Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. Februar 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 21. Februar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, u.z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Harazmüller, Landsiedl, Lechner, Peteler, Beschauer, Sandböck, v. Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Gottwald Franz Haller, John, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, ent- schuldigt und Mitter. 986. Das hohe kk. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße, vom 12. Febr l.J. Z. 437/Pr. nach- stehendes anher eröffnet: „Nachdem ich in Erfahrung ge- bracht habe, daß es der Gemeinde- vorstehung von Steyr von einem Theile dem Bevölkerung zum Vorwurfe gemacht werde, daß dieselbe unterlassen habe, zur Wahrung der Ansprüche der Stadt und der daselbst befindlichen Eisenarbeiter auf Holzbezüge aus den Herrschaft steyr'schen Waldungen rechtzeitig die er- forderlichen Schritte gethan zu haben, — so finde ich zu deren Rechtfertigung zu erklären,

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 21. Februar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, u.z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Harazmüller, Landsiedl, Lechner, Peteler, Beschauer, Sandböck, v. Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Gottwald Franz Haller, John, Millner, Dr. Pierer, Redtenbacher, entschuldigt und Mitter. 986. Das hohe kk. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße, vom 12. Febr l.J. Z. 437/Pr. nachstehendes anher eröffnet: „Nachdem ich in Erfahrung gebracht habe, daß es der Gemeindevorstehung von Steyr von einem Theile dem Bevölkerung zum Vorwurfe gemacht werde, daß dieselbe unterlassen habe, zur Wahrung der Ansprüche der Stadt und der daselbst befindlichen Eisenarbeiter auf Holzbezüge aus den Herrschaft steyr'schen Waldungen rechtzeitig die erforderlichen Schritte gethan zu haben, — so finde ich zu deren Rechtfertigung zu erklären,

daß von Seite derselben schon unterm 23. Juni 1859 im Namen der Stadt und der in derselben befindlichen Eisenindustriellen bei der kk. Grundlasten-Ablösungsund Regulirungs-Landeskomißion um die Einleitung der patentmäßigen Verhandlung über die von der Stadt und deren Eisenindustriellen beanspruchten Holz- und Kohlbezugsrechte aus den Waldungen der Herrschaft Steyr eingeschritten worden sey, und daß die in Folge dessen von der genannten Landeskommißion mit Erlaß vom 9. Juli 1859, Z. 3713 aufgetragene Amtshandlung nur aus dem Grunde sistirt wurde, weil die GemeindeVorstehung auch bei dem kk. FinanzMinisterium um die Anerkennung und Vertrettung der fraglichen Rechte einzuschreiten beabsichtigte, worüber die Entscheidung abgewartet werden wollte, daß aber, um die fragliche Angelegenheit in ihrer gesetzlichen Verfolgung nicht länger aufzuhalten, die Lokalkommißion in Steyr den Auftrag erhält, nunmehr in Vollziehung des hierortigen Erlaßes vom 9. Juli 1859 Z. 3713

daß von Seite derselben schon un- term 23. Juni 1859 im Namen der Stadt und der in derselben be- findlichen Eisenindustriellen bei der kk. Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Landeskomißion um die Einleitung der patentmä- ßigen Verhandlung über die von der Stadt und deren Eisenindustriel- len beanspruchten Holz- und Kohl- bezugsrechte aus den Waldungen der Herrschaft Steyr eingeschritten worden sey, und daß die in Folge dessen von der genannten Landes- kommißion mit Erlaß vom 9. Juli 1859, Z. 3713 aufgetragene Amts- handlung nur aus dem Grunde sistirt wurde, weil die Gemeinde- Vorstehung auch bei dem kk. Finanz- Ministerium um die Anerken- nung und Vertrettung der frag- lichen Rechte einzuschreiten beab- sichtigte, worüber die Entscheidung abgewartet werden wollte, daß aber, um die fragliche Angelegen- heit in ihrer gesetzlichen Verfol- gung nicht länger aufzuhalten, die Lokalkommißion in Steyr den Auftrag erhält, nunmehr in Vollziehung des hierortigen Erlaßes vom 9. Juli 1859 Z. 3713

die thatsächlichen und rechtlichen Verhältniße festzustellen, auf deren Grundlage die Ent- scheidung, ob die angesprochenen Holzbezüge der Behandlung nach dem Patente vom 5. Juli 1853 unterliegen oder nicht, erfließen kann.“ Dieser hohe Statthalterey Praes. Erlaß, welcher bereits durch Druck- legung und Vertheilung an die Gemeindeglieder bekannt gege- ben wurde, wird vom Gemeinde- rathe als im vollen Einklange mit dem Vortrage des Bürger- meisters in der Sitzung am 31. Jenner lf. Z. 748 stehend, zur befriedigenden Kenntniß ge- nommen. 1053. Note des hies. Bürgerkorps Commandos vom 16. Amts Z. 18 wo- mit für die Einladung des Bür- gerkorps zur Theilnahme an der Verfassungsfeyer am 26. Febr l.J. der Dank ausgesprochen, und zu dem an diesem Tage abgehalten werdenden Festball die Gemeinderepräsentanz ein- geladen wird. Wird dem löblichen Gemeinde- rathe zum gefälligen Wissen, in Vertrag gebracht.

