Ratsprotokoll vom 26. März 1861

Die anzuhoffende Flüssigmachung der Gemeindeumlage im Monate April auf Grundlage des Repartitions-Ausweises dessen endgültige Abfassung aus Anlaß der eingetrettenen Verzögerung der richtig gestellten Steuerkataster pro 1861 durch die keinen Aufschub erleidenden Arbeiten der Gemeindewahlen nächstens zu erwarten steht, berechtiget zur gegründeten Annahme, daß die Gemeindeverwaltung in Bezug auf Anschaffungen und Herstellungen nach Maßgabe des Jahresvoranschlages allen das städtische Budget treffenden Verbindlichkeiten bei genauer Beobachtung der Grundsätze von Seite sämtlicher Amtsorgane, welche nach Gemeinderathsbeschluß vom 23. Mai 1860 ad Num 2754 die allsogleiche Berichtigung sämtlicher Ausgabsposten als Norm hinstellen, vollständig zu genügen in der Lage sein werde. Die Revision der Kassebücher, resp. der Gebarung des Monates Februar, die ich Ihrer Einsicht hiemit unterbreite, habe ich in Gemäßheit des

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