Ratsprotokoll vom 6. März 1865

Bezüglich der eingebrachten Reklamazion ist unter Vor- lage des Protokolles an die hohe Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Wei- sung zu erbitten, ob der § 30 der Gemeindeordnung im vorliegenden Falle An- wendung finde u. der Rekla- mazion statt zu geben sei oder nicht. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl G. Rath Carl Willner Schft.

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