die thatsächlichen und rechtlichen Verhältniße festzustellen, auf deren Grundlage die Entscheidung, ob die angesprochenen Holzbezüge der Behandlung nach dem Patente vom 5. Juli 1853 unterliegen oder nicht, erfließen kann.“ Dieser hohe Statthalterey Praes. Erlaß, welcher bereits durch Drucklegung und Vertheilung an die Gemeindeglieder bekannt gegeben wurde, wird vom Gemeinderathe als im vollen Einklange mit dem Vortrage des Bürgermeisters in der Sitzung am 31. Jenner lf. Z. 748 stehend, zur befriedigenden Kenntniß genommen. 1053. Note des hies. Bürgerkorps Commandos vom 16. Amts Z. 18 womit für die Einladung des Bürgerkorps zur Theilnahme an der Verfassungsfeyer am 26. Febr l.J. der Dank ausgesprochen, und zu dem an diesem Tage abgehalten werdenden Festball die Gemeinderepräsentanz eingeladen wird. Wird dem löblichen Gemeinderathe zum gefälligen Wissen, in Vertrag gebracht.

Banschaft Oblionnen 841. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, so wie sämtl. unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Januar 1862. Empfänge im Monate Jenner 2855 fl 43 xr Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 3588 fl 86 xr daher Empfangssumme im Jenner 6448 fl 29 1/2 xr Hievon die im Monate Jenner bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 3333 fl 71 xr 2050 fl bleibt für den Monat Februar ein barer Kassarest von 3110 fl 58½ xr Wenn zu den Empfängen im Monate Jenner pr 2855 fl 43 ½ xr die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Dezbr stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 3562 fl 98 xr so erscheint dann bis zu Ende des Monates Jänner ein Gesamtempfang von 6418 fl 41½ xr Und wenn den im Monate Jenner bestrittenen Ausgaben pr 3333 fl 71 xr 2050 fl die gesammten Ausgaben seit dem Jahres beginne bis Ende Dezember zugezält werden mit 3288 fl 73 xr 3500 fl so zeigt sich bis Ende des Monates Jenner eine Ausgaben Summa von 6622 fl 44 xr 5550 fl

Banschaft Oblionnen 841. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, so wie sämtl. unter abge- sonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summa- rischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Januar 1862. Empfänge im Monate Jenner 2855 fl 43 xr Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 3588 fl 86 xr daher Empfangssumme im Jenner 6448 fl 29 1/2 xr Hievon die im Monate Jenner bestrit- tenen Ausgaben abgeschlagen mit 3333 fl 71 xr 2050 fl bleibt für den Monat Februar ein barer Kassarest von 3110 fl 58½ xr Wenn zu den Empfängen im Monate Jenner pr 2855 fl 43 ½ xr die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Dezbr stattge- fundenen Empfänge geschlagen wer- den mit 3562 fl 98 xr so erscheint dann bis zu Ende des Mona- tes Jänner ein Gesamtempfang von 6418 fl 41½ xr Und wenn den im Monate Jenner bestrittenen Ausgaben pr 3333 fl 71 xr 2050 fl die gesammten Ausgaben seit dem Jahres beginne bis Ende Dezember zuge- zält werden mit 3288 fl 73 xr 3500 fl so zeigt sich bis Ende des Monates Jenner eine Ausgaben Summa von 6622 fl 44 xr 5550 fl

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkaßier im Monate Januar 1862 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Cassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßlich barer Kassarest 1 Stadtkassa 2 Subjournal über die Bier Einfuhr 3 über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4 über die Einhebung der Verzehrungssteuer 5 Zimentirungs Anstalt 6 Milder versorg. Fond 7 Bischöfl. Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8 Armen Institut 9 Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10 Leop. Pacher’sche Pfründen 〃 11 Simon Zachhuber'sche 〃 〃 Summa. Revirement fl 17212 18 ½ xr Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht hier unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemeinde- rathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad Nm 7496 das mit den Herrn Ge- meinderäthen Engl und Edelbauer vorgenommen, und ist der ord- nungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkaßier im Monate Januar 1862 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Cassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßlich barer Kassarest 1 Stadtkassa 2 Subjournal über die Bier Einfuhr 3 über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4 über die Einhebung der Verzehrungssteuer 5 Zimentirungs Anstalt 6 Milder versorg. Fond 7 Bischöfl. Ziegler'sche Pfründen Stiftung 8 Armen Institut 9 Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10 Leop. Pacher’sche Pfründen 11 Simon Zachhuber'sche Summa. Revirement fl 17212 18 ½ xr Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht hier unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr. 1860 ad Nm 7496 das mit den Herrn Gemeinderäthen Engl und Edelbauer vorgenommen, und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen

