Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. Juni 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 27. Juni 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Eggendorfer, Franz Haller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Engl, Harazmüller Dr. Pierer, v. Schönthan, Schwarz, entschuldiget, und Degenfellner und Edelbauer. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller verhindert, für ihm trägt vor Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3260. Alexander Aidtenböck, Schuhmacher- meister um Auszalung seines Ver- dienstentgeldes für die kontraktliche übernommene Lieferung der Fußbekleidung für die städt. Polizeiwachmannschaft und den Amtsdiener. Nachdem sich die Schuldigkeit für die zu liefernde Beschuhung des städt. Dienerpersonales im Jahre 1862 laut Akkordprotokoll No 8 dto 20. Novbr. 1861 Z. 6850 auf 175 fl be- läuft; und nachdem in Folge polizei- ämtlicher Relation der größte Theil dieser Schuhsorten für das

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 27. Juni 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Eggendorfer, Franz Haller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Engl, Harazmüller Dr. Pierer, v. Schönthan, Schwarz, entschuldiget, und Degenfellner und Edelbauer. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller verhindert, für ihm trägt vor Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3260. Alexander Aidtenböck, Schuhmachermeister um Auszalung seines Verdienstentgeldes für die kontraktliche übernommene Lieferung der Fußbekleidung für die städt. Polizeiwachmannschaft und den Amtsdiener. Nachdem sich die Schuldigkeit für die zu liefernde Beschuhung des städt. Dienerpersonales im Jahre 1862 laut Akkordprotokoll No 8 dto 20. Novbr. 1861 Z. 6850 auf 175 fl beläuft; und nachdem in Folge polizeiämtlicher Relation der größte Theil dieser Schuhsorten für das

laufende Jahr bereits akkordmäßig und in bedungener Qualität von dem Herrn Lieferanten abgegeben wurde, so daß nur mehr ein ganz kleiner Theil dieser Schuhsorten im beiläufigen Betrag von 20 fl abzuliefern komt, so stelle ich den Antrag, dem Herrn Akkordanten Alexander Aidtenböck für die bereits gelieferten Schuharbeiten eine a conto Zalung im Betrage von 150 fl zu leisten, und zu diesem Ende an das städt. Kassaamt den bezüglichen Auftrag zu erlassen, so wie den Herrn Gesuchsteller hievon zu verständigen. Beschluß nach Antrag. 3162. Karl Schreiner, Beleuchtungsbesorger, um weitere Bewilligung der Aufbesserung der Bestallung für das Aufzünderpersonale. Nachdem der Herr Gemeinderath Reschauer, welchem die Inspektion der städt. Beleuchtung obliegt, die Zweckmäßigkeit der Aufbesserung für das Aufzünderpersonale für das abgelaufene

laufende Jahr bereits akkord- mäßig und in bedungener Qua- lität von dem Herrn Lieferan- ten abgegeben wurde, so daß nur mehr ein ganz kleiner Theil dieser Schuhsorten im beiläufigen Betrag von 20 fl abzuliefern komt, so stelle ich den Antrag, dem Herrn Akkordanten Alexander Aidten- böck für die bereits geliefer- ten Schuharbeiten eine a conto Zalung im Betrage von 150 fl zu leisten, und zu diesem Ende an das städt. Kassaamt den bezüglichen Auftrag zu er- lassen, so wie den Herrn Gesuch- steller hievon zu verständigen. Beschluß nach Antrag. 3162. Karl Schreiner, Beleuchtungs- besorger, um weitere Bewilli- gung der Aufbesserung der Bestallung für das Aufzün- derpersonale. Nachdem der Herr Gemeinde- rath Reschauer, welchem die In- spektion der städt. Beleuchtung obliegt, die Zweckmäßigkeit der Aufbesserung für das Aufzün- derpersonale für das abgelaufene

halbe Jahr anerkannt hat, so stelle ich den Antrag: daß der Betrag von 72 fl für das zweite Solar Semester 1862 dem genannten Aufzündungspersonale, jedoch unter der Bedingung wieder ausbezalt werde, daß dieses Per- sonale dem ihm obliegenden Geschäfte der Reinigung und zeitgemäßen Aufzündung der Laternen um so gewißer ordentlich und pünktlich nachkomme, als im widrigen Falle der Beleuchtungs Inspektor Herr Gemeinderath Reschauer befugt wäre, den Nachlässigen von Fall zu Fall oder auch für die restliche Zeit des Semesters den entfallen- den Aufbesserungsbetrag ganz Einstimmig nach dem Antrage oder theilweise zu entziehen. 2857. Karl Schreiner, Beleuchtungs- besorger, überreicht die Rechnung für Beleuchtung der Ennsleiten pro Febr., Merz u. April d.J. pr 18 fl 31 xr Dem Kassaamte zur Zalung. 3163. Karl Schreiner, Beleuchtungsbe- sorger überreicht die Rechnung für Beleuchtung der Ennsleiten pro Mai d. J. pr 4 fl 51 xr Dem Kassaamte zur Zalung 3135 II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer Competenten Tabelle über die um

halbe Jahr anerkannt hat, so stelle ich den Antrag: daß der Betrag von 72 fl für das zweite Solar Semester 1862 dem genannten Aufzündungspersonale, jedoch unter der Bedingung wieder ausbezalt werde, daß dieses Personale dem ihm obliegenden Geschäfte der Reinigung und zeitgemäßen Aufzündung der Laternen um so gewißer ordentlich und pünktlich nachkomme, als im widrigen Falle der Beleuchtungs Inspektor Herr Gemeinderath Reschauer befugt wäre, den Nachlässigen von Fall zu Fall oder auch für die restliche Zeit des Semesters den entfallenden Aufbesserungsbetrag ganz Einstimmig nach dem Antrage oder theilweise zu entziehen. 2857. Karl Schreiner, Beleuchtungsbesorger, überreicht die Rechnung für Beleuchtung der Ennsleiten pro Febr., Merz u. April d.J. pr 18 fl 31 xr Dem Kassaamte zur Zalung. 3163. Karl Schreiner, Beleuchtungsbesorger überreicht die Rechnung für Beleuchtung der Ennsleiten pro Mai d. J. pr 4 fl 51 xr Dem Kassaamte zur Zalung 3135 II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer Competenten Tabelle über die um

Verleihung des erledigten Kosmann Mann'schen Stipendiums pr jährlich 64 fl 5 xr eingelangten Gesuche. Mit hohen Statthalterey Erlaß vom 30. Januar 1862 Z. 21576 wurde die hiesige Gemeindevorstehung angewiesen, das Kosman Mann' sche Stipendium von jährlich 64 fl 50 xr ÖW als erledigt auszuschreiben was auch nach den Linzer-Zeitungs-Amtsblättern No 27, 28 und 29 l.J. geschehen ist. Der Termin ist am 12. Mai l.J. abgelaufen. Bis dahin ist nur ein einziges Gesuch nämlich jenes des Josef Wildenhofer Schüler der IV Gymnasialklasse in Linz eingelaufen, allein da in dem Stiftbriefe vom 24. Novbr 1790 die Bedingung festgesetzt ist, daß der Bewerber ein Steyrer Bürgerssohn ist, und das städtische ConscriptionsAmt berichtet hat, daß Bernhard Wildenhofer, Vater des Bittstellers gewesener bürgerlicher Tischlermeister in Steyr schon bei der im Jahre 1850 stattgefundenen Conscription als abwesend behandelt, und bei der Volkszälung

