Ratsprotokoll vom 26. März 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. März 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 26. März 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 18 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Redtenbacher Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Franz Haller krank, Millner beurlaubt, Dr. Pierer verreißt, Vögerl entschuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 1470 Statthalterey Erlaß vom 10. Merz d.J. Z. 5229 pcto Äußerung ob die Gemeinde Steyr zur Unterbringung des verstärkten Wachdetachements für Garsten Adaptirungen im Kapuziner-Gebäude auf ihre Kosten gegen Vergütung der gesetz- lichen Gebühren vornehmen wolle. Ist an die hohe kk. Statthalterey Bericht zu erstatten, daß die Gemeinde Steyr auf ihre Kosten keine wir immer gearteten Adaptirungen in dem Kapuziner- Gebäude zum Behufe der erwähn- ten Bequartirung veran- lassen könne, daß es aber zu diesem Ende gebothen

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 26. März 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 18 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Harazmüller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Redtenbacher Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Franz Haller krank, Millner beurlaubt, Dr. Pierer verreißt, Vögerl entschuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister: 1470 Statthalterey Erlaß vom 10. Merz d.J. Z. 5229 pcto Äußerung ob die Gemeinde Steyr zur Unterbringung des verstärkten Wachdetachements für Garsten Adaptirungen im Kapuziner-Gebäude auf ihre Kosten gegen Vergütung der gesetzlichen Gebühren vornehmen wolle. Ist an die hohe kk. Statthalterey Bericht zu erstatten, daß die Gemeinde Steyr auf ihre Kosten keine wir immer gearteten Adaptirungen in dem KapuzinerGebäude zum Behufe der erwähnten Bequartirung veranlassen könne, daß es aber zu diesem Ende gebothen

erscheine, von Seite des Aerars selbst mit dem Besitzer des genannten Hauses in Verhandlung zu tretten. 1522. Expeditor Amtmann überreicht ad Num 1313 den Vertrag mit den ehrwürdigen barmherzigen Schwestern, und den General-Stiftbrief des Milden Versorgungs Fondes zur Hinterlegung in die Depositen-Casse. Auf Grund dieser Relation und in Vollziehung des Gemeinderathsbeschlußes vom 8. Merz d.J. Z. 1313 wird die DepositenCommission eingeladen, den Vertrag der StadtgemeindeVorstehung mit dem ehrwürdigen Orden der barmherzigen Schwestern ddo 5. Juni 1849, ad Num 7991 und den Generalstiftsbrief des Milden Versorgungsfondes dto 3. August 1837 in der betreffenden Depositen Kasse zu hinterlegen und deren Eintragung im Depositen Protokolle zu veranlassen. Hievon ist die Depositen Kommission auf das Dupplikat, das Kassaamt und der

erscheine, von Seite des Aerars selbst mit dem Be- sitzer des genannten Hauses in Verhandlung zu tretten. 1522. Expeditor Amtmann über- reicht ad Num 1313 den Ver- trag mit den ehrwürdigen barmherzigen Schwestern, und den General-Stiftbrief des Milden Versorgungs Fondes zur Hinterlegung in die Depositen-Casse. Auf Grund dieser Relation und in Vollziehung des Gemein- derathsbeschlußes vom 8. Merz d.J. Z. 1313 wird die Depositen- Commission eingeladen, den Vertrag der Stadtgemeinde- Vorstehung mit dem ehrwür- digen Orden der barmherzi- gen Schwestern ddo 5. Juni 1849, ad Num 7991 und den Gene- ralstiftsbrief des Milden Ver- sorgungsfondes dto 3. August 1837 in der betreffenden Deposi- ten Kasse zu hinterlegen und deren Eintragung im Depositen Protokolle zu veranlassen. Hievon ist die Depositen Kommission auf das Dupplikat, das Kassaamt und der