Tableau zusammengestellten KassaMonatsabschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Eben so wurde unter Einem von den selben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Jenner 1862 geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 1068. Im Monate Jenner l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 4845 Eimer die Einfuhr von freunden Bräuern 692 ½ zusammen 5537 ½ Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1083 entfallen für den hiesigen Consumo 1454 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 167 fl 86 ½ xr an Gemeindezuschlag 690 fl 43 ½ xr entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu bestreiten kömt. Wird zur Kenntniß genommen. 815. 816. 902. 923. 1046. Offerte der Herren Karl Feldbacher, aus Linz, F. Gehmacher aus Mauthhausen, Johann Haider, Ferdinand Schenk, und Josef Hafner gleichfalls aus Linz bezüglich der Herstellung eines Brunnens am Stadtpfarrplatze.

Tableau zusammengestellten Kassa- Monatsabschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Eben so wurde unter Einem von den selben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Jenner 1862 geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. 1068. Im Monate Jenner l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 4845 Eimer die Einfuhr von freunden Bräuern 692 ½ zusammen 5537 ½ Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1083 entfallen für den hiesigen Consumo 1454 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 167 fl 86 ½ xr an Gemeindezuschlag 690 fl 43 ½ xr entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Pro- vision der Mauth- und Perceptions- ämter zu bestreiten kömt. Wird zur Kenntniß genommen. 815. 816. 902. 923. 1046. Offerte der Herren Karl Feldbacher, aus Linz, F. Gehmacher aus Mauth- hausen, Johann Haider, Ferdinand Schenk, und Josef Hafner gleichfalls aus Linz bezüglich der Herstellung eines Brunnens am Stadtpfarr- platze.

Vortrag In der Gemeinderaths Sitzung dann 17. Jenner 1862 wurde in folge Note des löblichen kk. Be- zirksbauamtes dto 3. Januar l.J. Z. 127 wegen Herstellung eines öffentlichen Brunnens am Stadt- pfarrkirchenplatze der Beschluß gefaßt, daß ein solches Brunnen Bassin auf dem Stadtpfarrplatze nach Plan und Kostenüberschlag des kk. Bezirksbauamtes im Beträge von 1774 fl 38 xr ÖW zur Ausführung gelange, und zwar mittelst freier Concurrenz im Offert- oder Lizitations- Verhandlungswege, wozu das Amt die Weisung erhält, hiefür unverzüglich die nöthigen Ein- leitungen zu treffen. In Durchführung des eingangs erwähnten Beschlußes habe ich die Ehre das Ergebniß derselben zu berichten. Von der Ansicht ausgehend, daß es sich hier um ein Objekt handle, welches nebst der Be- friedigung eines dringenden Bedürfnißes für einen ge- wissen Stadttheil auch eine Zierde eines öffentlichen Platzes

Vortrag In der Gemeinderaths Sitzung dann 17. Jenner 1862 wurde in folge Note des löblichen kk. Bezirksbauamtes dto 3. Januar l.J. Z. 127 wegen Herstellung eines öffentlichen Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze der Beschluß gefaßt, daß ein solches Brunnen Bassin auf dem Stadtpfarrplatze nach Plan und Kostenüberschlag des kk. Bezirksbauamtes im Beträge von 1774 fl 38 xr ÖW zur Ausführung gelange, und zwar mittelst freier Concurrenz im Offert- oder LizitationsVerhandlungswege, wozu das Amt die Weisung erhält, hiefür unverzüglich die nöthigen Einleitungen zu treffen. In Durchführung des eingangs erwähnten Beschlußes habe ich die Ehre das Ergebniß derselben zu berichten. Von der Ansicht ausgehend, daß es sich hier um ein Objekt handle, welches nebst der Befriedigung eines dringenden Bedürfnißes für einen gewissen Stadttheil auch eine Zierde eines öffentlichen Platzes

werde, für welchen die Gemeinde bereits so bedeutende Summen aufgewendet hat, schien es angezeigt, sich der Conkurrenz jener Kräfte zu versichern, welche in technischer Beziehung die Gewähr, biethen, daß der herzustellende Brunnen den monumentalen Anforderungen vollkommen entspreche. Ich wandte mich demnach an die Gemeindevorstehungen von Linz Mauthausen und Aschach unter gleichzeitiger Einladung der hiesigen Bauernständigen und Anschluß des Planes und Kostenüberschlages mit dem Ansuchen, die zu der fraglichen Uebernahme dieses öffentlichen Brunnens für tüchtig und qualifizirt erkannten Unternehmer zur Einsicht und Betheiligung einzuladen. Das Resultat dieser gefälligen Vermittlung war, daß bis nun 5 Offerte hieramts eingelangt sind, welche ich wegen Dringlichkeit des Gegenstandes heute zum Vortrage bringe, und hierüber den Beschluß des löblichen Gemeinderathes einhohle. Aus diesen Offerten werden sie,