Verleihung des erledigten Kos- mann Mann'schen Stipendiums pr jährlich 64 fl 5 xr eingelangten Gesuche. Mit hohen Statthalterey Erlaß vom 30. Januar 1862 Z. 21576 wurde die hiesige Gemeindevorstehung angewiesen, das Kosman Mann' sche Stipendium von jährlich 64 fl 50 xr ÖW als erledigt auszuschrei- ben was auch nach den Linzer-Zei- tungs-Amtsblättern No 27, 28 und 29 l.J. geschehen ist. Der Termin ist am 12. Mai l.J. abgelaufen. Bis dahin ist nur ein einziges Gesuch nämlich jenes des Josef Wildenhofer Schüler der IV Gym- nasialklasse in Linz eingelaufen, allein da in dem Stiftbriefe vom 24. Novbr 1790 die Bedingung festgesetzt ist, daß der Bewerber ein Steyrer Bürgerssohn ist, und das städtische Conscriptions- Amt berichtet hat, daß Bernhard Wildenhofer, Vater des Bittstel- lers gewesener bürgerlicher Tischlermeister in Steyr schon bei der im Jahre 1850 stattgefun- denen Conscription als abwesend behandelt, und bei der Volkszälung

im Jahre 1857 gar nicht mehr unter die Einheimischen aufgenommen wor- den ist, so würde mit Schreiben vom 20. Mai l.J. Z. 2788 die Gemeindevor- stehung Linz um gefällige Auskunft ersucht, ob Bernhard Wildenhofer in den Verband der Gemeinde Linz aufgenommen ist, und daselbst das Bürgerrecht erlangt hat. Dieselbe hat nun mit Note vom 27. Mai l.J. Z. 3929 bekannt gege- ben, daß keines von beiden der Fall ist, sondern derselbe in den Verband der Gemeinde Aschach gehöre. Zur Zeit der Geburt des Josef Wildenhofer war dessen Vater berührend Wildenhofer jedenfalls Bürger von Steyr, weil er ein bürgerliches Gewerbe be- trieb, daher der Gesuchsteller ein Stadt Steyrer Bürgers- sohn; allein da nun um zwei- ter Competent in der Person des Anton Haasbauer Studieren- den am bischöflichen Gymnasium in Linz aufgetreten ist, dessen Vater ebenfalls das Bürgerrecht in Steyr erlangt hat, so ist zu erwägen, welcher von beiden der würdigere ist, und da ist

im Jahre 1857 gar nicht mehr unter die Einheimischen aufgenommen worden ist, so würde mit Schreiben vom 20. Mai l.J. Z. 2788 die Gemeindevorstehung Linz um gefällige Auskunft ersucht, ob Bernhard Wildenhofer in den Verband der Gemeinde Linz aufgenommen ist, und daselbst das Bürgerrecht erlangt hat. Dieselbe hat nun mit Note vom 27. Mai l.J. Z. 3929 bekannt gegeben, daß keines von beiden der Fall ist, sondern derselbe in den Verband der Gemeinde Aschach gehöre. Zur Zeit der Geburt des Josef Wildenhofer war dessen Vater berührend Wildenhofer jedenfalls Bürger von Steyr, weil er ein bürgerliches Gewerbe betrieb, daher der Gesuchsteller ein Stadt Steyrer Bürgerssohn; allein da nun um zweiter Competent in der Person des Anton Haasbauer Studierenden am bischöflichen Gymnasium in Linz aufgetreten ist, dessen Vater ebenfalls das Bürgerrecht in Steyr erlangt hat, so ist zu erwägen, welcher von beiden der würdigere ist, und da ist

Referent der Ansicht, daß dem Anton Haasbauer vor dem Josef Wildenhofer der Vorzug gebührt und zwar aus dem Grunde, 1. weil erstemer nach den vorliegenden Schulzeugnissen einen weit besseren Fortgang im Studieren an den Tag legt, als Josef Wildenhofer, indem Anton Haasbauer theils sehr guten theilsguten Fortgang in den einzelnen Lehrgegenständen nachweiset, wärend die Leistungen des Wildenhofer theils sehr gut, theils gut, Theils genügend und eben noch genügend sind, und auch der Vater des Anton Haasbauer offenbar mehr Berücksichtigung als der Bernhard Wildenhofer verdient, indem ersterer abgesehen davon, daß er gering besoldet ist, und 9 unmündige Kinder hat, und schon in dieser Hinsicht einen gerechten Anspruch auf Unterstützung hat, durch seine vieljährigen Leistungen im Schulfache sich um die Stadt Steyr Verdienste erworben hat und diese auch vom Gemeinderathe Steyr anerkannt worden sind,

Referent der Ansicht, daß dem Anton Haasbauer vor dem Josef Wildenhofer der Vorzug gebührt und zwar aus dem Grunde, 1. weil erstemer nach den vor- liegenden Schulzeugnissen einen weit besseren Fortgang im Studieren an den Tag legt, als Josef Wildenhofer, indem Anton Haasbauer theils sehr guten theilsguten Fortgang in den einzelnen Lehrgegenstän- den nachweiset, wärend die Lei- stungen des Wildenhofer theils sehr gut, theils gut, Theils genügend und eben noch genügend sind, und auch der Vater des Anton Haas- bauer offenbar mehr Berück- sichtigung als der Bernhard Wil- denhofer verdient, indem ersterer abgesehen davon, daß er gering besoldet ist, und 9 unmündige Kinder hat, und schon in dieser Hinsicht einen gerechten Anspruch auf Unterstützung hat, durch seine vieljährigen Leistungen im Schulfache sich um die Stadt Steyr Verdienste erworben hat und diese auch vom Gemeinderathe Steyr anerkannt worden sind,

weil ihm eben in Würdigung dieser Verdienste das Bürgerrecht ver- liehen worden ist, wärend Bern- hard Wildenhofer gar keine Ver- dienste aufzuweisen hat, und derselbe auch schon seit vielen Jahren in Steyr gar nicht ansüssig ist. Daher Antrag: Es sei Anton Hausbauer für das erledigte Kosman Mann'sche Stipendium von jährlich 64 fl 5 xr in Präsentation zu bringen. Einstimmig nach dem Antrage. 3043. Protokoll über die Uebergabe der im Exjesuitengebäude be- findlichen Lokalitäten zum Zwecke der Unterbringung der kk. Un- terrealschule an die Direktion derselben. Ein Pare dieses Uebergabs- Protokolles der Direktion der kk. Kreishaupt- und Unter- realschule zuzumitteln. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3384. Friedeich Fichtner, um Gestattung des Unterstandes im Bürgerspi- tale. Auf Grund der unkurzen We- ge bei dem Herrn Inspizienten Edelbauer eingeholten Erkun- digung wird dem Hr. Bittstel- ler bei dem Umstande als

weil ihm eben in Würdigung dieser Verdienste das Bürgerrecht verliehen worden ist, wärend Bernhard Wildenhofer gar keine Verdienste aufzuweisen hat, und derselbe auch schon seit vielen Jahren in Steyr gar nicht ansüssig ist. Daher Antrag: Es sei Anton Hausbauer für das erledigte Kosman Mann'sche Stipendium von jährlich 64 fl 5 xr in Präsentation zu bringen. Einstimmig nach dem Antrage. 3043. Protokoll über die Uebergabe der im Exjesuitengebäude befindlichen Lokalitäten zum Zwecke der Unterbringung der kk. Unterrealschule an die Direktion derselben. Ein Pare dieses UebergabsProtokolles der Direktion der kk. Kreishaupt- und Unterrealschule zuzumitteln. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3384. Friedeich Fichtner, um Gestattung des Unterstandes im Bürgerspitale. Auf Grund der unkurzen Wege bei dem Herrn Inspizienten Edelbauer eingeholten Erkundigung wird dem Hr. Bittsteller bei dem Umstande als