Referent mittelst Rathschläge zu verständigen. 1443. Vortrag Barschaft Oblionnen. über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtl. unter abgeforderter städt. Ver- waltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- u. Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Februar 1861. Empfänge im Monate Februar4188 4 8500 Hiezu den am Schluße des dortigen Monates verbliebenen baren Kassarest 1798 52 ½ daher Empfangssumme im Februar 5986 56 ½ 8500 Hievon die im Monate Februar bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 3517 86 ½ 2500 bleibt für den Monat Merz ein barer Kassarest von 2468 70 6000 Wenn zu den Empfängen im Monate Feber pr 4188 4 8500 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Jänner stattgefun- denen Empfänge geschlagen werden mit 6755 94 1575 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Februar ein Gesamt-Em- pfang von 10.943 98 10.075 Und wenn den im Monate Februar bestrittenen Ausgaben pr 3517 86 2500 die gesammten Ausgaben seit dem Jahres- beginne bis Ende Jänner zugezält werden mit 7193 39 ½ 7500 so zeigt sich, bis Ende des Monates Februar eine Ausgabensumme von 10.711 25 ½ 10.000

Referent mittelst Rathschläge zu verständigen. 1443. Vortrag Barschaft Oblionnen. über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtl. unter abgeforderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- u. Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Februar 1861. Empfänge im Monate Februar4188 4 8500 Hiezu den am Schluße des dortigen Monates verbliebenen baren Kassarest 1798 52 ½ daher Empfangssumme im Februar 5986 56 ½ 8500 Hievon die im Monate Februar bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 3517 86 ½ 2500 bleibt für den Monat Merz ein barer Kassarest von 2468 70 6000 Wenn zu den Empfängen im Monate Feber pr 4188 4 8500 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates Jänner stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 6755 94 1575 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Februar ein Gesamt-Empfang von 10.943 98 10.075 Und wenn den im Monate Februar bestrittenen Ausgaben pr 3517 86 2500 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Jänner zugezält werden mit 7193 39 ½ 7500 so zeigt sich, bis Ende des Monates Februar eine Ausgabensumme von 10.711 25 ½ 10.000

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt-Kassier im Monate Februar 1861 geführten Verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfäng. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßl. barer Kassarest 1 Stadtkasse 2 Subjournal über die Biereinfuhr 3 Verzehrungssteuer-Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Milder Versorgungsfond 6 Bischöfliche Pfründenstiftung 7 Armen-Institut 8 Franz Öppringerische Armenstiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 10 Simon Zachhuberiche do Summa Revirement: 12.489 fl 72 xr Der Ausweis über das KassaRevirement des Monates Februar gewährt die Befriedigung, daß bei Vergleichung der Empfänge mit den Ausgaben der Kommune sich ein Ueberschuß zu Gunsten der Ersteren ergibt, welcher mit Zuschlagung des Ende Jänners verbliebenen Kassevorrathes den ausgezeigten Kassa-Saldo pro Merz resultat.

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt-Kassier im Monate Februar 1861 geführten Verschiedenen Kassen und Journale. Benennung der Kassen und Journale Anfäng. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßl. barer Kassarest 1 Stadtkasse 2 Subjournal über die Biereinfuhr 3 Verzehrungssteuer-Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Milder Versorgungsfond 6 Bischöfliche Pfründenstiftung 7 Armen-Institut 8 Franz Öppringerische Armenstiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründenstiftung 10 Simon Zachhuberiche do Summa Revirement: 12.489 fl 72 xr Der Ausweis über das Kassa- Revirement des Monates Februar gewährt die Befrie- digung, daß bei Vergleichung der Empfänge mit den Ausgaben der Kommune sich ein Ueberschuß zu Gunsten der Ersteren ergibt, welcher mit Zuschlagung des Ende Jänners verbliebenen Kasse- vorrathes den ausgezeigten Kassa-Saldo pro Merz resultat.

