Ratsprotokoll vom 26. März 1861

Februar ein Reinerträgniß von 717 fl 99 ½ xr ÖW wovon am Jahreschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu be- streiten kömmt. Wird zur Kenntniß genohmen. 1678 Relation der zur Berathung und Feststellung der bestehenden Geschäftsordnung in Folge Gemein- derathsbeschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 bestimmten Herren Gemeinderäthe. In Gemäßheit des Gemeinderaths- beschlußes vom 20. Februar 1861 Z. 992 berichte ich im Nahmen der Spezial-Commission, daß die Ge- schäftsordnung für den Gemeinde- rath und für das im Prinzipe genehmigte permanente Comité einer eingehenden Prüfung un- terzogen, ihre Bestimmungen be- züglich ihrer Rückwirkung auf den praktischen Geschäftsgang und die hiedurch erzielten Resultate mit den Gränzen der Gemeinde- ordnung im vollen Einklange be- funden, und daher nach ihren bereits legal bewährten Bestande voll- kommen entsprechend sey. Hieraus ergibt sich die unveränderte

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