dermalen kein heitzbares Zimmer frei ist, vorläufig der Unterstand in der Kammer No 26 im Bürgerspitale bewilliget, und ist hieran derselbe, der Herr Inspizient und Obmann des Bürgerspitals zu verständigen. 3249. Das Amt überreicht dir von Mayr zu Pühring dem ArmenInstitute geschenkten und nun¬ mehr eingebrachten 10 fl ÖW der Armen Instituts Rechnungsführung zur Empfangname und Vermehrung. 2815. Note der Gemeindevorstehung Kirchham vom 12. Mai l.J Z. pcto Einsendung der Verpflegsund Begräbnißkosten für Marie Obermayr pr 20 fl 45 xr. Ist an die Gemeindevorstehung Kirchham rückzuerinnern, daß man sich auf die Zalung der für die Verstorbene Maria Obermayr angesprochenen Verpflegsund Begräbnißkosten pr 20 fl 45 xr bei dem Umstande, als von Seite des Josef Obermayr bezüglich der Erkrankung seiner Schwester nicht die geringste Mittheilung hieher gemacht wurde, nicht herbeilassen könne. Nur aus besonderer Rücksicht

dermalen kein heitzbares Zimmer frei ist, vorläufig der Un- terstand in der Kammer No 26 im Bürgerspitale bewilliget, und ist hieran derselbe, der Herr Inspizi- ent und Obmann des Bürgerspi- tals zu verständigen. 3249. Das Amt überreicht dir von Mayr zu Pühring dem Armen- Institute geschenkten und nun¬ mehr eingebrachten 10 fl ÖW der Armen Instituts Rechnungs- führung zur Empfangname und Vermehrung. 2815. Note der Gemeindevorstehung Kirchham vom 12. Mai l.J Z. pcto Einsendung der Verpflegs- und Begräbnißkosten für Marie Obermayr pr 20 fl 45 xr. Ist an die Gemeindevorstehung Kirchham rückzuerinnern, daß man sich auf die Zalung der für die Verstorbene Maria Ober- mayr angesprochenen Verpflegs- und Begräbnißkosten pr 20 fl 45 xr bei dem Umstande, als von Seite des Josef Obermayr bezüglich der Erkrankung seiner Schwester nicht die geringste Mittheilung hie- her gemacht wurde, nicht herbei- lassen könne. Nur aus besonderer Rücksicht

für Josef Obermayr will man abgesehen davon, daß die Be- gräbnißkosten für Armen- leichen hierorts nur 4 fl 34 ½ xr betragen, die von selben be- strittenen Leichenkosten pr 10 fl 45 xr rückvergüten. Die Armen Instituts Rech- nungsführung wird demnach angewiesen, den Betrag pr 10 fl 50x an das Expedit zur Einsendung an die Gemeinde- Vorstehung Kirchham zu ver- abfolgen. 3210. Note des kk. städt. deleg. Bezirks- Gerichtes Steyr vom 26. Mai l.J. Z. 3449 pcto Bekanntgabe, ob von Seite des Ammen Institutes ein Anspruch auf die Verlassen- schaft nach dem Verst. Joh. Berger erhoben wird. Bei dem Umstande als die von Johann Berger vom 1. Dezbr. 1855 bis zu seinem Sterbtage den 19. März 1862 aus dem Milden Vers. Fonde genossenen Betheilung die Summe von 399 fl 90 xr ÖW beträgt, so ist hiefür bei der Abhandlungs Instanz ein Ersatzanspruch zu er- heben.

für Josef Obermayr will man abgesehen davon, daß die Begräbnißkosten für Armenleichen hierorts nur 4 fl 34 ½ xr betragen, die von selben bestrittenen Leichenkosten pr 10 fl 45 xr rückvergüten. Die Armen Instituts Rechnungsführung wird demnach angewiesen, den Betrag pr 10 fl 50x an das Expedit zur Einsendung an die GemeindeVorstehung Kirchham zu verabfolgen. 3210. Note des kk. städt. deleg. BezirksGerichtes Steyr vom 26. Mai l.J. Z. 3449 pcto Bekanntgabe, ob von Seite des Ammen Institutes ein Anspruch auf die Verlassenschaft nach dem Verst. Joh. Berger erhoben wird. Bei dem Umstande als die von Johann Berger vom 1. Dezbr. 1855 bis zu seinem Sterbtage den 19. März 1862 aus dem Milden Vers. Fonde genossenen Betheilung die Summe von 399 fl 90 xr ÖW beträgt, so ist hiefür bei der Abhandlungs Instanz ein Ersatzanspruch zu erheben.

3201. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Pfründen eingelangten Gesuche. Nach den vorliegenden Anzeigen der Milden VerhorgungsFonds Rechnungsführung sind bei diesem Fonde 2 Bürgerpfründen nach dem neuen Ausmaße mit je 1 fl 5 xr eine Sondersiechenhauspfründe mit wochentlichen 56 xr, dann eine bischöfliche Pfründe mit monatl. 3 fl 50 xr erledigt, welche auf Grund der gemeinderäthlichen Erledigungen vorschriftsmäßig verlautbart wurden. Auf Grund der eingebrachten Competenten Tabelle haben sich hierum 34 Bewerber gemeldet. Nach genauer Durchsicht dieser Tabelle und Erwägung der Verhältniße der Bittsteller befinden sich hierunter einige welche zum Theil bereits eine kleine Pfründe genießen, die jedoch zur Vorrückung in einen höheren

3201. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledig- ten Pfründen eingelangten Gesuche. Nach den vorliegenden Anzei- gen der Milden Verhorgungs- Fonds Rechnungsführung sind bei diesem Fonde 2 Bürger- pfründen nach dem neuen Ausmaße mit je 1 fl 5 xr eine Sondersiechenhauspfründe mit wochentlichen 56 xr, dann eine bischöfliche Pfründe mit monatl. 3 fl 50 xr erledigt, welche auf Grund der gemeinderäthlichen Erledigungen vorschriftsmäßig verlautbart wurden. Auf Grund der eingebrachten Competenten Tabelle haben sich hierum 34 Bewerber gemeldet. Nach genauer Durchsicht die- ser Tabelle und Erwägung der Verhältniße der Bitt- steller befinden sich hierunter einige welche zum Theil be- reits eine kleine Pfründe genießen, die jedoch zur Vor- rückung in einen höheren

Pfründengenuß geeignet wären; würde nun einer oder der an- dere derselben berücksichtiget so könnte in Folge der Vorrückung für mehrere Bewerber Be- dacht genommen werden. Ueberdieß sind aus Anlaß der nachträglich eingebrachten An- zeigen der Milden Verforgungs- fonds Rechnungsführung durch Todfall weitere 2 Pfründen in Erledigung gekommen, dem- zufolge im Ganzen gegenwärtig 3 Bürgerpfründen mit wochentlichen 3 fl 5xr 2 Sondersiechenhauspfründen 56 xr u. 1 bischöfliche Pfründe mit monatlich 3 fl 50 xr zu besetzen sind. Aus sämtlichen 34 Bewerbern habe ich nach eigenen Wissen und eingeholten Erkundigungen ihrer Verhältniße nachstehende Bittsteller für rücksichtswürdig erachtet: Johann Hermann gewes. Messerschmid- meister 90 Jahre alt, Katharina Hofmann Kammachers- Witwe 31 Jahre alt, Anna Wieser, gewesene Haus- besitznerin 79 Jahre alt, Ignatz Ortler, gewesener Lederer- meister 67 Jahre alt,

