Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

werden, dann die erste Anschaf- fung der Lehrmittel. Der Gemeinderath war ferner bei seiner letzten Beschlußfas- sung von der Anschauung durch- drungen, daß die Beitragslei- stung nach den Motiven der Aller- höchsten kaiserl. Verordnung vom 2. März 1851 nicht allein die einfachste sey, sondern daß hie- mit die einheitliche Leitung und der einheitliche Einfluß auf diese Anstalt von Seite des Staates am sichersten gewahrt bleibe. Nach reifer Erwägung aller dieser angeführten Beweggrün- de, welche dem Gemeinderathe auf den neuen Standpunkt seiner Anschauung stellten, stelle ich nunmehr den Antrag: daß der Gemeinderath bei seinem Beschluße vom 8. Novbr v. J. ver- bleibe und außer den in der er- wähnten Allerh. kaiserl., Verord- nung angegebenen Erhaltungskosten nach ein Beitrag von 500 fl mit Ein- schluß der schon seit dem Jahre 1848 nach magistratlichem Beschluße und mit hohen Regierungsdekrete vom 24. Jänner 1848 Z. 35424 an- läßlich der Errichtung eines II. Jahrganges

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