Ratsprotokoll vom 26. März 1861

Februar ein Reinerträgniß von 717 fl 99 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu bestreiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 1678 Relation der zur Berathung und Feststellung der bestehenden Geschäftsordnung in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 bestimmten Herren Gemeinderäthe. In Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 berichte ich im Nahmen der Spezial-Commission, daß die Geschäftsordnung für den Gemeinderath und für das im Prinzipe genehmigte permanente Comité einer eingehenden Prüfung unterzogen, ihre Bestimmungen bezüglich ihrer Rückwirkung auf den praktischen Geschäftsgang und die hiedurch erzielten Resultate mit den Gränzen der Gemeindeordnung im vollen Einklange befunden, und daher nach ihren bereits legal bewährten Bestande vollkommen entsprechend sey. Hieraus ergibt sich die unveränderte

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