Pfründengenuß geeignet wären; würde nun einer oder der andere derselben berücksichtiget so könnte in Folge der Vorrückung für mehrere Bewerber Bedacht genommen werden. Ueberdieß sind aus Anlaß der nachträglich eingebrachten Anzeigen der Milden Verforgungsfonds Rechnungsführung durch Todfall weitere 2 Pfründen in Erledigung gekommen, demzufolge im Ganzen gegenwärtig 3 Bürgerpfründen mit wochentlichen 3 fl 5xr 2 Sondersiechenhauspfründen 56 xr u. 1 bischöfliche Pfründe mit monatlich 3 fl 50 xr zu besetzen sind. Aus sämtlichen 34 Bewerbern habe ich nach eigenen Wissen und eingeholten Erkundigungen ihrer Verhältniße nachstehende Bittsteller für rücksichtswürdig erachtet: Johann Hermann gewes. Messerschmidmeister 90 Jahre alt, Katharina Hofmann KammachersWitwe 31 Jahre alt, Anna Wieser, gewesene Hausbesitznerin 79 Jahre alt, Ignatz Ortler, gewesener Lederermeister 67 Jahre alt,

Magdalena Arbeitshuber 69 Jahre alt Josef Krödmayr, verwitw. Viktualienhändler 84 Jahre alt, Michael Aichinger verehl. Inwohner 76 Jahre alt, AMaria Putz, NagelschmidmeistersWitwe 71 Jahre alt, Ignatz Schmidt, gewes. Schneidermeister 67 Jahre alt, Franziska Bachmayr gewes. Kindsmagd 78 Jahre alt, Johann Kolb, verwitw. Reißzeugmacher 78 Jahre alt, Helena Ruprecht, gewes. Fragnerin 69 Jahre alt, Theresia Streitwieser, Beinschrotterswitwe 82 Jahre alt, Josefa Molterer, AhlschmidmeistersWitwe 64 Jahre alt, Anna Preinfalk, ledige Magd 66 Jahre alt, Ignatz Brunlehner, Lebzeltergeselle 81 Jahre alt, Theresia Lasser, gewes. Schneider meisterin 73 Jahre alt, Theresia Pühringer, led. Bürgerstochter 74 Jahre alt, Josefa Melber, TischlermeistersWitwe 60 Jahre alt Michael Beinhackl, Taglöhner 80 Jahre alt,

Magdalena Arbeitshuber 69 Jahre alt Josef Krödmayr, verwitw. Viktualien- händler 84 Jahre alt, Michael Aichinger verehl. Inwohner 76 Jahre alt, AMaria Putz, Nagelschmidmeisters- Witwe 71 Jahre alt, Ignatz Schmidt, gewes. Schneidermei- ster 67 Jahre alt, Franziska Bachmayr gewes. Kinds- magd 78 Jahre alt, Johann Kolb, verwitw. Reißzeug- macher 78 Jahre alt, Helena Ruprecht, gewes. Fragnerin 69 Jahre alt, Theresia Streitwieser, Beinschrot- terswitwe 82 Jahre alt, Josefa Molterer, Ahlschmidmeisters- Witwe 64 Jahre alt, Anna Preinfalk, ledige Magd 66 Jahre alt, Ignatz Brunlehner, Lebzelter- geselle 81 Jahre alt, Theresia Lasser, gewes. Schneider meisterin 73 Jahre alt, Theresia Pühringer, led. Bür- gerstochter 74 Jahre alt, Josefa Melber, Tischlermeisters- Witwe 60 Jahre alt Michael Beinhackl, Taglöhner 80 Jahre alt,

Barbara Kauth, gewes. Viktualien- händlerin 61 Jahre alt. Ich stelle demnach den Antrag: Es seien die 3 Bürgerpfründen mit wochentl. 1 fl 5 xr an Johann Stermann, 〃 Katarina Hofmann und an Anna Wieser, die bischöfl. Pfründe mit monatl. 3 fl 50 xr dem Ignatz Ortler, die 2 Sondersiechenhauspfründen mit wochentlich 56 xr der Magdalena Arbeitshuber und dem Josef Kroismayr, und die durch Vorrückung der Katharina Hofmann erledigte Lazarethhauspfrün- de mit wöchentlichen 42 xr dem Ignatz Brunlehner, vom 1. August d.J. angefangen zu ver- leihen und hievon die Armen- Instituts Rechnungsführung we- gen Einziehung der Armenportionen, und die Milden Vers. Fonds Rechnungs- führung wegen Vorschreibung und seinerzeitigen Auszalung zu ver- ständigen. Weiters beantrage ich, daß die- jenigen Bittsteller, welche wohl als würdig erkannt, aber dermalen keine Berücksichtigung finden konnten, in besondere Vorschreibung

Barbara Kauth, gewes. Viktualienhändlerin 61 Jahre alt. Ich stelle demnach den Antrag: Es seien die 3 Bürgerpfründen mit wochentl. 1 fl 5 xr an Johann Stermann, Katarina Hofmann und an Anna Wieser, die bischöfl. Pfründe mit monatl. 3 fl 50 xr dem Ignatz Ortler, die 2 Sondersiechenhauspfründen mit wochentlich 56 xr der Magdalena Arbeitshuber und dem Josef Kroismayr, und die durch Vorrückung der Katharina Hofmann erledigte Lazarethhauspfründe mit wöchentlichen 42 xr dem Ignatz Brunlehner, vom 1. August d.J. angefangen zu verleihen und hievon die ArmenInstituts Rechnungsführung wegen Einziehung der Armenportionen, und die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung wegen Vorschreibung und seinerzeitigen Auszalung zu verständigen. Weiters beantrage ich, daß diejenigen Bittsteller, welche wohl als würdig erkannt, aber dermalen keine Berücksichtigung finden konnten, in besondere Vorschreibung

genommen werden sollen, um bei einer zunächst erledigten Pfründe die Verleihung derselben ohne einer Ausschreibung mit Zuhilfenahme dieser Vormerkung veranlassen zu können. Nach einer längeren Diskussion an der sich die meisten Herrn Gemeinderäthe betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Kompaß den Antrag: daß alle Gesuche um Pfründenverleihung in der Folge der Armen Kommission zur vorläufigen Berichtserstattung über die Arbeitsunfähigkeit, Armuthsverhältniße und über die Würdigkeit der einzelnen Bittsteller zugemittelt werden. Der Antrag des Herrn Gemeinderathes der Kompaß wurde zur Abstimmung gebracht und per majora angenommen, wornach die Abstimmung über den Antrag des Herrn Referenten unterblieb. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3202. Das Amt relationirt die gepflogene Vermessung des Schotters in der städt. Schottergrube. Es ist hier angezeigt, daß der