werde, für welchen die Gemeinde bereits so bedeutende Summen aufgewendet hat, schien es ange- zeigt, sich der Conkurrenz jener Kräfte zu versichern, welche in technischer Beziehung die Gewähr, biethen, daß der herzustellende Brunnen den monumentalen Anforderungen vollkommen ent- spreche. Ich wandte mich demnach an die Gemeindevorstehungen von Linz Mauthausen und Aschach unter gleich- zeitiger Einladung der hiesigen Bauernständigen und Anschluß des Planes und Kostenüberschlages mit dem Ansuchen, die zu der frag- lichen Uebernahme dieses öffentlichen Brunnens für tüchtig und qualifi- zirt erkannten Unternehmer zur Einsicht und Betheiligung einzula- den. Das Resultat dieser gefälligen Vermittlung war, daß bis nun 5 Offerte hieramts eingelangt sind, welche ich wegen Dringlichkeit des Gegenstandes heute zum Vor- trage bringe, und hierüber den Beschluß des löblichen Gemeinderathes einhohle. Aus diesen Offerten werden sie,

meine Herren die Ueberzeu- gung gewonnen haben, daß der von dem löblichen kk. Bezirks- bauamte verfaßte Kostenan- schlag in allen seinen Details fürgedacht, die angesetzten Prei- se billigst gestellt und die Aus- führung unter gewissen Bedin- gungen von einem in diesem Baufache gewandten Unterneh- mer erreichbar ist. Nach dem Ausspruche der tech- nischen hier vor Allem kompe- tenten Behörde und meinem Dafürhalten muß ich Ihnen das Offert des Herrn Civil Ingenieurs, Karl Feldbacher zur Annahme empfehlen, und stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath ge- nehmigt das Offert des Herrn Karl Feldbacher Civil Ingenieurs in Linz vollen Inhalts und ermäch- tiget die Gemeindevorstehung den diesbezüglichen Akkord unter den mit dem kk. Bezirks- bauamte zu vereinbarenden Bedingungen abzuschließen. Einhelliger Beschluß nach dem An- trage.

meine Herren die Ueberzeugung gewonnen haben, daß der von dem löblichen kk. Bezirksbauamte verfaßte Kostenanschlag in allen seinen Details fürgedacht, die angesetzten Preise billigst gestellt und die Ausführung unter gewissen Bedingungen von einem in diesem Baufache gewandten Unternehmer erreichbar ist. Nach dem Ausspruche der technischen hier vor Allem kompetenten Behörde und meinem Dafürhalten muß ich Ihnen das Offert des Herrn Civil Ingenieurs, Karl Feldbacher zur Annahme empfehlen, und stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath genehmigt das Offert des Herrn Karl Feldbacher Civil Ingenieurs in Linz vollen Inhalts und ermächtiget die Gemeindevorstehung den diesbezüglichen Akkord unter den mit dem kk. Bezirksbauamte zu vereinbarenden Bedingungen abzuschließen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage.

II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 671 Erlaß der hohen kk. Statthalterey bezüglich der Errichtung der dreiklassigen Unterrealschule und der Beitragsleistung aus Gemeinde mitteln hiezu. Vortrag. Der Gemeinderath ist bei seiner Beschlußfassung vom 8. Novbr. 861 bezüglich der Errichtung der drei klassigen Unterrealschule und der hiezu zu leistenden Beiträge, ohne die früheren Beschlüße ignoriren zu wollen, von der Ansicht ausgegangen, sich auf die wohlmeinende Andeutung stützen zu sollen, welche in dem hohen Erlaße des kk. StaatsMinisteriums dto 23. Septbr 1861 Z. 7567 / 499 gegeben wurde, und welche darin besteht, daß für Steyr die besonderen Begünstigung in Aussicht gestellt ist, in Beziehung der Erweiterung der vollständigen Unterrealschule den Hauptstädten der Kronländer gleich gestellt zu werden, und daß sonach die über Errichtung von Realschulen erflossene Allerhöchste kaiserliche Verordnung vom 2. März 1851 Anwendung finden dürfte.

II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 671 Erlaß der hohen kk. Statthalterey bezüglich der Errichtung der drei- klassigen Unterrealschule und der Beitragsleistung aus Gemeinde mitteln hiezu. Vortrag. Der Gemeinderath ist bei seiner Beschlußfassung vom 8. Novbr. 861 bezüglich der Errichtung der drei klassigen Unterrealschule und der hie- zu zu leistenden Beiträge, ohne die früheren Beschlüße ignoriren zu wollen, von der Ansicht ausgegan- gen, sich auf die wohlmeinende An- deutung stützen zu sollen, welche in dem hohen Erlaße des kk. Staats- Ministeriums dto 23. Septbr 1861 Z. 7567 / 499 gegeben wurde, und welche darin besteht, daß für Steyr die besonderen Begünstigung in Aus- sicht gestellt ist, in Beziehung der Erweiterung der vollständigen Unterrealschule den Hauptstädten der Kronländer gleich gestellt zu werden, und daß sonach die über Errichtung von Realschulen er- flossene Allerhöchste kaiserliche Verordnung vom 2. März 1851 Anwendung finden dürfte.

