Ratsprotokoll vom 8. April 1859

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 8. April 1859 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 8. April 1859 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Mayr, Dr. Spängler, Edlbauer, Heindl Michael, Heindl Anton, Vögl, Unzeit¬ tig, Krenklmüller, Haas, Stigler, Amort und Sandbök. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Haller, Vogl, Eysen, Engl, Harazmüller, Nutzinger, v. Jäger, Millner entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor 1592. Theres Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Februar ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung von 41 fl 3 ½ xr Ö.W. für 283 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1593. Roman v. Jäger, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung vom 26 fl 31 ½ xr Ö.W. für 181 ½ Eimer Bierausfuhr im Monate Febr l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1594. Josef v. Jäger um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 8. April 1859 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Mayr, Dr. Spängler, Edlbauer, Heindl Michael, Heindl Anton, Vögl, Unzeit¬ tig, Krenklmüller, Haas, Stigler, Amort und Sandbök. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Haller, Vogl, Eysen, Engl, Harazmüller, Nutzinger, v. Jäger, Millner entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor 1592. Theres Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Februar ausgeführten Biere.Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung von 41 fl 3 ½ xr Ö.W. für 283 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1593. Roman v. Jäger, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung vom 26 fl 31 ½ xr Ö.W. für 181 ½ Eimer Bierausfuhr im Monate Febr l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1594. Josef v. Jäger um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im

Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung von 22 fl 25 ½ xr Ö.W. für 153 ½ Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1595. Johann Harazmüller, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Febr. l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung von 31 fl 32 xr Ö.W. für 216 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1596. Josef Forstinger, um Rückvergütungs-Anweisung des städt. Zuschlages von dem im Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung von 25 fl 8 ½ xr Ö.W. für 173 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 2161. Vortrag Im Monate Februar l.J. betrug

Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung von 22 fl 25 ½ xr Ö.W. für 153 ½ Eimer Bierausfuhr im Mo- nate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1595. Johann Harazmüller, um Rückver- gütung des städt. Zuschlages von dem im Monat Febr. l.J. ausgeführ- ten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung von 31 fl 32 xr Ö.W. für 216 Eimer Bierausfuhr im Mo- nate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 1596. Josef Forstinger, um Rückvergü- tungs-Anweisung des städt. Zu- schlages von dem im Monat Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung von 25 fl 8 ½ xr Ö.W. für 173 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. gegen Befolgung der sub No 3487 de ao 857 ertheilten Weisung. 2161. Vortrag Im Monate Februar l.J. betrug

die hierartige Bier-Erzeugung 6275 ¾ Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 558 〃 Zusammen 6833 ¾ 〃 die Ausfuhr den Ersteren 1007 〃 Verbleiben sonach für den hiesigen Consumo 5826 ¾ 〃 wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 145 fl 91 xr Ö.W. an Verzehrungssteuer Zuschlag 844 fl 88 xr Ö.W. entrichtet wurde. Zur Wissenschaft genommen. ad Num 750 Josef Pettenberger um Ueber- lassung der bisher von selben er- standenen Schranken Mauthpachtung außer dem Lizitationswege auf weitere 3 Jahre d.i. bis 1. 9br 1862 zu 4900 fl CMz = 5145 fl Ö.W. Vortrag Der seit dem Jahre 1796 einge- führte a.h. genehmigte Pflaster- und Brückenmauth Tariff mit den verschiedenartigsten Tariffsansätzen von 4, 3, 2, 1 und ½ xr und mancher- ley Unzukömlichkeiten, der Einhe- bung wegen, ob ausländischer oder inländischer Waaren und Rei- senden hat zu vielerley Aus- legungen und daher Streitigkei- ten, Anlaß gegeben; es mußte darauf Bedacht genommen werden,

die hierartige Bier-Erzeugung 6275 ¾ Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 558 Zusammen 6833 ¾ die Ausfuhr den Ersteren 1007 Verbleiben sonach für den hiesigen Consumo 5826 ¾ wofür abzüglich der Rückvergütungen von 145 fl 91 xr Ö.W. an Verzehrungssteuer Zuschlag 844 fl 88 xr Ö.W. entrichtet wurde. Zur Wissenschaft genommen. ad Num 750 Josef Pettenberger um Ueberlassung der bisher von selben erstandenen Schranken Mauthpachtung außer dem Lizitationswege auf weitere 3 Jahre d.i. bis 1. 9br 1862 zu 4900 fl CMz = 5145 fl Ö.W. Vortrag Der seit dem Jahre 1796 eingeführte a.h. genehmigte Pflasterund Brückenmauth Tariff mit den verschiedenartigsten Tariffsansätzen von 4, 3, 2, 1 und ½ xr und mancherley Unzukömlichkeiten, der Einhebung wegen, ob ausländischer oder inländischer Waaren und Reisenden hat zu vielerley Auslegungen und daher Streitigkeiten, Anlaß gegeben; es mußte darauf Bedacht genommen werden,

durch eine Vereinfachung und Gleichstellung des Tariffansatzes diesen vielen Verdrießlichkeiten ein Ende zu machen. In dieser Richtung wurden im Jahre 1850 nach einen 10 jährigen Durchschnitt über die sämtlichen Schranken passirenden Stück Zugund Treibvieh Voranschläge verfaßt, die Tariffssätze auf 2, 1 u. ½ gestellet — woraus sich das günstige Resultat entzifferte, daß bei diesem vereinfachten Tariffsansatze keine Minderung des Mauthgefälles erwächst. Gleichzeitig wurden die einzelnen Schrankenpächter protokollarisch vernommen, ob sie geneigt waren, die einzelnen Schranken zu verpachten, das Resultat war, gegen den Pachtchilling kein günstiges und es mußte abgewartet werden, bis die Bewilligung der Einführung des vereinfachten Tariffsaatzes einlangt. Mit kk. Bezirkshptm. Dekret vom 23. August 1851 Z. 8366 erfolgte die Genehmigung, dieselben vom 1. 9ber 1851 angefangen, provisorisch in

durch eine Vereinfachung und Gleichstellung des Tariffansatzes diesen vielen Verdrießlichkeiten ein Ende zu machen. In dieser Richtung wurden im Jahre 1850 nach einen 10 jährigen Durchschnitt über die sämtlichen Schranken passirenden Stück Zug- und Treibvieh Voranschläge ver- faßt, die Tariffssätze auf 2, 1 u. ½ gestellet — woraus sich das günstige Resultat entzifferte, daß bei diesem vereinfachten Tariffs- ansatze keine Minderung des Mauth- gefälles erwächst. Gleichzeitig wurden die einzelnen Schrankenpächter protokollarisch vernommen, ob sie geneigt waren, die einzelnen Schranken zu ver- pachten, das Resultat war, gegen den Pachtchilling kein günstiges und es mußte abgewartet werden, bis die Bewilligung der Einführung des vereinfachten Tariffsaatzes einlangt. Mit kk. Bezirkshptm. Dekret vom 23. August 1851 Z. 8366 erfolgte die Genehmigung, dieselben vom 1. 9ber 1851 angefangen, provisorisch in

