnung im vorliegenden Falle Anwendung finde u. der Reklamazion statt zu geben sei oder nicht. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl G. Rath Carl Willner Schft.

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