Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

Nach dieser gegebenen Ansicht und Auffassung ist unsere Real- schulangelegenheit auf einen anderen Standpunkt gestellt worden, wodurch die Durchführung wenn auch nicht eine weniger kost- spielige, doch eine viel einfachere werden wird. Das hohe kk. Staats Ministerium bemerkt zwar in dem oben erwähn- ten Erlasse, daß diese Ausnahms- weise Begünstigung nur dann bevorwortet werden könne, wenn von der Gemeinde noch au- ßer den nach der kaiserlichen Verordnung dieselbe treffenden Zalungen auch zu den Gehalten der Lehrer ein nahmhafter Bei- trag geleistet werde. Es steht aber auch zu gewär- tigen, daß in Anbetracht der großen Opfer, welche die Stadt- gemeinde für ihre Volkschulen, nahmentlichen für die zur Pfarr- Hauptschule eingerichtete Vorstadt- schule ohnedem zu leisten hat, in Anbetracht des Umstandes, daher nicht allein Schüler aus dem hiesi- gen Gemeindeverband sondern auch, und das zum guten Theile aus anderen Orten des Kronlandes

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