Ausführung zu bringen. Ein 2tes dießämtl. Dekret vom 9. 8ber 1851 Z. 10570 folgte nach, welches den Tariffsansatz auf 1 xr vorschlägt; hiedurch würde der Gemeinde ein jährlicher Ausfall von 1905 fl erwachsen sein. Durch den unterm 2. Dezbr 1851 Z. 4470 hieramts erfolgten erschö- pfenden Bericht wurde jedoch Umgang genommen und die Ausführung des vorerwähnten Tariffsansatzes in Vollzug gesetzt. Hierauf wurden abermals die Afterpächter wegen Verpachtung der einzelnen Schranken nach den neuen einzuführenden Tariffs- ansätzen protokollarisch ver- nommen; aus diesen Vernehmungen ging nur der Betrag von 3809 fl hervor, der gegen den bisherig bezalten Pachtschilling von fl 4312 CMz einen Abgang von 503 fl re- sultirte. Ein später hierauf erfolgter An- both vom Afterpächter Rathmayr, dieses Gefäll um 4550 fl zu über- nehmen bestimmte damals den löbl. Gemeinderath eine öffentliche Versteigerung anzuordnen und

Ausführung zu bringen. Ein 2tes dießämtl. Dekret vom 9. 8ber 1851 Z. 10570 folgte nach, welches den Tariffsansatz auf 1 xr vorschlägt; hiedurch würde der Gemeinde ein jährlicher Ausfall von 1905 fl erwachsen sein. Durch den unterm 2. Dezbr 1851 Z. 4470 hieramts erfolgten erschöpfenden Bericht wurde jedoch Umgang genommen und die Ausführung des vorerwähnten Tariffsansatzes in Vollzug gesetzt. Hierauf wurden abermals die Afterpächter wegen Verpachtung der einzelnen Schranken nach den neuen einzuführenden Tariffsansätzen protokollarisch vernommen; aus diesen Vernehmungen ging nur der Betrag von 3809 fl hervor, der gegen den bisherig bezalten Pachtschilling von fl 4312 CMz einen Abgang von 503 fl resultirte. Ein später hierauf erfolgter Anboth vom Afterpächter Rathmayr, dieses Gefäll um 4550 fl zu übernehmen bestimmte damals den löbl. Gemeinderath eine öffentliche Versteigerung anzuordnen und

dieses Anboth als Ausrufspreis gelten zu lassen. Pettenberger erstand diese Pachtung bis 1. Novbr. 1856 um den höchsten Anboth pr 4560 fl CMz (um 10 fl mehr), hiedurch erwuchs der Stadtkassa, gegen der früheren Zalung pr 4312 fl eine Mehreinnahme von 248 fl CMz und wenn die Kosten der Mauthbolleten, die nach den Lizitationsbedingnissen nun auf den Pächter fielen früher aus der Stadtkassa bestritten wurden durchschnittlich auf 24 fl veranschlagt dazu gerechnet werden, um 272 fl pr anno mehr. Im Jahre 1853 both Pettenberger 4600 fl CMz gegen den letzten Pachtschilling um 40 fl mehr – dieses Anboth wurde genehmigt. Nach Umlauf dieser Zeit schritt Pettenberger abermals um Ueberlassung dieses Gefälles ein; der Betrag wurde von 4600 fl auf 4900 fl gestellt, daher um 300 fl gesteigert; die weiters gestellten Bedingungen; Anschaffung der Mauthbolleten auf Kosten des Pächters, die Zahlung des Pachtschillings in ¼ jährigen Raten vorhinein mit 1235 fl zu leisten,

dieses Anboth als Ausrufspreis gelten zu lassen. Pettenberger erstand diese Pach- tung bis 1. Novbr. 1856 um den höchsten Anboth pr 4560 fl CMz (um 10 fl mehr), hiedurch erwuchs der Stadt- kassa, gegen der früheren Zalung pr 4312 fl eine Mehreinnahme von 248 fl CMz und wenn die Kosten der Mauthbolleten, die nach den Lizitationsbedingnissen nun auf den Pächter fielen früher aus der Stadtkassa bestritten wurden durchschnittlich auf 24 fl veranschlagt dazu gerechnet werden, um 272 fl pr anno mehr. Im Jahre 1853 both Pettenberger 4600 fl CMz gegen den letzten Pacht- schilling um 40 fl mehr – dieses An- both wurde genehmigt. Nach Umlauf dieser Zeit schritt Pettenberger abermals um Ueber- lassung dieses Gefälles ein; der Betrag wurde von 4600 fl auf 4900 fl gestellt, daher um 300 fl gesteigert; die weiters gestellten Bedingun- gen; Anschaffung der Mauthbolleten auf Kosten des Pächters, die Zah- lung des Pachtschillings in ¼ jährigen Raten vorhinein mit 1235 fl zu leisten,

bei Einführung der Verzehrungs- steuerzuschlage, die Ueberwa- chung der einzuführenden steuer- pflichtigen Gegenstände zu besor- gen, so wie die früheren Pacht- bedingnisse genau zuzuhalten, wurden ihm gleichfalls überwiesen. Nach mehrwöchentlichen, öfters wiederhohlten Unterredungen ging nun Pettenberger allen diesen gestellten Bedingungen ein und derselbe hat bis dato mit der größten Pünktlichkeit, ja manchmal früher als es Zeit war, seine Verpflichtung erfüllt. Wenn nun angenommen wird, daß Pettenberger seit 1837, zu welcher Zeit dieses Gefäll 3570 fl abwarf, von 3 zu 3 Jahren gestei- gert wurde, diese Steigerungen bisher 1354 fl betrugen, wenn nach den gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen angenommen wird, daß sich seit der Zeit von 3 Jahren keine besonderen Ver- besserungen in industrieller und merkantillischer Beziehung des Verkehrs und Personenfrequenz ergeben, somit auf eine erhöhtere Einnahmsquelle kaum zu rechnen

