Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

Es hat sich somit weder die Ver- trettung der Kirche noch die Ver- trettung der Stadtgemeinde zur Tragung der Kosten für das frag- liche Geländer herbeigelassen oder verpflichtet. „Aus diesem Anlaße heißt es im selben Protokolle weiter, hat sich über Anregung des Kommissions- leiters, der Hauszeigenthümer Herr Anton Gaffel zu einem freiwilligen Beitrag von Ein- hundert Gulden, und der Hausei- genthümer Herr Dr. Kompaß zu einem freiwilligen Beitrag von fünfzig Gulden der guten Sache wegen herbeigelassen, und der nebst- bei zu diesem Zwecke bereits in den Händen des Gemeinderathes und Kirchenvaters Wittigschlager sich 103 fl CMz befinden, so ist für diesen Zweck bereits ein Be- trag von 253 fl CMz gesichert, und es erübrigt nur noch die Bedeckung des geringen Restbetrages von 147 fl CMz, welcher wohl von der Ge- meinde übernommen werden dürfte. Sollte übrigens die Gemeinde, die Bedeckung dieses Restbetra- ges pr 147 fl CMz, wider Vermuthen

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