Ratsprotokoll vom 8. März 1861

Gotteshäuser, so wie ihrer Filial- kirchen der Exdominikanerkirche und der St. Anna–Kapelle, be- stehend in Werthpapieren, Stift- briefen und anderen auf die Kirchen bezughabenden Ur- kunden in den Kirchen–Zech- schreinen unter dem Verschluße und der Mitsperre der geist- lichen Vorsteher und der Kirchen- väter. Bei der Vorstadtpfarrkirche befindet sich auch die Barschaft daselbst, und es wurden dort sämtliche Einkünfte in Empfang genohmen und die Auszalungen geleistet, so daß die Verwal- tung des Kirchenvermögens, in so weit ganz in den Händen der geistlichen Vorstehung war. Nur die Zusammensetzung der Rechnung geschah nach den von der geistlichen Vogtey angege- benen Daten, von den städt. Kassier gegen eine bestimmte Perzeptualgebühr. Bei der Stadtpfarrkirche jedoch war der Vorgang ein Anderer. Durch die bei dieser Kirche befindlichen Dominien,

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