bei Einführung der Verzehrungssteuerzuschlage, die Ueberwachung der einzuführenden steuerpflichtigen Gegenstände zu besorgen, so wie die früheren Pachtbedingnisse genau zuzuhalten, wurden ihm gleichfalls überwiesen. Nach mehrwöchentlichen, öfters wiederhohlten Unterredungen ging nun Pettenberger allen diesen gestellten Bedingungen ein und derselbe hat bis dato mit der größten Pünktlichkeit, ja manchmal früher als es Zeit war, seine Verpflichtung erfüllt. Wenn nun angenommen wird, daß Pettenberger seit 1837, zu welcher Zeit dieses Gefäll 3570 fl abwarf, von 3 zu 3 Jahren gesteigert wurde, diese Steigerungen bisher 1354 fl betrugen, wenn nach den gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen angenommen wird, daß sich seit der Zeit von 3 Jahren keine besonderen Verbesserungen in industrieller und merkantillischer Beziehung des Verkehrs und Personenfrequenz ergeben, somit auf eine erhöhtere Einnahmsquelle kaum zu rechnen

sein dürfte, überdieß bei den früheren eingeleiteten öffentlichen Versteigerungen niemals ein bedeutend günstigeres Resultat als durch das Anboth des Pettenberger, - erzielt wurde; hinsichtlich der Genauigkeit der Zalung des Pachtschillings Pettenberger ehrenhaft dasteht, so glaube ich, mit guten Gewissen auf Ueberlassung des Pachtobjektes um 4900 fl CMz oder 5145 fl Ö.W. an Pettenberger für die Dauer von 3 Jahren d.i. bis 1. November 1862 zu den in den früheren Pachtverträgen festgesetzten Bedingnissen den Antrag zu stellen. Der löbliche Gemeinderath wolle demnach seine Meinung geneigtest aussprechen, ob mein Antrag angenommen oder die öffentliche Versteigerung ganz oder theilweise nach den einzelnen Schranken einzuleiten sey. Einhelliger Beschluß nach meinem Antrage, u. ist das vorhergende Gesuch hiernach zu erledigen, auch ist das Kassaamt u. Hr. Rechnungs Revident hievon zu verständigen. 1226. Conto des Karl Kupetzius pr 44 fl 10 xr für Hafnerarbeiten in die Gend. Kaserne. Zur Zalung.

sein dürfte, überdieß bei den früheren eingeleiteten öffentlichen Ver- steigerungen niemals ein be- deutend günstigeres Resultat als durch das Anboth des Petten- berger, - erzielt wurde; hinsicht- lich der Genauigkeit der Zalung des Pachtschillings Pettenberger ehrenhaft dasteht, so glaube ich, mit guten Gewissen auf Ueber- lassung des Pachtobjektes um 4900 fl CMz oder 5145 fl Ö.W. an Pet- tenberger für die Dauer von 3 Jahren d.i. bis 1. November 1862 zu den in den früheren Pachtverträgen festgesetzten Bedingnissen den Antrag zu stellen. Der löbliche Gemeinderath wolle demnach seine Meinung geneigtest aussprechen, ob mein Antrag angenommen oder die öffentliche Versteigerung ganz oder theilweise nach den einzelnen Schranken einzuleiten sey. Einhelliger Beschluß nach meinem Antrage, u. ist das vorher- gende Gesuch hiernach zu erledigen, auch ist das Kassaamt u. Hr. Rechnungs Revi- dent hievon zu verständigen. 1226. Conto des Karl Kupetzius pr 44 fl 10 xr für Hafnerarbeiten in die Gend. Kaserne. Zur Zalung.

533. Konto das Karl Stohl pr 16 fl 63 xr für die Leitung bei der Deckung des Steyrbrückengeländers. Zur Zalung. 535. Konto des Karl Kupetzius pr 33 fl 86 xr für Hafnerarbeiten im Gemeindehause. Zur Zalung. 521. Conto des Johann Bichler pr 3 fl 43 xr für Glaserarbeiten in die Gend. Kaserne. Zur Zalung. 35. Conto des Leopold Nußbaumer pr 57 fl 48 ½ xr für Schotterfuhren. Zur Zalung. 1312. Conto des Joh. Michael Peterler pr 29 fl 22 ½ xr für Feuerspritzen Reparaturen. Zur Zalung. 1127. Conto des Anton Poschacher in Mauthausen für Granit Stuffen im Betrage pr 199 fl 92 xr. Zur Zalung. 2155. Conto des Karl Holderer pr 71 fl 40 xr für Spenglerarbeiten. Zur Zalung. 2156. Conto des Georg Müllner pr 11 fl 45 xr für Drahtstiften, Nägl etz. Zur Zalung. 2157. Conto des Alois Randhartinger pr 10 fl 56 xr für gelieferte Glaserarbei- ten. Zur Zalung.

533. Konto das Karl Stohl pr 16 fl 63 xr für die Leitung bei der Deckung des Steyrbrückengeländers. Zur Zalung. 535. Konto des Karl Kupetzius pr 33 fl 86 xr für Hafnerarbeiten im Gemeindehause. Zur Zalung. 521. Conto des Johann Bichler pr 3 fl 43 xr für Glaserarbeiten in die Gend. Kaserne. Zur Zalung. 35. Conto des Leopold Nußbaumer pr 57 fl 48 ½ xr für Schotterfuhren. Zur Zalung. 1312. Conto des Joh. Michael Peterler pr 29 fl 22 ½ xr für Feuerspritzen Reparaturen. Zur Zalung. 1127. Conto des Anton Poschacher in Mauthausen für Granit Stuffen im Betrage pr 199 fl 92 xr. Zur Zalung. 2155. Conto des Karl Holderer pr 71 fl 40 xr für Spenglerarbeiten. Zur Zalung. 2156. Conto des Georg Müllner pr 11 fl 45 xr für Drahtstiften, Nägl etz. Zur Zalung. 2157. Conto des Alois Randhartinger pr 10 fl 56 xr für gelieferte Glaserarbeiten Zur Zalung.

