Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

aus dem Grunde, weil dieses Haus am weitesten in die Fahrbahn hineinreicht und weil an dieser Stelle die Passage sehr enge ist, so muß es geschützt werden, und dieser Schutz kann nur durch Aufstellung von Schleudersteinen erreicht werden. Die daselbst früher bestandenen Schleudersteine sind bei der Pfarrberg-Correktion beseitiget worden, folglich ist es Verpflichtung der Gemeinde sie wieder herzustellen, weil ohne denselben das Haus sichtbaren Schaden leidet. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige die Beistellung und Setzung der obigen Schleudersteine, und ermächtige das Amt zur Akkord Verhandlung hierüber mit dem Pflastermeister Hefner auf sonst übliche Weise. Der zweite Gegenstand, nehmlich die Herstellung eines Gitters auf der abgebrochenen Friedhofmauer, und Deckung derselben mit Steinplatten ist von größerer Wichtigkeit, weil viel kostspieliger, aber deßhalb nicht

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