Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

dennoch ablehnen, so ist die Vermuthung ausgesprochen worden, daß dieser Betrag durch zweitere freiwillige Beiträge seine Bedeckung muthmaßlich finden werde.“ Es ist also auf Hoffnung gebaut worden, daß die Bedeckung der Kosten oder weil schon eine Betheiligung, an denselben in Betrage von 253 fl CMz stattgefunden hat, der Rest derselben aus weiteren freiwilligen Beiträgen erfolgen werde, wozu aber bisher keine weiteren Schritte geschehen sind. Aus diesem klar dargestellten Sachverhalte kann der löbliche Gemeindemath den Standpunkt erkennen, auf welchem sich die Gemeindevertrettung gegenüber dem fraglichen Gegenstand befindet, daß sie nehmlich keinerlei Verpflichtung übernommen habe. Um aber die Sache selbst nur einen Schritt, der übrigens so wünschenswerthen Realisirung näher zu bringen, und weil weder über die Höhe der Kosten des eisernen Geländers und dessen Aufstellung noch über die Kosten der erforderlichen Mauerdeckplatten eine bestimmte Ziffersumme bekannt

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