IV. Section Refrt. Hr. G.Rath Amort. 576. Michael Eppinger überreicht ad Num 6859 ao 858 seine Äußerung über die ihm zur Last gelegten Rechnungsmängel bezüglich der bei der Regulirung der Pfarrkasse verfertigten Schließen. In Würdigung der Gründe welche der Contist Herr Michael Eppinger in dieser Eingabe vorbringt wird seine Rechnung vom Novbr. 1858 mit den darin verzeichneten Preisen für richtig anerkannt, nur die Post 21 ℔ Fensterkreuz für Luger mit 4 fl 12 xr CMz bleibt ausgeschlossen, weil sich diese Herr Eppinger dem Hauseigenthümer selbst einzubringen hat, und von der Stadtgemeinde auf keinen Fall bezalt wird. Der Conto mit CMz fl 280 4 xr abzüglich obiger 4 12 xr beträgt CMz fl 275 52 xr oder Oester. Währg. fl 289 66 xr welcher zur bezüglichen Zalungsanweisung an den Hrn. Referenten der III. Section abgetretten wird. VI. Section Rftr. Herr G.Rath Lechner. 1849 Wenzl Schöbl Privatier um Bewilligung der Stättigkeit der

IV. Section Refrt. Hr. G.Rath Amort. 576. Michael Eppinger überreicht ad Num 6859 ao 858 seine Äußerung über die ihm zur Last gelegten Rech- nungsmängel bezüglich der bei der Regulirung der Pfarrkasse ver- fertigten Schließen. In Würdigung der Gründe wel- che der Contist Herr Michael Eppinger in dieser Eingabe vorbringt wird seine Rechnung vom Novbr. 1858 mit den darin verzeichneten Prei- sen für richtig anerkannt, nur die Post 21 ℔ Fensterkreuz für Luger mit 4 fl 12 xr CMz bleibt ausge- schlossen, weil sich diese Herr Eppinger dem Hauseigenthümer selbst einzubringen hat, und von der Stadtgemeinde auf kei- nen Fall bezalt wird. Der Conto mit CMz fl 280 4 xr abzüglich obiger 4 12 xr beträgt CMz fl 275 52 xr oder Oester. Währg. fl 289 66 xr welcher zur bezüglichen Zalungs- anweisung an den Hrn. Referenten der III. Section abgetretten wird. VI. Section Rftr. Herr G.Rath Lechner. 1849 Wenzl Schöbl Privatier um Be- willigung der Stättigkeit der

Grabesstelle seiner seel. Gattin Antonia behufs der Errichtung eines Grabsteines. Wird gemeinderäthlich bewilligt und ist Herr Wenzl Schöbl hievon zu verständigen. 1871. Josef Reder um Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Familiengruft im alten Friedhofe. Wird gemeinderäthlich bewil- ligt u. hievon Hr. Reder zu ver- ständigen. 1901. Polizeiamt relationirt ad Num 1571 über die Zuständig- keit und Vermögensverhältnisse des Josef Braunsperger. Der Hausbesitzer Leopold Braunsperger ist vorzuladen u. zu verhalten, den geforderten Verpflegskostenbetrag für seinen Sohn pr 4 fl 50 xr zu bezahlen. Im entgegengesetzten Falle hat derselbe seine Zalungsunfähigkeit legal nachzuweisen. 1769. Dekret der kk. Kreisbehörde bezüglich der Schulgeldbefreiung in der kk. Haupt- und Mädchenschule. Hierüber ist die Commißion für Schulgeldbefreiung einzuladen näch- ster Tage zusammenzukommen und zu berathen, ob eine Abänderung

Grabesstelle seiner seel. Gattin Antonia behufs der Errichtung eines Grabsteines. Wird gemeinderäthlich bewilligt und ist Herr Wenzl Schöbl hievon zu verständigen. 1871. Josef Reder um Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer Familiengruft im alten Friedhofe. Wird gemeinderäthlich bewilligt u. hievon Hr. Reder zu verständigen. 1901. Polizeiamt relationirt ad Num 1571 über die Zuständigkeit und Vermögensverhältnisse des Josef Braunsperger. Der Hausbesitzer Leopold Braunsperger ist vorzuladen u. zu verhalten, den geforderten Verpflegskostenbetrag für seinen Sohn pr 4 fl 50 xr zu bezahlen. Im entgegengesetzten Falle hat derselbe seine Zalungsunfähigkeit legal nachzuweisen. 1769. Dekret der kk. Kreisbehörde bezüglich der Schulgeldbefreiung in der kk. Haupt- und Mädchenschule. Hierüber ist die Commißion für Schulgeldbefreiung einzuladen nächster Tage zusammenzukommen und zu berathen, ob eine Abänderung

der Schulgeldbefreiung für den II. Semester noch thunlich ist. In diesem Falle wäre eine Revision und Regulirung sogleich vorzunehmen. Uebrigens wird dieses Dekret und der frühere bezügliche Erlaß der löbl. SchulgeldbefreiungsCommißion zum Wissen und Darnachachtung, sowie zur abgeforderten Rechtfertigung überwiesen, da dem Gemeinderathe die Grundsätze nach denen vorgegangen wurde nicht bekannt sind und diese Schulgeldbefreiung nie einen Gegenstand der Behandlung im Gemeinderathe gebildet hat. 1813. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statthalterey Erlaßes pcto Bewilligung der neuen Pfründenansätze in oester. Währung. Wird zur Kenntniß genommen und der Mild. Vers. Fonds und Armen Instituts Rechnungsführung zum Wissen und Benehmen mit der Weisung zuzustellen sein, die Anzeige zu machen, wie viel BürgerspitalsBruderhaus-Sondersiechenhaus und Lazarethhauspfründen gegenwärtig erledigt sind, und ob und

der Schulgeldbefreiung für den II. Semester noch thunlich ist. In die- sem Falle wäre eine Revision und Regulirung sogleich vorzunehmen. Uebrigens wird dieses Dekret und der frühere bezügliche Erlaß der löbl. Schulgeldbefreiungs- Commißion zum Wissen und Dar- nachachtung, sowie zur abgefor- derten Rechtfertigung überwiesen, da dem Gemeinderathe die Grund- sätze nach denen vorgegangen wurde nicht bekannt sind und die- se Schulgeldbefreiung nie einen Gegenstand der Behandlung im Gemeinderathe gebildet hat. 1813. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statthalterey Erlaßes pcto Bewil- ligung der neuen Pfründenan- sätze in oester. Währung. Wird zur Kenntniß genommen und der Mild. Vers. Fonds und Armen Instituts Rechnungs- führung zum Wissen und Be- nehmen mit der Weisung zuzu- stellen sein, die Anzeige zu ma- chen, wie viel Bürgerspitals- Bruderhaus-Sondersiechenhaus und Lazarethhauspfründen gegen- wärtig erledigt sind, und ob und