genommen werden sollen, um bei einer zunächst erledigten Pfründe die Verleihung dersel- ben ohne einer Ausschreibung mit Zuhilfenahme dieser Vormer- kung veranlassen zu können. Nach einer längeren Diskus- sion an der sich die meisten Herrn Gemeinderäthe betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Kompaß den Antrag: daß alle Gesuche um Pfründen- verleihung in der Folge der Armen Kommission zur vorläu- figen Berichtserstattung über die Arbeitsunfähigkeit, Armuths- verhältniße und über die Wür- digkeit der einzelnen Bittsteller zugemittelt werden. Der Antrag des Herrn Gemein- derathes der Kompaß wurde zur Abstimmung gebracht und per majora angenommen, wornach die Abstimmung über den Antrag des Herrn Refe- renten unterblieb. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3202. Das Amt relationirt die gepflogene Vermessung des Schot- ters in der städt. Schottergrube. Es ist hier angezeigt, daß der

zur Beschotterung der Sirninger- strasse bestimmte und in der städt. Schottergrube im Föhrenschacher in Bereitschaft gestellte Schotter im Akkordwege zur geeigneten Zeit an Ort und Stelle, wo er gebraucht wird, angeführt werde. Indem ich dieses hiemit beantrage, erhält das Amt die Weisung, die bekannten Fuhrwerksbesitzer vor- zuladen, dieselben über den Kosten- preis zu Protokoll zu vernehmen, und mit demjenigen, der den billig- sten Anboth macht, den Akkord abzu- schließen. Beschluß nach Antrag. 3348. Comißions Protokoll ad Nm 1497 über den abgehaltenen Augenschein beim Meßnerhause pcto Setzung von Schleudersteinen und Herstel- lung eines Gitters. In dem eben vorgelesenen Augen- scheins Protokolle handelt es sich um zwei Gegenstände, und zwar erstlich um Beistellung und Setzung von 5 Schleudersteinen, 2 größeren und 3 kleineren beim Meßnerhause am Pfarrberg. Die Comißion hat die Nothwendigkeit dieser Beistellung anerkannt, u.z.

zur Beschotterung der Sirningerstrasse bestimmte und in der städt. Schottergrube im Föhrenschacher in Bereitschaft gestellte Schotter im Akkordwege zur geeigneten Zeit an Ort und Stelle, wo er gebraucht wird, angeführt werde. Indem ich dieses hiemit beantrage, erhält das Amt die Weisung, die bekannten Fuhrwerksbesitzer vorzuladen, dieselben über den Kostenpreis zu Protokoll zu vernehmen, und mit demjenigen, der den billigsten Anboth macht, den Akkord abzuschließen. Beschluß nach Antrag. 3348. Comißions Protokoll ad Nm 1497 über den abgehaltenen Augenschein beim Meßnerhause pcto Setzung von Schleudersteinen und Herstellung eines Gitters. In dem eben vorgelesenen Augenscheins Protokolle handelt es sich um zwei Gegenstände, und zwar erstlich um Beistellung und Setzung von 5 Schleudersteinen, 2 größeren und 3 kleineren beim Meßnerhause am Pfarrberg. Die Comißion hat die Nothwendigkeit dieser Beistellung anerkannt, u.z.

aus dem Grunde, weil dieses Haus am weitesten in die Fahrbahn hineinreicht und weil an dieser Stelle die Passage sehr enge ist, so muß es geschützt werden, und dieser Schutz kann nur durch Aufstellung von Schleudersteinen erreicht werden. Die daselbst früher bestandenen Schleudersteine sind bei der Pfarrberg-Correktion beseitiget worden, folglich ist es Verpflichtung der Gemeinde sie wieder herzustellen, weil ohne denselben das Haus sichtbaren Schaden leidet. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige die Beistellung und Setzung der obigen Schleudersteine, und ermächtige das Amt zur Akkord Verhandlung hierüber mit dem Pflastermeister Hefner auf sonst übliche Weise. Der zweite Gegenstand, nehmlich die Herstellung eines Gitters auf der abgebrochenen Friedhofmauer, und Deckung derselben mit Steinplatten ist von größerer Wichtigkeit, weil viel kostspieliger, aber deßhalb nicht

aus dem Grunde, weil dieses Haus am weitesten in die Fahr- bahn hineinreicht und weil an dieser Stelle die Passage sehr enge ist, so muß es geschützt werden, und dieser Schutz kann nur durch Aufstellung von Schleudersteinen erreicht werden. Die daselbst früher bestandenen Schleudersteine sind bei der Pfarrberg-Correktion besei- tiget worden, folglich ist es Verpflichtung der Gemeinde sie wieder herzustellen, weil ohne denselben das Haus sichtbaren Schaden leidet. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige die Beistellung und Setzung der obigen Schleudersteine, und er- mächtige das Amt zur Akkord Verhandlung hierüber mit dem Pflastermeister Hefner auf sonst übliche Weise. Der zweite Gegenstand, nehm- lich die Herstellung eines Gitters auf der abgebrochenen Friedhof- mauer, und Deckung derselben mit Steinplatten ist von größe- rer Wichtigkeit, weil viel kostspieliger, aber deßhalb nicht

minder geeignet, einmahl ange- regt zu werden, damit der Ge- genstand nicht in Vergessenheit komme, und der ruinartige An- blick in der Nähe des schönen Got- teshauses, der bei der in Bälde bevorstehenden Aufstellung des neuen Brunnens am Pfarr- platze und vollständigen Regu- lirung dieses Platzes nur noch greler hervortretten wird, doch auch einmahl einem günstigen Ende zu geführt werde. In einem kreisbehördlichen Protokolle dto 5. Dezbr 1856 über die Reguli- rung des Kirchenplatzes bei der Stadtpfarrkirche in Steyr kommt folgender Paßus vor: „In Betreff der Abtragung der Kirchhofmauer gegen die Pfarr- gasse zu, und Ersetzung derselben durch ein eigenes gothisches Ge- länder hat zwar der hochwürdige Herr Stadtpfarrer, und Dechant das Bedenken ausgesprochen, dass dadurch die Kirche mehr den stürmen, und so der Kälte ausge- setzt wird, so wie, daß, da dieser Platz wie bekannt, früher ein Friedhof war, durch die Nachgrabung auf diesen allenfalls auf Gebeine

minder geeignet, einmahl angeregt zu werden, damit der Gegenstand nicht in Vergessenheit komme, und der ruinartige Anblick in der Nähe des schönen Gotteshauses, der bei der in Bälde bevorstehenden Aufstellung des neuen Brunnens am Pfarrplatze und vollständigen Regulirung dieses Platzes nur noch greler hervortretten wird, doch auch einmahl einem günstigen Ende zu geführt werde. In einem kreisbehördlichen Protokolle dto 5. Dezbr 1856 über die Regulirung des Kirchenplatzes bei der Stadtpfarrkirche in Steyr kommt folgender Paßus vor: „In Betreff der Abtragung der Kirchhofmauer gegen die Pfarrgasse zu, und Ersetzung derselben durch ein eigenes gothisches Geländer hat zwar der hochwürdige Herr Stadtpfarrer, und Dechant das Bedenken ausgesprochen, dass dadurch die Kirche mehr den stürmen, und so der Kälte ausgesetzt wird, so wie, daß, da dieser Platz wie bekannt, früher ein Friedhof war, durch die Nachgrabung auf diesen allenfalls auf Gebeine

gestossen werden dürfte. Da jedoch die Kirche gerade an der Nordseite durch die umliegenden Häuser gegen Stürme geschützt ist, und der Kälte durch die Herstellung gut schließbarer Doppelthüren gesteuert werden kann, weiters die hier gewesenen Gebeine bei der vor Jahren bereits stattgehabten Planierung des Platzes und Aufführung der nunmehr sehr schadhaften und einer Reparatur dringend bedürftigen Mauer bereits ausgegraben, und in der Gruft wieder beigesetzt worden sind, und es sich dermalen lediglich um die Abtragung dieser Mauer bis auf die Erdgleiche und Einlassung eines eisernen Geländers in diese handelt, sohin der Platze selbst nebstbei unberührt bleibt diese Bedenken also von selbst wegfallen dürften, so hat derselbe dem Antrage auf die Herstellung eines gothischen Geländers und zwar aus dem Grunde bei gepflichtet, weil nur so die dermalen dem Auge entzogene herrliche Bauart dieses Gotteshauses frei werden kann.