Nach dieser gegebenen Ansicht und Auffassung ist unsere Real- schulangelegenheit auf einen anderen Standpunkt gestellt worden, wodurch die Durchführung wenn auch nicht eine weniger kost- spielige, doch eine viel einfachere werden wird. Das hohe kk. Staats Ministerium bemerkt zwar in dem oben erwähn- ten Erlasse, daß diese Ausnahms- weise Begünstigung nur dann bevorwortet werden könne, wenn von der Gemeinde noch au- ßer den nach der kaiserlichen Verordnung dieselbe treffenden Zalungen auch zu den Gehalten der Lehrer ein nahmhafter Bei- trag geleistet werde. Es steht aber auch zu gewär- tigen, daß in Anbetracht der großen Opfer, welche die Stadt- gemeinde für ihre Volkschulen, nahmentlichen für die zur Pfarr- Hauptschule eingerichtete Vorstadt- schule ohnedem zu leisten hat, in Anbetracht des Umstandes, daher nicht allein Schüler aus dem hiesi- gen Gemeindeverband sondern auch, und das zum guten Theile aus anderen Orten des Kronlandes

Nach dieser gegebenen Ansicht und Auffassung ist unsere Realschulangelegenheit auf einen anderen Standpunkt gestellt worden, wodurch die Durchführung wenn auch nicht eine weniger kostspielige, doch eine viel einfachere werden wird. Das hohe kk. Staats Ministerium bemerkt zwar in dem oben erwähnten Erlasse, daß diese Ausnahmsweise Begünstigung nur dann bevorwortet werden könne, wenn von der Gemeinde noch außer den nach der kaiserlichen Verordnung dieselbe treffenden Zalungen auch zu den Gehalten der Lehrer ein nahmhafter Beitrag geleistet werde. Es steht aber auch zu gewärtigen, daß in Anbetracht der großen Opfer, welche die Stadtgemeinde für ihre Volkschulen, nahmentlichen für die zur PfarrHauptschule eingerichtete Vorstadtschule ohnedem zu leisten hat, in Anbetracht des Umstandes, daher nicht allein Schüler aus dem hiesigen Gemeindeverband sondern auch, und das zum guten Theile aus anderen Orten des Kronlandes

die Schule besuchen, vor allen Anderen aber in Anbetracht des unverkennbar gewichtigen Einflußes einer solchen Schule auf die so hochwichtige Stahl- und Eisenindustrie Steyers und der weitesten Umgebung, der Stadtgemeinde allein keine unerschwinglichen Opfer aufgebürdet werden, und auch der Studienfond verhältnißmäßig und nach den Bestimmigen der bezüglichen Verordnung beizutragen haben wird. Wenn aber der Gemeinde die Absicht zugemuthet werden sollte, als wolle sich die Gemeinde mit ihrer Beschlußfassung vom 8. Novbr 1861 zurückziehen, so ist zu bemerken, daß sich der Gemeinderath allerdings früher herbeigelassen hat, den Gehalt des 4. Lehrens, die Funktionsgebühr des Direktors, dann die Gehaltsaufbesserung der dermaligen drei Lehrer aus Gemeindemitteln mit der Summe von 1260 fl zu leisten. Bei Anschaffung der Lehrmittel, Miethe u. s. w. so wie bei den Gehalten, halte der Gemeinderath nur immer den III. Jahrgang mit Anstellung um eines Lehrers mehr im Auge, und immer war der Gemeinderath bei seinen Beschlußfassungen der Ansicht,

die Schule besuchen, vor allen Anderen aber in Anbetracht des unverkenn- bar gewichtigen Einflußes einer sol- chen Schule auf die so hochwichtige Stahl- und Eisenindustrie Steyers und der weitesten Umgebung, der Stadtgemeinde allein keine uner- schwinglichen Opfer aufgebürdet werden, und auch der Studienfond verhältnißmäßig und nach den Be- stimmigen der bezüglichen Verord- nung beizutragen haben wird. Wenn aber der Gemeinde die Ab- sicht zugemuthet werden sollte, als wolle sich die Gemeinde mit ihrer Be- schlußfassung vom 8. Novbr 1861 zurückziehen, so ist zu bemerken, daß sich der Gemeinderath aller- dings früher herbeigelassen hat, den Gehalt des 4. Lehrens, die Funktions- gebühr des Direktors, dann die Ge- haltsaufbesserung der dermaligen drei Lehrer aus Gemeindemitteln mit der Summe von 1260 fl zu leisten. Bei Anschaffung der Lehrmittel, Mie- the u. s. w. so wie bei den Gehalten, halte der Gemeinderath nur immer den III. Jahrgang mit Anstellung um eines Lehrers mehr im Auge, und immer war der Gemeinderath bei seinen Beschlußfassungen der Ansicht,