in welchem Zeitraume diese Pfrün- den nach Maßgabe der M. V. Fonds Kassakräfte besetzt werden können, indem es angezeigt ercheint, mit der Besetzung nicht zu lange zu warten, dieselbe aber nur all- mälig eintretten zu lassen. Diese Äußerung wird binnen 14 Tagen gewärtigt. ad Num 600 Beschluß des Gemeinderathes dto 22. Februar 1859, daß bei der hohen kk. Statthalterey angesucht werde, daß die dem Vorschußka- pitale pr 6000 fl nach fehlenden 1400 fl nachträglich aufgenommen werden dürfen, da dringende Zalungen eine solche Capitalsaufname er- heischen. Ist dießfalls die geeignete Vor- stellung an die h. kk. Statthalterey zu erlassen. 1809. Bericht der Armen Instituts Rechnungsführung, bezüglich der Bestimmungen des Trägerlohns für die Armenleichen. Der in diesem Berichte gemachte Vorschlag wird gemeinderäthlich genehmiget und es ist Herrn Todten- prokurator Donke mit Dekret bekannt zu geben, daß vom 1. May

in welchem Zeitraume diese Pfründen nach Maßgabe der M. V. Fonds Kassakräfte besetzt werden können, indem es angezeigt ercheint, mit der Besetzung nicht zu lange zu warten, dieselbe aber nur allmälig eintretten zu lassen. Diese Äußerung wird binnen 14 Tagen gewärtigt. ad Num 600 Beschluß des Gemeinderathes dto 22. Februar 1859, daß bei der hohen kk. Statthalterey angesucht werde, daß die dem Vorschußkapitale pr 6000 fl nach fehlenden 1400 fl nachträglich aufgenommen werden dürfen, da dringende Zalungen eine solche Capitalsaufname erheischen. Ist dießfalls die geeignete Vorstellung an die h. kk. Statthalterey zu erlassen. 1809. Bericht der Armen Instituts Rechnungsführung, bezüglich der Bestimmungen des Trägerlohns für die Armenleichen. Der in diesem Berichte gemachte Vorschlag wird gemeinderäthlich genehmiget und es ist Herrn Todtenprokurator Donke mit Dekret bekannt zu geben, daß vom 1. May

d.J. angefangen, um alle Klagen der Leichenträger zu beseitigen, für jede Leiche, welche von den Armen Leichenträgern in den Friedhof getragen werde wie für die fremden Leichen 1 fl 24 xr CMz oder 1 fl 47 xr Ö.W. ausbezalt werden. Dagegen hat vom obigen Tage an, der jährl. Pauschalbetrag für die Träger gänzlich aufzuhören. Unter Einem ist Herr Danke einzuladen im Gemeindeamte zu erschienen und sein und der Träger Einverständnis hierüber zu Protokoll zu geben. 2109. Die Oberlehrer der 3 städt. Schulen zeigen den Holzbedarf für den Winter 1859/60 an. Die Minuendo Lizitation auf den 2. Mai l.J. anzuordnen. Referent Sekretär Aichinger. 1911. Franz E. Molterer um Consens zur Ehe mit Anna Knoplinger. Der Ehekantens auszufertigen. 1993. Kreisbehördl. Intim. des h. Statth. Erlaßes womit dem Josef Molterer die Verehl. in Rekurswege bewilliget wird. Rekurrent unter Aushändigung des Ehekonsenses mit Int. Dekret zu verständigen.

d.J. angefangen, um alle Kla- gen der Leichenträger zu be- seitigen, für jede Leiche, welche von den Armen Leichenträgern in den Friedhof getragen werde wie für die fremden Leichen 1 fl 24 xr CMz oder 1 fl 47 xr Ö.W. aus- bezalt werden. Dagegen hat vom obigen Tage an, der jährl. Pau- schalbetrag für die Träger gänz- lich aufzuhören. Unter Einem ist Herr Danke einzuladen im Gemeindeamte zu erschienen und sein und der Träger Einver- ständnis hierüber zu Protokoll zu geben. 2109. Die Oberlehrer der 3 städt. Schulen zeigen den Holzbedarf für den Winter 1859/60 an. Die Minuendo Lizitation auf den 2. Mai l.J. anzuordnen. Referent Sekretär Aichinger. 1911. Franz E. Molterer um Consens zur Ehe mit Anna Knoplinger. Der Ehekantens auszufertigen. 1993. Kreisbehördl. Intim. des h. Statth. Erlaßes womit dem Josef Molterer die Verehl. in Rekurswege bewil- liget wird. Rekurrent unter Aushändigung des Ehekonsenses mit Int. Dekret zu verständigen.

1888. Michael Brandner erstattet die Anzeige über den Betrieb der freien Beschäftigung des Ge- treidehandels. Diese Anzeige wird hiemit zur Kenntniß genommen und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden. 1887 Michael Brandner legt das ihm bereits verliehene Lohnkutscher- gewerbe zurück. In Folge dieses Einschreitens er- hält es von der mit Gemeinde- rathsbeschluße vom 8. März 1859 Z. 1445 an Michael Brandner er- folgten Verleihung eines personelle Landkutschergewerbes sein Ab- kommen. 1732 Note des kk. Bezirksamtes St. Peter v. 10. März 1859 Z. 163 (pol.) mit der Bekanntgabe, daß dem Franz Eckert eine Conzession zur Errich- tung einer Personentransport Unternehmung ohne Pferdewechsel zwischen St. Peter Bahnhof und Steyr ertheilt worden sey. Nachdem das k.k. Bezirksamt St. Peter die mit Note vom 11. Jänner l.J. Z. 74 erhobenen Anstände gegen die Ertheilung der Conzession zur