gestossen werden dürfte. Da jedoch die Kirche gerade an der Nordseite durch die umlie- genden Häuser gegen Stürme geschützt ist, und der Kälte durch die Herstellung gut schließbarer Doppelthüren gesteuert werden kann, weiters die hier gewese- nen Gebeine bei der vor Jahren bereits stattgehabten Planierung des Platzes und Aufführung der nunmehr sehr schadhaften und einer Reparatur dringend bedürftigen Mauer bereits ausgegraben, und in der Gruft wieder beigesetzt worden sind, und es sich dermalen lediglich um die Abtragung dieser Mauer bis auf die Erdgleiche und Einlas- sung eines eisernen Geländers in diese handelt, sohin der Platze selbst nebstbei unberührt bleibt diese Bedenken also von selbst wegfallen dürften, so hat der- selbe dem Antrage auf die Her- stellung eines gothischen Geländers und zwar aus dem Grunde bei gepflichtet, weil nur so die der- malen dem Auge entzogene herrliche Bauart dieses Got- teshauses frei werden kann.

In demselben Protokolle der wei- tere Passus: „Belangend die auf circa 400 fl CMz veranschlagten Kosten für die Ab- tragung der Friedhofmauer und Aufstellung eines gothischen Gelän- ders aus Schmiedeisen haben die Vertretter der Stadtgemeinde Steyr gegen deren Uebernahme Einspra- che erhoben, weil diese Herstellung zwar aus Schönheitsrücksichten wünschenswerth, jedoch nicht absolut nothwendig ist, und weil bei der äußernst mißlichen finanziellen Lage der Stadt Steyr, jede wenn noch so geringe, jedoch nicht unbe- dingt nothwendige Auslage ver- mieden werden muß.“ Der hochwürdige Herr Dechant u. Stadtpfarrer hat allerdings gegen die Abtragung der Mauer Einsprache erhoben, und mir zuletzt aus Grün- den der Herstellung eines gothischen Geländers beigepflichtet, dagegen haben die Vertretter der Stadtge- meinde Steyr gegen die Kosten- übernahme der Herstellung des Geländers ebenfalls Einsprache erhoben und diese auch wegen den mißlichen finanziellen Verhältnißen der Stadt Steyr gehörig begründet.

In demselben Protokolle der weitere Passus: „Belangend die auf circa 400 fl CMz veranschlagten Kosten für die Abtragung der Friedhofmauer und Aufstellung eines gothischen Geländers aus Schmiedeisen haben die Vertretter der Stadtgemeinde Steyr gegen deren Uebernahme Einsprache erhoben, weil diese Herstellung zwar aus Schönheitsrücksichten wünschenswerth, jedoch nicht absolut nothwendig ist, und weil bei der äußernst mißlichen finanziellen Lage der Stadt Steyr, jede wenn noch so geringe, jedoch nicht unbedingt nothwendige Auslage vermieden werden muß.“ Der hochwürdige Herr Dechant u. Stadtpfarrer hat allerdings gegen die Abtragung der Mauer Einsprache erhoben, und mir zuletzt aus Gründen der Herstellung eines gothischen Geländers beigepflichtet, dagegen haben die Vertretter der Stadtgemeinde Steyr gegen die Kostenübernahme der Herstellung des Geländers ebenfalls Einsprache erhoben und diese auch wegen den mißlichen finanziellen Verhältnißen der Stadt Steyr gehörig begründet.

Es hat sich somit weder die Vertrettung der Kirche noch die Vertrettung der Stadtgemeinde zur Tragung der Kosten für das fragliche Geländer herbeigelassen oder verpflichtet. „Aus diesem Anlaße heißt es im selben Protokolle weiter, hat sich über Anregung des Kommissionsleiters, der Hauszeigenthümer Herr Anton Gaffel zu einem freiwilligen Beitrag von Einhundert Gulden, und der Hauseigenthümer Herr Dr. Kompaß zu einem freiwilligen Beitrag von fünfzig Gulden der guten Sache wegen herbeigelassen, und der nebstbei zu diesem Zwecke bereits in den Händen des Gemeinderathes und Kirchenvaters Wittigschlager sich 103 fl CMz befinden, so ist für diesen Zweck bereits ein Betrag von 253 fl CMz gesichert, und es erübrigt nur noch die Bedeckung des geringen Restbetrages von 147 fl CMz, welcher wohl von der Gemeinde übernommen werden dürfte. Sollte übrigens die Gemeinde, die Bedeckung dieses Restbetrages pr 147 fl CMz, wider Vermuthen

Es hat sich somit weder die Ver- trettung der Kirche noch die Ver- trettung der Stadtgemeinde zur Tragung der Kosten für das frag- liche Geländer herbeigelassen oder verpflichtet. „Aus diesem Anlaße heißt es im selben Protokolle weiter, hat sich über Anregung des Kommissions- leiters, der Hauszeigenthümer Herr Anton Gaffel zu einem freiwilligen Beitrag von Ein- hundert Gulden, und der Hausei- genthümer Herr Dr. Kompaß zu einem freiwilligen Beitrag von fünfzig Gulden der guten Sache wegen herbeigelassen, und der nebst- bei zu diesem Zwecke bereits in den Händen des Gemeinderathes und Kirchenvaters Wittigschlager sich 103 fl CMz befinden, so ist für diesen Zweck bereits ein Be- trag von 253 fl CMz gesichert, und es erübrigt nur noch die Bedeckung des geringen Restbetrages von 147 fl CMz, welcher wohl von der Ge- meinde übernommen werden dürfte. Sollte übrigens die Gemeinde, die Bedeckung dieses Restbetra- ges pr 147 fl CMz, wider Vermuthen

dennoch ablehnen, so ist die Ver- muthung ausgesprochen worden, daß dieser Betrag durch zweitere frei- willige Beiträge seine Bedeckung muthmaßlich finden werde.“ Es ist also auf Hoffnung gebaut wor- den, daß die Bedeckung der Kosten oder weil schon eine Betheiligung, an denselben in Betrage von 253 fl CMz stattgefunden hat, der Rest der- selben aus weiteren freiwilligen Beiträgen erfolgen werde, wozu aber bisher keine weiteren Schritte geschehen sind. Aus diesem klar dargestellten Sachverhalte kann der löbliche Ge- meindemath den Standpunkt er- kennen, auf welchem sich die Gemein- devertrettung gegenüber dem frag- lichen Gegenstand befindet, daß sie nehmlich keinerlei Verpflichtung übernommen habe. Um aber die Sache selbst nur einen Schritt, der übrigens so wünschens- werthen Realisirung näher zu bringen, und weil weder über die Höhe der Kosten des eisernen Ge- länders und dessen Aufstellung noch über die Kosten der erforder- lichen Mauerdeckplatten eine be- stimmte Ziffersumme bekannt