Die anzuhoffende Flüssigmachung der Gemeindeumlage im Mo- nate April auf Grundlage des Repartitions-Ausweises dessen endgültige Abfassung aus An- laß der eingetrettenen Verzö- gerung der richtig gestellten Steu- erkataster pro 1861 durch die kei- nen Aufschub erleidenden Arbeiten der Gemeindewahlen nächstens zu erwarten steht, berechtiget zur gegründeten Annahme, daß die Gemeindeverwaltung in Bezug auf Anschaffungen und Herstellun- gen nach Maßgabe des Jahresvor- anschlages allen das städtische Budget treffenden Verbindlich- keiten bei genauer Beobachtung der Grundsätze von Seite sämtlicher Amtsorgane, welche nach Gemein- derathsbeschluß vom 23. Mai 1860 ad Num 2754 die allsogleiche Berichti- gung sämtlicher Ausgabsposten als Norm hinstellen, vollständig zu genügen in der Lage sein werde. Die Revision der Kassebücher, resp. der Gebarung des Monates Februar, die ich Ihrer Einsicht hiemit unter- breite, habe ich in Gemäßheit des

Die anzuhoffende Flüssigmachung der Gemeindeumlage im Monate April auf Grundlage des Repartitions-Ausweises dessen endgültige Abfassung aus Anlaß der eingetrettenen Verzögerung der richtig gestellten Steuerkataster pro 1861 durch die keinen Aufschub erleidenden Arbeiten der Gemeindewahlen nächstens zu erwarten steht, berechtiget zur gegründeten Annahme, daß die Gemeindeverwaltung in Bezug auf Anschaffungen und Herstellungen nach Maßgabe des Jahresvoranschlages allen das städtische Budget treffenden Verbindlichkeiten bei genauer Beobachtung der Grundsätze von Seite sämtlicher Amtsorgane, welche nach Gemeinderathsbeschluß vom 23. Mai 1860 ad Num 2754 die allsogleiche Berichtigung sämtlicher Ausgabsposten als Norm hinstellen, vollständig zu genügen in der Lage sein werde. Die Revision der Kassebücher, resp. der Gebarung des Monates Februar, die ich Ihrer Einsicht hiemit unterbreite, habe ich in Gemäßheit des

Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezember 1860 ad Num 7496 mit den Herren Gemeinderäthen Gottwald und Degenfellner vorgenommen, und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten KasseMonats-Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einlicht auf. Wird zur Kenntniß genommen. 1545 Im Monate Februar l.J. betrug die hierortige Bier-Erzeugung 3557 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 317 ¾ zusammen 3892 ¾ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Brauer 660 ½ Entfallen für den hiesigen Consumo 3232 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 102 fl 37 ½ xr ÖW an Gemeindezuschlag 500 fl 99 ½ xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der Vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkassa abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern pro

Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezember 1860 ad Num 7496 mit den Herren Gemeinderäthen Gottwald und Degenfellner vor- genommen, und ist der ordnungs- mäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kasse- Monats-Abschlüße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einlicht auf. Wird zur Kenntniß genommen. 1545 Im Monate Februar l.J. betrug die hierortige Bier-Erzeugung 3557 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 317 ¾ 〃 zusammen 3892 ¾ Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Brauer 660 ½ Entfallen für den hiesigen Consumo 3232 ¼ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütun- gen von 102 fl 37 ½ xr ÖW an Gemeindezuschlag 500 fl 99 ½ xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der Vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths- und Fleischer Commune von Ersterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkassa abzuführende Ge- meindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern pro

Februar ein Reinerträgniß von 717 fl 99 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu be- streiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 1678 Relation der zur Berathung und Feststellung der bestehenden Geschäftsordnung in Folge Gemein- derathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 bestimmten Herren Gemeinderäthe. In Gemäßheit des Gemeinderaths- beschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 berichte ich im Nahmen der Spezial-Commission, daß die Ge- schäftsordnung für den Gemeinde- rath und für das im Prinzipe genehmigte permanente Comité einer eingehenden Prüfung un- terzogen, ihre Bestimmungen be- züglich ihrer Rückwirkung auf den praktischen Geschäftsgang und die hiedurch erzielten Resultate mit den Gränzen der Gemeinde- ordnung im vollen Einklange be- funden, und daher nach ihren bereits legal bewährten Bestande voll- kommen entsprechend sey. Hieraus ergibt sich die unveränderte