1888. Michael Brandner erstattet die Anzeige über den Betrieb der freien Beschäftigung des Getreidehandels. Diese Anzeige wird hiemit zur Kenntniß genommen und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden. 1887 Michael Brandner legt das ihm bereits verliehene Lohnkutschergewerbe zurück. In Folge dieses Einschreitens erhält es von der mit Gemeinderathsbeschluße vom 8. März 1859 Z. 1445 an Michael Brandner erfolgten Verleihung eines personelle Landkutschergewerbes sein Abkommen. 1732 Note des kk. Bezirksamtes St. Peter v. 10. März 1859 Z. 163 (pol.) mit der Bekanntgabe, daß dem Franz Eckert eine Conzession zur Errichtung einer Personentransport Unternehmung ohne Pferdewechsel zwischen St. Peter Bahnhof und Steyr ertheilt worden sey. Nachdem das k.k. Bezirksamt St. Peter die mit Note vom 11. Jänner l.J. Z. 74 erhobenen Anstände gegen die Ertheilung der Conzession zur

Errichtung einer Personentransport Unternehmung ohne Pferde wechsel zwischen Steyr und dem Bahnhofe St. Peter an Georg Feldbauer für behoben erklärt, und der Lokalbedarf bis zur Endgiltigen Entscheidung der den höheren Behörden vorliegenden Conzessionsverhandlung eine mittlerweilige Verfügung nothwendig macht, so wird dem Georg Feldbauer die Bewilligung ertheilt, die von ihm nachgesuchte Personentransport Unternehmung am selben Wagen ohne Pferdewechsel von Steyr zum Bahnhofe St Peter und zurück im täglichen Anschluße zu den Personenfahrten der Kaiserin Elisabeth Westbahn unter den in seinem hieramts überreichten Gesuche No 6958 de ao 858 aufgeführten Bedingungen und gegen genaue Beobachtung der poliz. Vorschriften bis zur Herablangung der hochortigen Entscheidung in dieser Angelegenheit, wornach derselbe die weitere hierämtliche Anordnung zu gewärtigen haben wird, auszuüben. Bezüglich der Erwerbsteuerbehandlung

Errichtung einer Personentrans- port Unternehmung ohne Pferde wechsel zwischen Steyr und dem Bahnhofe St. Peter an Georg Feldbauer für behoben erklärt, und der Lokalbedarf bis zur End- giltigen Entscheidung der den hö- heren Behörden vorliegenden Conzessionsverhandlung eine mittlerweilige Verfügung noth- wendig macht, so wird dem Georg Feldbauer die Bewilligung er- theilt, die von ihm nachgesuchte Personentransport Unter- nehmung am selben Wagen ohne Pferdewechsel von Steyr zum Bahnhofe St Peter und zurück im täglichen Anschluße zu den Personenfahrten der Kaiserin Elisabeth Westbahn unter den in seinem hieramts überreichten Gesuche No 6958 de ao 858 aufge- führten Bedingungen und gegen genaue Beobachtung der poliz. Vorschriften bis zur Herablangung der hochortigen Entscheidung in dieser Angelegenheit, wornach derselbe die weitere hierämtliche Anordnung zu gewärtigen haben wird, auszuüben. Bezüglich der Erwerbsteuerbehandlung

hat sich Georg Feldbauer sogleich hieramts zu melden. Von dieser Entscheidung ist das kk. Bezirksamt St. Peter mit Note zu verständigen und die Zu- schrift desselben vom 10. März l.J. Z. 163 pol. samt Allegat im Wege der kk. Kreisbehörde mit Bericht der h. kk. Statthalterey als Nach- trag zum Verhandlungsakte in Vorlage zu bringen. 2080. Josef Kößldorfer, Patental In- valide um die Zustimmung zu seiner vorhabenden Verehlichung mit Wilhelmine Richter. Dem Gesuchsteller Josef Kößel- dorfer wird zu seiner vorhaben- den Verehlichung mit Wilhelmine Richter unter Vorbehalt der Ge- nehmigung der Militärbehörde von Seite der Gemeinde Vorste- hung als polit. Behörde des Stadt- bezirkes Steyr die Zustimmung ertheilt und ist die Zustimmungser- klärung unter Beilagen Rück- schluß dem Exhibenten durch den Maat. Prag zuzufertigen. 1899. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalt.

hat sich Georg Feldbauer sogleich hieramts zu melden. Von dieser Entscheidung ist das kk. Bezirksamt St. Peter mit Note zu verständigen und die Zuschrift desselben vom 10. März l.J. Z. 163 pol. samt Allegat im Wege der kk. Kreisbehörde mit Bericht der h. kk. Statthalterey als Nachtrag zum Verhandlungsakte in Vorlage zu bringen. 2080. Josef Kößldorfer, Patental Invalide um die Zustimmung zu seiner vorhabenden Verehlichung mit Wilhelmine Richter. Dem Gesuchsteller Josef Kößeldorfer wird zu seiner vorhabenden Verehlichung mit Wilhelmine Richter unter Vorbehalt der Genehmigung der Militärbehörde von Seite der Gemeinde Vorstehung als polit. Behörde des Stadtbezirkes Steyr die Zustimmung ertheilt und ist die Zustimmungserklärung unter Beilagen Rückschluß dem Exhibenten durch den Maat. Prag zuzufertigen. 1899. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalt.

Erlaßes womit der Rekurs der Sofie Heinzl pcto Zuckerbäckergewerbe zurückgewiesen wird. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrentin unter Beilagen Rückschluß sowie die hiesigen Zuckerbäcker zu Handen der Frau Katharina Paarfußer zu verständigen. 2129. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statthalt. Erlaß mit der Eröffnung daß die h. n.ö. Statth. gegen die Verleihung der Conzession zur Personentransport Unternehmung zwischen Steyr und dem Bahnhofe St. Peter an Georg Feldbauer keinen Anstand erhob. In Folge dieses hohen Erlaßes ist dem Georg Feldbauer unverzüglich die Conzessions Urkunde gegen Einziehung der mit hierortigem Dekrete vom 22. Merz l.J. Z. 1732 ertheilten interimistischen Bewilligung zu ertheilen, hievon das kk. Bezirksamt St. Peter, die kk. Post Direktion in Linz und