nur die Kosten des III. Jahrganges in dieser Anstalt decken zu sollen, nie aber fiel es ihm ein, die Be- züge aus den öffentlichen Fonden in irgend einer Weise zu be- irren, oder zu deren Gunsten Verpflichtungen zu übernehmen. Nachfolgende Ziffern sollen beweisen, daß die Gemeindever- trettung nach ihrem letzten Be- schluße keine geringere Bei- tragsleistung als nach den frü- heren Beschlüßen übernimmt. Diese Leistungen bestehen: In dem Miethzinse circa 400 fl Reparaturen der lokalitäten (jährlich) 50 fl Beheitzung 500 fl Nachschaffung der Lehrmittel 100 fl Besoldung der Dienerschaft 250 fl Kleinere Anschaffungen 50 fl Beleuchtung 50 fl Lehrergehaltsbeitrag 500 fl Summa der jährlichen Beitragskosten 1870 fl Außer diesen Kosten treffen die Gemeinde noch ein für allemahl die Adaptirung der sämtlichen, für die vollständige Unterreal- schule benöthigten Lokalitäten, welche Kosten wohl nicht genau veranschlagt werden können, aber jedenfalls bedeutend sein

nur die Kosten des III. Jahrganges in dieser Anstalt decken zu sollen, nie aber fiel es ihm ein, die Bezüge aus den öffentlichen Fonden in irgend einer Weise zu beirren, oder zu deren Gunsten Verpflichtungen zu übernehmen. Nachfolgende Ziffern sollen beweisen, daß die Gemeindevertrettung nach ihrem letzten Beschluße keine geringere Beitragsleistung als nach den früheren Beschlüßen übernimmt. Diese Leistungen bestehen: In dem Miethzinse circa 400 fl Reparaturen der lokalitäten (jährlich) 50 fl Beheitzung 500 fl Nachschaffung der Lehrmittel 100 fl Besoldung der Dienerschaft 250 fl Kleinere Anschaffungen 50 fl Beleuchtung 50 fl Lehrergehaltsbeitrag 500 fl Summa der jährlichen Beitragskosten 1870 fl Außer diesen Kosten treffen die Gemeinde noch ein für allemahl die Adaptirung der sämtlichen, für die vollständige Unterrealschule benöthigten Lokalitäten, welche Kosten wohl nicht genau veranschlagt werden können, aber jedenfalls bedeutend sein

werden, dann die erste Anschaffung der Lehrmittel. Der Gemeinderath war ferner bei seiner letzten Beschlußfassung von der Anschauung durchdrungen, daß die Beitragsleistung nach den Motiven der Allerhöchsten kaiserl. Verordnung vom 2. März 1851 nicht allein die einfachste sey, sondern daß hiemit die einheitliche Leitung und der einheitliche Einfluß auf diese Anstalt von Seite des Staates am sichersten gewahrt bleibe. Nach reifer Erwägung aller dieser angeführten Beweggründe, welche dem Gemeinderathe auf den neuen Standpunkt seiner Anschauung stellten, stelle ich nunmehr den Antrag: daß der Gemeinderath bei seinem Beschluße vom 8. Novbr v. J. verbleibe und außer den in der erwähnten Allerh. kaiserl., Verordnung angegebenen Erhaltungskosten nach ein Beitrag von 500 fl mit Einschluß der schon seit dem Jahre 1848 nach magistratlichem Beschluße und mit hohen Regierungsdekrete vom 24. Jänner 1848 Z. 35424 anläßlich der Errichtung eines II. Jahrganges

werden, dann die erste Anschaf- fung der Lehrmittel. Der Gemeinderath war ferner bei seiner letzten Beschlußfas- sung von der Anschauung durch- drungen, daß die Beitragslei- stung nach den Motiven der Aller- höchsten kaiserl. Verordnung vom 2. März 1851 nicht allein die einfachste sey, sondern daß hie- mit die einheitliche Leitung und der einheitliche Einfluß auf diese Anstalt von Seite des Staates am sichersten gewahrt bleibe. Nach reifer Erwägung aller dieser angeführten Beweggrün- de, welche dem Gemeinderathe auf den neuen Standpunkt seiner Anschauung stellten, stelle ich nunmehr den Antrag: daß der Gemeinderath bei seinem Beschluße vom 8. Novbr v. J. ver- bleibe und außer den in der er- wähnten Allerh. kaiserl., Verord- nung angegebenen Erhaltungskosten nach ein Beitrag von 500 fl mit Ein- schluß der schon seit dem Jahre 1848 nach magistratlichem Beschluße und mit hohen Regierungsdekrete vom 24. Jänner 1848 Z. 35424 an- läßlich der Errichtung eines II. Jahrganges