Februar ein Reinerträgniß von 717 fl 99 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 1678 Relation der zur Berathung und Feststellung der bestehenden Geschäftsordnung in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 bestimmten Herren Gemeinderäthe. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 berichte ich im Nahmen der Spezial-Commission, daß die Geschäftsordnung für den Gemeinderath und für das im Prinzipe genehmigte permanente Comité einer eingehenden Prüfung unterzogen, ihre Bestimmungen bezüglich ihrer Rückwirkung auf den praktischen Geschäftsgang und die hiedurch erzielten Resultate mit den Gränzen der Gemeindeordnung im vollen Einklange befunden, und daher nach ihren bereits legal bewährten Bestande vollkommen entsprechend sey. Hieraus ergibt sich die unveränderte

Aufrechthaltung der Gemeinderathsbeschlüße vom 1. u 23. Mai 1860 Z. 2305, 2597 u. 2753, wornach die Eintheilung der in dem ständigen Comité zur Verhandlung gelangenden Geschäftsstücke unter Referenten zu geschehen hat, welchen obliegt, die spruchreif ausgearbeiteten Gegenstände zur Antragstellung für den Gemeinderath vorzubereiten. Es wird demnach von der Spezialkommission der Antrag auf Wiederbestättigung der bisherigen Geschäftsordnung mit dem Anhange gestellt, daß nach § 111 der Gemeindeordnung die Uebertragung der Referate an die hiezu zu verordneten Herren Gemeinderäthe ausgesprochen werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage, und werden in das ständige Comité des Gemeinderathes nachstehende Herren zur Besorgung der Referate berufen: 1. Herr Bürgermeister 2. Herr Vizebürgermeister 3. GemRath Stigler 4. Amort 5. Mitter 6. Degen

Aufrechthaltung der Gemeinde- rathsbeschlüße vom 1. u 23. Mai 1860 Z. 2305, 2597 u. 2753, wornach die Eintheilung der in dem stän- digen Comité zur Verhandlung gelangenden Geschäftsstücke unter Referenten zu geschehen hat, welchen obliegt, die spruchreif ausgearbeiteten Gegenstände zur Antragstellung für den Gemeinderath vorzubereiten. Es wird demnach von der Spezial- kommission der Antrag auf Wie- derbestättigung der bisherigen Geschäftsordnung mit dem An- hange gestellt, daß nach § 111 der Gemeindeordnung die Uebertragung der Referate an die hiezu zu verordneten Herren Gemeinderäthe ausgesprochen werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage, und werden in das ständige Comité des Gemeinde- rathes nachstehende Herren zur Besorgung der Referate berufen: 1. Herr Bürgermeister 2. Herr Vizebürgermeister 3. 〃 GemRath Stigler 4. 〃 〃 Amort 5. 〃 〃 Mitter 6. 〃 〃 Degenfellner und

7. Herr Sekretär Aichinger 1765. Herr Bürgermeister stellt in Gemäßheit des §. 83 der Gemeinde Ordnung den Antrag: Der Gemeinderath wolle die Zahl und die Zeit der ordent- lichen Sitzungen bestimmen. Hierauf wurde über Anregung des Herrn Gemeinderathes von Schönthan einhellig beschlossen, daß vom 5. April l.J. an alle 14 Tage an einem Freitage eine ordentliche Gemeinde- raths Sitzung abgehalten werde. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 1416 Von Inspizient Donberger bittet um Anordnung, von welchem Tage an die Löhnungen für den langen Tag ausgezalt werden dürfen. Der Gemeinderath genehmigt die Auszalung der Sommer- löhnungen für die städt. Ar- beiter nach den vorjährigen Ansätzen von der laufenden Woche angefangen, d.i. vom 26. Merz bis Ende Oktober laufenden Jahres.

7. Herr Sekretär Aichinger 1765. Herr Bürgermeister stellt in Gemäßheit des §. 83 der Gemeinde Ordnung den Antrag: Der Gemeinderath wolle die Zahl und die Zeit der ordentlichen Sitzungen bestimmen. Hierauf wurde über Anregung des Herrn Gemeinderathes von Schönthan einhellig beschlossen, daß vom 5. April l.J. an alle 14 Tage an einem Freitage eine ordentliche Gemeinderaths Sitzung abgehalten werde. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 1416 Von Inspizient Donberger bittet um Anordnung, von welchem Tage an die Löhnungen für den langen Tag ausgezalt werden dürfen. Der Gemeinderath genehmigt die Auszalung der Sommerlöhnungen für die städt. Arbeiter nach den vorjährigen Ansätzen von der laufenden Woche angefangen, d.i. vom 26. Merz bis Ende Oktober laufenden Jahres.