Erlaßes womit der Rekurs der Sofie Heinzl pcto Zucker- bäckergewerbe zurückgewiesen wird. Von diesem hohen Erlaße ist Re- kurrentin unter Beilagen Rückschluß sowie die hiesigen Zuckerbäcker zu Handen der Frau Katharina Paarfußer zu verständigen. 2129. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statthalt. Erlaß mit der Eröffnung daß die h. n.ö. Statth. gegen die Verleihung der Conzession zur Personentransport Unterneh- mung zwischen Steyr und dem Bahnhofe St. Peter an Georg Feldbauer keinen Anstand erhob. In Folge dieses hohen Erlaßes ist dem Georg Feldbauer un- verzüglich die Conzessions Ur- kunde gegen Einziehung der mit hierortigem Dekrete vom 22. Merz l.J. Z. 1732 ertheilten interimistischen Bewilligung zu ertheilen, hievon das kk. Bezirksamt St. Peter, die kk. Post Direktion in Linz und

das hiesige Polizeiamt mit- telst Abschrift der Lizenz und Tergal Nota (resp. Bescheid) zu verständigen und Georg Feldbauer zur Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts vorzuladen. 1980. Johann Rooler um Bewilligung zum Betriebe des Viktualienhan- dels. Bei dem hierortigen Bestande von 42 Viktualienhändlern und 16 Frag- nern stellt sich in Rücksicht auf den Lokalbedarf eine bedeutende Ue- bersetzung dieser Gewerbszweige hierorts heraus, welcher Umstand auch aus Anlass eines gleichen Ge- suches von der hohen kk. Statthalterey mit Erlaße vom 3. Dezember 1858 Z. 19329 anerkannt wurde. Demnach findet sich der Gemeinde- rath nach den Bestimmungen des h. Ministerial Erlaßes vom 17. Jänner 1853 Z. 434 nicht in der Lage, diese Anzeige über die Ausübung des Viktualienhandels in Steyr anzu- nehmen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterey

das hiesige Polizeiamt mittelst Abschrift der Lizenz und Tergal Nota (resp. Bescheid) zu verständigen und Georg Feldbauer zur Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts vorzuladen. 1980. Johann Rooler um Bewilligung zum Betriebe des Viktualienhandels. Bei dem hierortigen Bestande von 42 Viktualienhändlern und 16 Fragnern stellt sich in Rücksicht auf den Lokalbedarf eine bedeutende Uebersetzung dieser Gewerbszweige hierorts heraus, welcher Umstand auch aus Anlass eines gleichen Gesuches von der hohen kk. Statthalterey mit Erlaße vom 3. Dezember 1858 Z. 19329 anerkannt wurde. Demnach findet sich der Gemeinderath nach den Bestimmungen des h. Ministerial Erlaßes vom 17. Jänner 1853 Z. 434 nicht in der Lage, diese Anzeige über die Ausübung des Viktualienhandels in Steyr anzunehmen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterey

offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und in weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 1983. Martin Nußbaumer um Bewilligung zum Betriebe des Viktualienhandels in Steyr. Gleiche Erledigung wie No 1980. Referent über die Stadtbeleuchtung Herr Dr. Spängler. 1954. Adolf Gottwald, Beleuchtungspächter, um Strafnachlaß pcto Stadtbeleuchtung und Aufhebung oder Abänderung des Pachtvertrages vom 20. Dezember 1858. In der Sitzung vom 8. April hat der Gemeinderath beschlossen, daß dem Herrn Adolf Gottwald in Anbetracht, daß seine Thätigkeit als Beleuchtungspächter im Beginne sey, ausnahmsweise nur für dieses Mal von dem bis 1. April dieses Jahres erlaufenen Strafbetrage von 63 fl 10 xr die Hälfte nachgesehen werden solle, demselben somit in runder Summe nur 30 fl Ö.W. von dem Pachtschillingsbetrag abgezogen werden sollen. Jedoch ist demselben zu bedeuten, daß künftighin kein derley Nachlaß

offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und in weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 1983. Martin Nußbaumer um Be- willigung zum Betriebe des Viktualienhandels in Steyr. Gleiche Erledigung wie No 1980. Referent über die Stadtbeleuchtung Herr Dr. Spängler. 1954. Adolf Gottwald, Beleuchtungs- pächter, um Strafnachlaß pcto Stadt- beleuchtung und Aufhebung oder Abänderung des Pachtvertra- ges vom 20. Dezember 1858. In der Sitzung vom 8. April hat der Gemeinderath beschlossen, daß dem Herrn Adolf Gottwald in Anbetracht, daß seine Thätigkeit als Beleuchtungspächter im Be- ginne sey, ausnahmsweise nur für dieses Mal von dem bis 1. April dieses Jahres erlaufenen Straf- betrage von 63 fl 10 xr die Hälfte nachgesehen werden solle, demselben somit in runder Summe nur 30 fl Ö.W. von dem Pachtschillingsbetrag abgezogen werden sollen. Jedoch ist demselben zu bedeuten, daß künftighin kein derley Nachlaß

mehr eintretten werde und daß der Gemeinderath in eine Ab- änderung des erst kürzlich ge- schlossenen Pachtvertrages nicht willigen könne. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung den vorstehenden Betrag von 30 fl Ö.W. von dem bis 1. April l.J. an den Beleuchtungspächter Hr. Adolf Gottwald auszubezalenden Pachtschillingsgeldern in Abzug zu bringen und an den städt. Polizei- wachtmeister Johann Wanzner zu erfolgen, und den Betrag von 33 fl 17 ½ xr welcher weiters noch laut hierämtlicher Anweisungen von 1.7.19 v.M. u. 1. d.Mts. als Conventional Strafe einzuheben resp. von den Pachtgeldern bis alten Merz l.J. in Abzug zu bringen wäre, abzuschreiben. 2110. Protokoll mit Anna und Mag- dalena Keller ad Num 1994. Der Gemeinderath beschließt einhellig, daß in dem ad Num 1994 zu erstattenden Berichte an das hohe kk. Finanz Ministerium die Bitte gerichtet werden solle, Hoch- selbes wolle die Umwechslung der