der IV. Klasse an der hiesigen kk. Kreishauptschule bewilligten Bei- trages pr 200 fl oder 210 fl ÖW für die Lehrergehalte aus Ge- meindemitteln beigetragen werden, und daß im Sinne des Vortrages und dieses Beschlu- ßes um wohlmotivirter Be- richt an die hohe kk. Statthal- terey gemäß Auftrages Hoch- derselben unterbreitet werde. Herrn Gemeinderath Dor. Spängler, stellt zu diesem Antrage des Referenten folgenden Zusatz- Antrag: In Erwägung, daß die Stadt Steyr in industrieller Be- ziehung der Kronlands-Haupt- stadt Linz gewiß nicht nachstehe, die Errichtung einer vollständigen Unterrealschule zur gründli- chen Ausbildung unserer In- dustriellen aber dringend nothwendig sey; ferner daß die Kräfte der Stadtgemeinde Steyr in den bisherigen Be- willigungen schon aufs äußer- ste angestrengt sind, beschließt der Gemeinderath sich direkt an die Gnade Seiner Majestät

der IV. Klasse an der hiesigen kk. Kreishauptschule bewilligten Beitrages pr 200 fl oder 210 fl ÖW für die Lehrergehalte aus Gemeindemitteln beigetragen werden, und daß im Sinne des Vortrages und dieses Beschlußes um wohlmotivirter Bericht an die hohe kk. Statthalterey gemäß Auftrages Hochderselben unterbreitet werde. Herrn Gemeinderath Dor. Spängler, stellt zu diesem Antrage des Referenten folgenden ZusatzAntrag: In Erwägung, daß die Stadt Steyr in industrieller Beziehung der Kronlands-Hauptstadt Linz gewiß nicht nachstehe, die Errichtung einer vollständigen Unterrealschule zur gründlichen Ausbildung unserer Industriellen aber dringend nothwendig sey; ferner daß die Kräfte der Stadtgemeinde Steyr in den bisherigen Bewilligungen schon aufs äußerste angestrengt sind, beschließt der Gemeinderath sich direkt an die Gnade Seiner Majestät

mit der Bitte zu wenden, daß die Stadtgemeinde Steyr in Hinsicht der Errichtung einer vollständigen dreiklassigen Unterrealschule ebenso wie KronlandsHauptstädte behandelt werden möge. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 7513 Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Burgerpfründe wochentlich 1 fl 5 xr und Zachhuberpfründe pr monatlich 7 fl eingelangten Gesuche. Der Gemeinderath genehmigt den Antrag der beiden Herrn Präsentanten der Simon Zachhuber'schen Pfründe dem Hochw. Herrn Dechant Zweythurm und Herrn Johann Nutzinger der die erledigte bischöfliche Pfründe mit monatlichen 7 fl der Anna Ziegelhauser hiesigen Bürgerund Beamtenstochter, und zw. nach dem ausdrücklichen Willen der beiden Herrn Präsentanten vom Tage der Erledigung angefangen verliehen werde, u. beschließt ferner, daß die erledigte Bürgerpfründe mit wochentlich 1 fl 5 xr dem Franz X. Spängler gewesenen Glasermeister

mit der Bitte zu wenden, daß die Stadtgemeinde Steyr in Hin- sicht der Errichtung einer voll- ständigen dreiklassigen Unter- realschule ebenso wie Kronlands- Hauptstädte behandelt werden möge. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 7513 Kompetenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Burgerpfründe wochentlich 1 fl 5 xr und Zachhuberpfründe pr monat- lich 7 fl eingelangten Gesuche. Der Gemeinderath genehmigt den Antrag der beiden Herrn Präsentanten der Simon Zach- huber'schen Pfründe dem Hochw. Herrn Dechant Zweythurm und Herrn Johann Nutzinger der die erledigte bischöfliche Pfründe mit monatlichen 7 fl der Anna Ziegelhauser hiesigen Bürger- und Beamtenstochter, und zw. nach dem ausdrücklichen Willen der beiden Herrn Präsentanten vom Tage der Erledigung ange- fangen verliehen werde, u. beschließt ferner, daß die er- ledigte Bürgerpfründe mit wochentlich 1 fl 5 xr dem Franz X. Späng- ler gewesenen Glasermeister

Vom 1. Merz d. J. angefangen verliehen und ausbezalt werde. Die durch diese Besetzungen er- ledigten Pfründen aber sind ohne weitere Verlautbarung und zwar die von Anna Ziegel- hauser innegehabte Bruder- hauspfründe nach dem neuen Ausmaße mit 70 xr ÖW. wochentlich, der Anna Meidinger, und die von Franz S. Spängler innegehabte Pfründe mit wöchentlich 42 xr ÖW, der Katarina Hoffmann, gewe- sene Hausbesitzerin u Kamma- cherin ebenfalls vom 1. Merz ange- fangen zu verleihen und auszubezalen. Endlich beschließt der Gemeinde- rath, der Anna Forsthuber, ge- wesenen Hausbesitzerin in An- betracht ihrer großen Armuth und ihrer fünf unversorgten Kinder eine Sondersiechenhauspfründe, mit wochentlich 42 xr ÖW. ebenfalls vom 1. Merz d. J. angefangen und zwar in so lange zu verleihen, bis alle ihre Kinder das Alter von 12 Jahren erreicht werden haben oder ihre Armuth auf andere Weise sich vermindert haben wird. VI. Section Referent Herrn Gemeinderath Franz Haller. 783. Franz Reichl, Besitzer des Gasthauses