dennoch ablehnen, so ist die Vermuthung ausgesprochen worden, daß dieser Betrag durch zweitere freiwillige Beiträge seine Bedeckung muthmaßlich finden werde.“ Es ist also auf Hoffnung gebaut worden, daß die Bedeckung der Kosten oder weil schon eine Betheiligung, an denselben in Betrage von 253 fl CMz stattgefunden hat, der Rest derselben aus weiteren freiwilligen Beiträgen erfolgen werde, wozu aber bisher keine weiteren Schritte geschehen sind. Aus diesem klar dargestellten Sachverhalte kann der löbliche Gemeindemath den Standpunkt erkennen, auf welchem sich die Gemeindevertrettung gegenüber dem fraglichen Gegenstand befindet, daß sie nehmlich keinerlei Verpflichtung übernommen habe. Um aber die Sache selbst nur einen Schritt, der übrigens so wünschenswerthen Realisirung näher zu bringen, und weil weder über die Höhe der Kosten des eisernen Geländers und dessen Aufstellung noch über die Kosten der erforderlichen Mauerdeckplatten eine bestimmte Ziffersumme bekannt

ist, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath genehmige, daß das Amt die Weisung erhalte, an das löbliche kk. Bezirksbauamt das freundliche Ansuchen zu stellen, selbes wolle über den Gegenstand einen Plan und einen genauen Kostenanschlag mit Zugrundelegung des bereits vorhandenen Gitters verfassen lassen, welcher sodann dem löblichen Gemeinderathe zur Beurtheilung und weiteren Verhandlung in Vorlage gebracht werden soll. Im Plan und Kostenüberschlag, jedoch abgesondert aufgeführt, soll auch die der Friedhofmauer gegenüber befindliche Parapetmauer neben der Aufgangstiege beim Luegerhaus am Pfarrberg mit aufgenommen werden, weil dieses Objekt ebenfalls entweder gleichzeitig oder später mit einem ähnlichen Gitterversichert und mit Deckplatten versehen werden muß, wovon die Kosten die Gemeinde treffen. Einstimmig nach den Anträgen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. 3410. Dem Franz Ratzinger, Besizer

ist, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath geneh- mige, daß das Amt die Weisung erhalte, an das löbliche kk. Be- zirksbauamt das freundliche Ansuchen zu stellen, selbes wolle über den Gegenstand einen Plan und einen genauen Ko- stenanschlag mit Zugrundelegung des bereits vorhandenen Gitters verfassen lassen, welcher sodann dem löblichen Gemeinderathe zur Beurtheilung und weiteren Ver- handlung in Vorlage gebracht werden soll. Im Plan und Kostenüberschlag, jedoch abgesondert aufgeführt, soll auch die der Friedhofmauer gegenüber befindliche Parapet- mauer neben der Aufgang- stiege beim Luegerhaus am Pfarrberg mit aufgenommen werden, weil dieses Objekt eben- falls entweder gleichzeitig oder später mit einem ähnlichen Gitter- versichert und mit Deckplatten versehen werden muß, wovon die Kosten die Gemeinde treffen. Einstimmig nach den Anträgen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. 3410. Dem Franz Ratzinger, Besizer

des Miesreitnergutes wurde der nachgesuchte Ehekonsens ertheilt. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3196. Das Polizeiamt relationirt über ein im Johann Mitter’schen Hammer- schmiedgebäude No 180 zu Voglsang bald zum Ausbruch gekommenes Feuer und über die Feuergefähr- lichkeit eines Eßkobels daselbst. Aus dieser Relation stellt sich her- aus, daß das Feuer zweifellos durch das Aussprühen von Funken aus dem nächsten Eßkobel entstan- den sey, wodurch angezeigt wird, daß es dringend nothwendig sey, daß Herr Johann Mitter seinen höchst feuergefährlichen Eßkobel höher und mit Funkenabstossern er- baue, besonders, nachdem er hiezu schon im vorigen Jahre mit Gemeinderaths-Dekretes dto 8. August 1861 angewiesen wurde. Nachdem aber Herr Johann Mitter diesem Auftrage bis zur Stunde nur theilweise dadurch, daß er einen von den zwey feuerge- fährlichen Eßkobel herstellte, nach- gekommen ist, so stelle ich den Antrag: daß dem Herrn Johann

des Miesreitnergutes wurde der nachgesuchte Ehekonsens ertheilt. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3196. Das Polizeiamt relationirt über ein im Johann Mitter’schen Hammerschmiedgebäude No 180 zu Voglsang bald zum Ausbruch gekommenes Feuer und über die Feuergefährlichkeit eines Eßkobels daselbst. Aus dieser Relation stellt sich heraus, daß das Feuer zweifellos durch das Aussprühen von Funken aus dem nächsten Eßkobel entstanden sey, wodurch angezeigt wird, daß es dringend nothwendig sey, daß Herr Johann Mitter seinen höchst feuergefährlichen Eßkobel höher und mit Funkenabstossern erbaue, besonders, nachdem er hiezu schon im vorigen Jahre mit Gemeinderaths-Dekretes dto 8. August 1861 angewiesen wurde. Nachdem aber Herr Johann Mitter diesem Auftrage bis zur Stunde nur theilweise dadurch, daß er einen von den zwey feuergefährlichen Eßkobel herstellte, nachgekommen ist, so stelle ich den Antrag: daß dem Herrn Johann

Mitter mittelst Dekretes wiederhohlt strengstens aufgetragen werde, daß er seinen feuergefährlichen Eßkobel binnen 4 Wochen höher und mit Funkenabstossern d. i. feuersicher um so gewißer erbaue, widrigens von ihm ein Pönfall pr 10 fl, welcher im Nichtbefolgungsfalle wird, eingehoben verdoppelt werden würde, wovon das Polizeiamt zu verständigen ist. Beschluß nach Antrag. 3259. Mehrere Hausbesizer in Steyrdorf bitten um Bewilligung des Verkaufes von Grünspeisen bei ihren eigenen Häusern in der Gleinkergasse. Nach der Marktordnung sind zum Verkaufe von Grünspeisen eigene Plätze bestimmt; in Steyrdorf der Platz vor der Michaelskirche, und es wurde zu diesem Ende sogar eine eigene Markthalle erbaut, theils um dadurch den Käufern eine größere Konkurrenz und Auswahl zu verschaffen, theils um die Marktaufsicht und die dießfälligen Vorschriften desto leichter

