Ratsprotokoll vom 8. März 1861

Gotteshäuser, so wie ihrer Filialkirchen der Exdominikanerkirche und der St. Anna–Kapelle, bestehend in Werthpapieren, Stiftbriefen und anderen auf die Kirchen bezughabenden Urkunden in den Kirchen–Zechschreinen unter dem Verschluße und der Mitsperre der geistlichen Vorsteher und der Kirchenväter. Bei der Vorstadtpfarrkirche befindet sich auch die Barschaft daselbst, und es wurden dort sämtliche Einkünfte in Empfang genohmen und die Auszalungen geleistet, so daß die Verwaltung des Kirchenvermögens, in so weit ganz in den Händen der geistlichen Vorstehung war. Nur die Zusammensetzung der Rechnung geschah nach den von der geistlichen Vogtey angegebenen Daten, von den städt. Kassier gegen eine bestimmte Perzeptualgebühr. Bei der Stadtpfarrkirche jedoch war der Vorgang ein Anderer. Durch die bei dieser Kirche befindlichen Dominien,

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