VI. Section Referent Herr Sekretär Aichinger 1478. Georg Machl, Dienstknecht bittet um Gestattung des innwohnungsweisen Aufenthaltes in Steyr. Dem Bittsteller wird der Aufenthalt in der Stadtgemeinde Steyr gegen Beobachtung der polizeilichen Vorschriften gestattet. Hievon ist derselbe, so wie das Polizeiamt auf Rubrik zu verständigen. 1479. Ludwig Michl, Kanzellist bei Herrn Dr. Kompaß und Hausbesizer No 130 in der Stadt, um Consens zur Ehe mit der Braut Theres Rabmayr. Bewilligt. 1502. Roman Prechler, Messerergeselle in Grünburg, um den polit. Consens zur Ehe mit Rosa Arthofer. Bewilligt. 1576. Moritz Kronberger, Uhrmacher, in St. Wolfgang, um den politischen Consens zur Ehe mit Theres Scheutz. Bewilligt 1724. Josef Beinhackl, Maurergeselle, um Ertheilung des polit. Consenses zur Verehelichung mit Rosa Gschnaitner. Bewilligt.

VI. Section Referent Herr Sekretär Aichinger 1478. Georg Machl, Dienstknecht bittet um Gestattung des innwohnungsweisen Aufent- haltes in Steyr. Dem Bittsteller wird der Auf- enthalt in der Stadtgemeinde Steyr gegen Beobachtung der polizeilichen Vorschriften gestattet. Hievon ist derselbe, so wie das Polizeiamt auf Rubrik zu ver- ständigen. 1479. Ludwig Michl, Kanzellist bei Herrn Dr. Kompaß und Haus- besizer No 130 in der Stadt, um Consens zur Ehe mit der Braut Theres Rabmayr. Bewilligt. 1502. Roman Prechler, Messererge- selle in Grünburg, um den polit. Consens zur Ehe mit Rosa Arthofer. Bewilligt. 1576. Moritz Kronberger, Uhrmacher, in St. Wolfgang, um den politischen Consens zur Ehe mit Theres Scheutz. Bewilligt 1724. Josef Beinhackl, Maurergeselle, um Ertheilung des polit. Consenses zur Verehelichung mit Rosa Gschnaitner. Bewilligt.

ad Num 1733 Herr Burgermeister stellt die Anfrage, ob ein Mitglied der Versammlung sich darüber auszusprechen wünsche, wie sich der Gemeinderath gegenüber der Erwiderung des Herrn Dr. Pierer im letzten Alpenbothen auf die Gemeinderaths-Protokolle vom 20. Februar und 8. Merz l.J. zu verhalten gedenke. Nach einer Besprechung dieser Angelegenheit ergriff der Herr Gemeinderath Sandböck das Wort: Der Antrag des Herrn Dr. Pierer in der Sitzung des Ge- meinderathes vom 20. Februar l.J. verstieß geradezu gegen das Recht des Herrn Bürgermeisters, das ihm laut §.§. 91 und 111 des Gemeinde Statutes und §. 17 der Geschäftsordnung zusteht welche gesetzlichen Bestimmungen wörtlich, lauten, wie folgt: „§. 91. Dem Bürgermeister sind sämmtliche Gemeindebeamten und Diener untergeordnet. Ihm steht die Geschäftszutheilung unter dieselben, sowie die Dis- ziplinargewalt zu.

ad Num 1733 Herr Burgermeister stellt die Anfrage, ob ein Mitglied der Versammlung sich darüber auszusprechen wünsche, wie sich der Gemeinderath gegenüber der Erwiderung des Herrn Dr. Pierer im letzten Alpenbothen auf die Gemeinderaths-Protokolle vom 20. Februar und 8. Merz l.J. zu verhalten gedenke. Nach einer Besprechung dieser Angelegenheit ergriff der Herr Gemeinderath Sandböck das Wort: Der Antrag des Herrn Dr. Pierer in der Sitzung des Gemeinderathes vom 20. Februar l.J. verstieß geradezu gegen das Recht des Herrn Bürgermeisters, das ihm laut §.§. 91 und 111 des Gemeinde Statutes und §. 17 der Geschäftsordnung zusteht welche gesetzlichen Bestimmungen wörtlich, lauten, wie folgt: „§. 91. Dem Bürgermeister sind sämmtliche Gemeindebeamten und Diener untergeordnet. Ihm steht die Geschäftszutheilung unter dieselben, sowie die Disziplinargewalt zu.