Mitter mittelst Dekretes wie- derhohlt strengstens aufgetra- gen werde, daß er seinen feuergefährlichen Eßkobel binnen 4 Wochen höher und mit Funken- abstossern d. i. feuersicher um so gewißer erbaue, widrigens von ihm ein Pönfall pr 10 fl, wel- cher im Nichtbefolgungsfalle wird, eingehoben verdoppelt werden würde, wovon das Polizeiamt zu verständigen ist. Beschluß nach Antrag. 3259. Mehrere Hausbesizer in Steyrdorf bitten um Bewilli- gung des Verkaufes von Grün- speisen bei ihren eigenen Häu- sern in der Gleinkergasse. Nach der Marktordnung sind zum Verkaufe von Grünspeisen eigene Plätze bestimmt; in Steyrdorf der Platz vor der Michaelskirche, und es wurde zu diesem Ende sogar eine ei- gene Markthalle erbaut, theils um dadurch den Käufern eine größere Konkurrenz und Aus- wahl zu verschaffen, theils um die Marktaufsicht und die dieß- fälligen Vorschriften desto leichter

handzuhaben und durchzuführen. Diese Verkaufsplätze sind aus Polizeirücksichten bestimmt, und es kann davon nicht abgegangen werden, es geht also durchaus nicht an, daß die Verkäuferinen von Grünspeisen ganz willkührlich und beliebig bald an diesem bald an einem anderen Orte verkau- fen, weil dadurch die Marktauf- sicht und die Durchführung der Marktvorschriften erkhwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Selbst dadurch, daß die Bittsteller einwilligen, daß vor oder in ihren Häusern Grünspeiswaren ver- kauft werden dürfen, wird an der Sache gar nichts geändert, indem nicht den einzelnen Bür- gern, sondern nur der die Po- lizei ausübenden Behörde das Recht zusteht, die Marktplätze zu bestimmen. Unter diesen Umständen stelle ich den Antrag, daß die Bittsteller mit ihrem gesetzwidri- gen Ansuchen lediglich zurückge- wiesen werden, wovon die Bitt- steller abweislich zu verständi- gen sind.

handzuhaben und durchzuführen. Diese Verkaufsplätze sind aus Polizeirücksichten bestimmt, und es kann davon nicht abgegangen werden, es geht also durchaus nicht an, daß die Verkäuferinen von Grünspeisen ganz willkührlich und beliebig bald an diesem bald an einem anderen Orte verkaufen, weil dadurch die Marktaufsicht und die Durchführung der Marktvorschriften erkhwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Selbst dadurch, daß die Bittsteller einwilligen, daß vor oder in ihren Häusern Grünspeiswaren verkauft werden dürfen, wird an der Sache gar nichts geändert, indem nicht den einzelnen Bürgern, sondern nur der die Polizei ausübenden Behörde das Recht zusteht, die Marktplätze zu bestimmen. Unter diesen Umständen stelle ich den Antrag, daß die Bittsteller mit ihrem gesetzwidrigen Ansuchen lediglich zurückgewiesen werden, wovon die Bittsteller abweislich zu verständigen sind.

Das Polizeiamt erhält unter Einem die Weisung auf die genaue Befolgung der dießfälligen Marktvorschriften mit aller Strenge zu sehen, selbe den einzelnen Verschleißern mit dem Beisatze einzuschärfen, daß in jeden vorkommenden Uebertrettungsfalle gesetzlich Amt gehandelt werden wird. Hierauf entspann sich eine Debatte an der sich die meisten Herrn Gemeinderäthe betheiligten und in Folge dessen Herr Gemeinderath Werndl folgenden Zusatz-Antrag stellte. Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht der weiten Entlegenheit von Aichet, Wieserfeld und bei der Steyr einen Theil des Wieserfeldplatzes in der Gegend der ehemaligen Feuerlacke beim Gasthause des Herrn Rudolf Riedler gleichfalls zum Marktplatze für frische Viktualien bestimmen. Dieser Zusatz Antrag sowie

Das Polizeiamt erhält unter Einem die Weisung auf die genaue Befolgung der dieß- fälligen Marktvorschriften mit aller Strenge zu sehen, selbe den einzelnen Verschlei- ßern mit dem Beisatze ein- zuschärfen, daß in jeden vor- kommenden Uebertrettungs- falle gesetzlich Amt gehandelt werden wird. Hierauf entspann sich eine Debatte an der sich die mei- sten Herrn Gemeinderäthe betheiligten und in Folge dessen Herr Gemeinderath Werndl folgenden Zusatz-Antrag stellte. Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht der weiten Entlegenheit von Aichet, Wieser- feld und bei der Steyr einen Theil des Wieserfeldplatzes in der Gegend der ehemaligen Feuerlacke beim Gasthause des Herrn Rudolf Riedler gleichfalls zum Marktplatze für frische Viktualien be- stimmen. Dieser Zusatz Antrag sowie

der Antrag des Referenten, wurden zur Abstimmung gebracht und beide einstimmig angenommen. Herr Vizebürgermeister Lechner trägt vor: 3515. In der letzten Sitzung am 17. Juni d.J. hat der löbliche Gemeinderath jene Anträge genehmigt, welche von dem für die Holz und Kohl- bezugsrechte der Stadt und ihrer Feuerarbeiter bestandenen Comité gestellt wurden, und nach diesen Anträgen die Wahl des neuen Comités vorgenommen. Durch diese Wahl wurden, wie bekannt, die Herrn Gemeinde- räthe Kreisgerichtsrath Eggen- dorfer, Amort, Millner, Franz Haller, Dr. Kompaß und meine Person als Mitglieder des neu bestellten Comités berufen. Die beantragte Wahl dreier Mitglieder aus Männern au- ßer den Gemeinderath stehend, wurde nach dem vom Herrn Ge- meinderathe, Staatsanwalt Schwarz gestellten und vom löblichen Ge- meinderathe genehmigten Antra- ge nicht vorgenommen, weil ge- mäß diesem Antrage, diese drei weiteren Comité Mitglieder von den oben bezeichneten sechs

der Antrag des Referenten, wurden zur Abstimmung gebracht und beide einstimmig angenommen. Herr Vizebürgermeister Lechner trägt vor: 3515. In der letzten Sitzung am 17. Juni d.J. hat der löbliche Gemeinderath jene Anträge genehmigt, welche von dem für die Holz und Kohlbezugsrechte der Stadt und ihrer Feuerarbeiter bestandenen Comité gestellt wurden, und nach diesen Anträgen die Wahl des neuen Comités vorgenommen. Durch diese Wahl wurden, wie bekannt, die Herrn Gemeinderäthe Kreisgerichtsrath Eggendorfer, Amort, Millner, Franz Haller, Dr. Kompaß und meine Person als Mitglieder des neu bestellten Comités berufen. Die beantragte Wahl dreier Mitglieder aus Männern außer den Gemeinderath stehend, wurde nach dem vom Herrn Gemeinderathe, Staatsanwalt Schwarz gestellten und vom löblichen Gemeinderathe genehmigten Antrage nicht vorgenommen, weil gemäß diesem Antrage, diese drei weiteren Comité Mitglieder von den oben bezeichneten sechs

Herrn Gemeinderäthen zu bestimmen und dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung bekannt zu geben sind. Zu diesem Ende haben sich am 22. Juni l.J. die neu gewählten Comité Mitglieder versammelt und haben sich, von dem Grundsatze ausgehend, daß es eben die Feuerarbeiter sind, welche in ihrem eigenen Interesse berufen sind, diese fraglichen Rechte zu wahren, dahin geeiniget, aus diesem Stande die drei Mitglieder, und zwar in der Person des Herrn Franz Unzeittig, Johann Stukart und Josef Reichl, vorzuschlagen. Als Obmann dieses Comités und Berichterstatter wurde ich bestimmt. Nach eingehender Berathung über den gegenwärtigen Stand der Holzbezugsangelegenheiten und nach genauer Erwägung aller auf diese Angelegenheit Einfluß nehmenden Umstände, namentlich in Erwägung, daß Herr Dr. Ludwig Hann aus Linz bereits früher mit der Vertrettung der Stadt Steyr

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