Vom 1. Merz d. J. angefangen verliehen und ausbezalt werde. Die durch diese Besetzungen erledigten Pfründen aber sind ohne weitere Verlautbarung und zwar die von Anna Ziegelhauser innegehabte Bruderhauspfründe nach dem neuen Ausmaße mit 70 xr ÖW. wochentlich, der Anna Meidinger, und die von Franz S. Spängler innegehabte Pfründe mit wöchentlich 42 xr ÖW, der Katarina Hoffmann, gewesene Hausbesitzerin u Kammacherin ebenfalls vom 1. Merz angefangen zu verleihen und auszubezalen. Endlich beschließt der Gemeinderath, der Anna Forsthuber, gewesenen Hausbesitzerin in Anbetracht ihrer großen Armuth und ihrer fünf unversorgten Kinder eine Sondersiechenhauspfründe, mit wochentlich 42 xr ÖW. ebenfalls vom 1. Merz d. J. angefangen und zwar in so lange zu verleihen, bis alle ihre Kinder das Alter von 12 Jahren erreicht werden haben oder ihre Armuth auf andere Weise sich vermindert haben wird. VI. Section Referent Herrn Gemeinderath Franz Haller. 783. Franz Reichl, Besitzer des Gasthauses

zum blauen Bock in der Vorstadt b. d. Steyr um Aufname in den Gemeindeverband von Steyr und Verleihung des Bürgerrechts.Bewilligt. 1035. Filipp Kamptner, Besizer des Hauses No 215 b. d. Steyr um Aufname in den hies. Gemeindeverband und Ertheilung des polit. Ehekonsenses. Bewilligt. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 820. dem Alois Huber, Hausbesitzer No 502 in Aichet, 913. dem Ferdinand Mann, MaschinnäglArbeiter, 976. dem Josef Pichler, Bäckermeister No 505 in Aichet, 987. dem Karl Wochenalt, Hausbesizer No 318 in Wieserfeld, 997. dem Heinrich Großauer, Zirkelschmied in Wieserfeld, und 1131. dem Willibald Tomaszik, Spängler in Inzersdorf am Wienerberge.

zum blauen Bock in der Vorstadt b. d. Steyr um Aufname in den Gemeindeverband von Steyr und Verleihung des Bürgerrechts. Bewilligt. 1035. Filipp Kamptner, Besizer des Hauses No 215 b. d. Steyr um Auf- name in den hies. Gemeindever- band und Ertheilung des polit. Ehekonsenses. Bewilligt. Nachgenannten wurde der Ehe- konsens ertheilt, und zwar: 820. dem Alois Huber, Hausbesitzer No 502 in Aichet, 913. dem Ferdinand Mann, Maschinnägl- Arbeiter, 976. dem Josef Pichler, Bäckermeister No 505 in Aichet, 987. dem Karl Wochenalt, Hausbesizer No 318 in Wieserfeld, 997. dem Heinrich Großauer, Zir- kelschmied in Wieserfeld, und 1131. dem Willibald Tomaszik, Späng- ler in Inzersdorf am Wienerberge.

VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 796. Note der kk Direktion der Staats- telegraphen mit der Mittheilung, daß das hohe kk. Finanz Ministe- rium bewilliget habe, daß von Seite der Telegrafen Station in Steyr der Gemeindevor- stehung täglich eine Abschrift der Wiener-Börsen-Curs- Depesche unentgeldlich zugestellt werde, und daß die ausdrück- liche Aufnahme dieses Zugeständ- nißes in den abzuschließenden Miethvertrag unzulässig, aber auch gänzlich entbehrlich sey. Wird zur angenehmen Nach- richt genommen und ist an die kk. Staatstelegrafen Direktion mit Note bekannt zu geben, daß man von der bezüglichen Aufname der Vertragsbedingung wegen täglicher Mittheilung der Börsen- telegramme Umgang nehme. A. Haller Al. Stigler G.Rath. Franz Karl Aichinger Sekr. Schriftführer

VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 796. Note der kk Direktion der Staatstelegraphen mit der Mittheilung, daß das hohe kk. Finanz Ministerium bewilliget habe, daß von Seite der Telegrafen Station in Steyr der Gemeindevorstehung täglich eine Abschrift der Wiener-Börsen-CursDepesche unentgeldlich zugestellt werde, und daß die ausdrückliche Aufnahme dieses Zugeständnißes in den abzuschließenden Miethvertrag unzulässig, aber auch gänzlich entbehrlich sey. Wird zur angenehmen Nachricht genommen und ist an die kk. Staatstelegrafen Direktion mit Note bekannt zu geben, daß man von der bezüglichen Aufname der Vertragsbedingung wegen täglicher Mittheilung der Börsentelegramme Umgang nehme. A. Haller Al. Stigler G.Rath. Franz Karl Aichinger Sekr. Schriftführer

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