Er ist sowohl für seine Geschäftsgebahrung, als für jene der ihm unterstehenden Beamten und Diener verantwortlich. §. 111. Der Vizebürgermeister hat in Verhinderung des Bürgermeisters die Geschäfte desselben, sowohl im natürlichen als übertragenen Wirkungskreise zu besorgen. Der Vizebürgermeister und die übrigen Gemeinderäthe, sowie die sämtlichen Gemeindebeamten und Diener haben sich in allen zu dem natürlichen und übertragenen Wirkungskreise des Bürgermeisters gehörigen Geschäften von demselben nach seinen Anordnungen und unter seiner Verantwortlichkeit verwenden zu lassen. §. 17. Geschäfts Ordg. Wenn der Vorsitzende ein Rechtsgutachten für nöthig findet, hat der rechtskundige Beamte seine berathende Stimme abzugeben. Dann folgen die entscheidenden Stimmen des Vizebürgermeisters und der Gemeinderäthe in der von dem Vorsitzenden zu bestimmenden

Er ist sowohl für seine Geschäfts- gebahrung, als für jene der ihm unterstehenden Beamten und Diener verantwortlich. §. 111. Der Vizebürgermeister hat in Verhinderung des Bür- germeisters die Geschäfte des- selben, sowohl im natürlichen als übertragenen Wirkungs- kreise zu besorgen. Der Vizebürgermeister und die übrigen Gemeinderäthe, sowie die sämtlichen Gemeinde- beamten und Diener haben sich in allen zu dem natürlichen und übertragenen Wirkungs- kreise des Bürgermeisters gehörigen Geschäften von dem- selben nach seinen Anordnungen und unter seiner Verantwort- lichkeit verwenden zu lassen. §. 17. Geschäfts Ordg. Wenn der Vorsitzende ein Rechtsgutachten für nöthig findet, hat der rechts- kundige Beamte seine berathen- de Stimme abzugeben. Dann folgen die entscheidenden Stimmen des Vizebürgermeisters und der Gemeinderäthe in der von dem Vorsitzenden zu bestimmenden

Ordnung.“ Dieser Antrag wurde demgemäß vom Gemeinderathe einstimmig als nicht zur Diskussion geeignet zurückgewiesen, und eine Addresse der sämtlichen Herren Gemein- deräthe im gleichen Sinne an den Herrn Bürgermeister gerich- tet. Dieß ist genau aus den bereits veröffentlichten Verhandlungen ersichtlich, und aus diesem Grunde trage ich an, daß auf die im letzten Alpenbothen veröffentlichte Erwiederung des Herrn Dr. Pierer vom Gemeinderathe keine Replik erfolgen solle. Nach Nahmensaufruf er- folgte: Einhelliger Beschluß nach die- sein Antrage. M. Reschauer A Haller Gemeinderath Franz Karl Schriftführer Aichinger Sekretär

Ordnung.“ Dieser Antrag wurde demgemäß vom Gemeinderathe einstimmig als nicht zur Diskussion geeignet zurückgewiesen, und eine Addresse der sämtlichen Herren Gemeinderäthe im gleichen Sinne an den Herrn Bürgermeister gerichtet. Dieß ist genau aus den bereits veröffentlichten Verhandlungen ersichtlich, und aus diesem Grunde trage ich an, daß auf die im letzten Alpenbothen veröffentlichte Erwiederung des Herrn Dr. Pierer vom Gemeinderathe keine Replik erfolgen solle. Nach Nahmensaufruf erfolgte: Einhelliger Beschluß nach diesein Antrage. M. Reschauer A Haller Gemeinderath Franz Karl Schriftführer Aichinger Sekretär

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