Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

nur die Kosten des III. Jahrganges in dieser Anstalt decken zu sollen, nie aber fiel es ihm ein, die Be- züge aus den öffentlichen Fonden in irgend einer Weise zu be- irren, oder zu deren Gunsten Verpflichtungen zu übernehmen. Nachfolgende Ziffern sollen beweisen, daß die Gemeindever- trettung nach ihrem letzten Be- schluße keine geringere Bei- tragsleistung als nach den frü- heren Beschlüßen übernimmt. Diese Leistungen bestehen: In dem Miethzinse circa 400 fl Reparaturen der lokalitäten (jährlich) 50 fl Beheitzung 500 fl Nachschaffung der Lehrmittel 100 fl Besoldung der Dienerschaft 250 fl Kleinere Anschaffungen 50 fl Beleuchtung 50 fl Lehrergehaltsbeitrag 500 fl Summa der jährlichen Beitragskosten 1870 fl Außer diesen Kosten treffen die Gemeinde noch ein für allemahl die Adaptirung der sämtlichen, für die vollständige Unterreal- schule benöthigten Lokalitäten, welche Kosten wohl nicht genau veranschlagt werden können, aber jedenfalls bedeutend sein

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