mehr eintretten werde und daß der Gemeinderath in eine Abänderung des erst kürzlich geschlossenen Pachtvertrages nicht willigen könne. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung den vorstehenden Betrag von 30 fl Ö.W. von dem bis 1. April l.J. an den Beleuchtungspächter Hr. Adolf Gottwald auszubezalenden Pachtschillingsgeldern in Abzug zu bringen und an den städt. Polizeiwachtmeister Johann Wanzner zu erfolgen, und den Betrag von 33 fl 17 ½ xr welcher weiters noch laut hierämtlicher Anweisungen von 1.7.19 v.M. u. 1. d.Mts. als Conventional Strafe einzuheben resp. von den Pachtgeldern bis alten Merz l.J. in Abzug zu bringen wäre, abzuschreiben. 2110. Protokoll mit Anna und Magdalena Keller ad Num 1994. Der Gemeinderath beschließt einhellig, daß in dem ad Num 1994 zu erstattenden Berichte an das hohe kk. Finanz Ministerium die Bitte gerichtet werden solle, Hochselbes wolle die Umwechslung der

in der Verlassenschaft des ArmenInstitutspfründners Leopold Keller aufgefundenen 3 Stück Reichsschatzscheine aus dem Grunde gnädigst bewilligen, weil dieselben zur Befriedigung der von dem Armen Institute Steyr an diese Verlassenschaft zu erhebenden Ansprüche von 14 fl 24 xr CMz nach dem heutigen Rathsbeschluße zu verwenden kommen und der Gesuchstellerin, welche auf eine unrechtmäßige Weise in den Besitz dieses Geldes gesetzt hat, in keinem Falle zuerkannt werden können. Nach erfolgter hochortiger Bewilligung der Umwechslung genannten 3 Stück Reichsschatzscheine kommt der Betrag von 36 xr CMz den ausgewiesenen Erben nach Leopold Keller zurückzu ersetzen. 403. Polizeiwachtmstr. Wanzner relationirt bezüglich der anstössigen und ungalanten Lebensweise des Polizeiwachm. Josef Oberhuber. Nachdem der Polizeiwachmann Josef Oberhuber wiederhohlt wegen Trunkenheit und subordinationswidrigen Benehmen bestraft mit Entlassung bedroht und vom Wachdienste

in der Verlassenschaft des Armen- Institutspfründners Leopold Keller aufgefundenen 3 Stück Reichsschatzscheine aus dem Grunde gnädigst bewilligen, weil diesel- ben zur Befriedigung der von dem Armen Institute Steyr an diese Verlassenschaft zu erhebenden Ansprüche von 14 fl 24 xr CMz nach dem heutigen Rathsbeschluße zu ver- wenden kommen und der Gesuchstel- lerin, welche auf eine unrecht- mäßige Weise in den Besitz dieses Geldes gesetzt hat, in kei- nem Falle zuerkannt werden können. Nach erfolgter hochortiger Be- willigung der Umwechslung ge- nannten 3 Stück Reichsschatzscheine kommt der Betrag von 36 xr CMz den ausgewiesenen Erben nach Leopold Keller zurückzu er- setzen. 403. Polizeiwachtmstr. Wanzner relationirt bezüglich der anstössigen und ungalanten Le- bensweise des Polizeiwachm. Josef Oberhuber. Nachdem der Polizeiwachmann Josef Oberhuber wiederhohlt wegen Trunkenheit und subordina- tionswidrigen Benehmen bestraft mit Ent- lassung bedroht und vom Wachdienste

suspendirt wurde, ohne daß diese Ver- fügungen eine Aenderung in seinem pflichtwidrigen Betragen und in seiner ganz unverläßlichen Dienstleistung bewirkte, so wird derselbe bei dem Um- stande, als nach den vielen erfolglosen Rügen, Androhungen des Dienstes- Verlustes und Strafen seine Besserung nicht mehr anzuhoffen ist, und die Be- lassung eines solchen Individuums im Polizeiwachdienste sowohl aus öffentlichen Rücksichten als auch im Interesse des hierämtlichen Dienstes nicht länger mehr möglich erscheint, seines Dienstes als städt. Polizei- wachmann entlassen und nach der Kund- machung dieser Entscheidung von seinen dienstlichen Verrichtungen, von denen er seit 23. Jenner l.J. ohnehin suspen- dirt ist, gänzlich enthoben. Dem Josef Oberhuber ist seine tägl. Löhnung vom Tage seiner Dienstessuspension die vom 23. Jänner 1859 bis Ablauf dieses Verwaltungsjahres d.i. bis 31. Oktober 859 als gnadenweise Abfertigung vom Kassaamte auszubezalen, und demselben das bisher inne- gehabte Quartier bis dahin zu belassen. Vom 1. Novbr. 1859 an sind diese Bezüge einzustellen, wovon das städt. Kassa- und Bauamt zu verständigen sind. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage.

suspendirt wurde, ohne daß diese Verfügungen eine Aenderung in seinem pflichtwidrigen Betragen und in seiner ganz unverläßlichen Dienstleistung bewirkte, so wird derselbe bei dem Umstande, als nach den vielen erfolglosen Rügen, Androhungen des DienstesVerlustes und Strafen seine Besserung nicht mehr anzuhoffen ist, und die Belassung eines solchen Individuums im Polizeiwachdienste sowohl aus öffentlichen Rücksichten als auch im Interesse des hierämtlichen Dienstes nicht länger mehr möglich erscheint, seines Dienstes als städt. Polizeiwachmann entlassen und nach der Kundmachung dieser Entscheidung von seinen dienstlichen Verrichtungen, von denen er seit 23. Jenner l.J. ohnehin suspendirt ist, gänzlich enthoben. Dem Josef Oberhuber ist seine tägl. Löhnung vom Tage seiner Dienstessuspension die vom 23. Jänner 1859 bis Ablauf dieses Verwaltungsjahres d.i. bis 31. Oktober 859 als gnadenweise Abfertigung vom Kassaamte auszubezalen, und demselben das bisher innegehabte Quartier bis dahin zu belassen. Vom 1. Novbr. 1859 an sind diese Bezüge einzustellen, wovon das städt. Kassa- und Bauamt zu verständigen sind. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage.

ad Num 1889. Polizeiwachtmstr. Wanzner relationirt über die anstössige und ungalante Lebensweise des städt. Polizeiwachtmannes Martin Lindorfer. Vortrag Nachdem der Polizeiwachmann Martin Lindorfer wiederhohlt wegen Trunkenheit und subordinationswidrigem Benehmen bestraft, mit Entlassung bedroht wurde, ohne daß diese Verfügungen eine Aenderg in seinem pflichtwidrigem Betragen und in seiner ganz unverläßlichen Dienstleistung bewirkte, so wird derselbe bei dem Umstande, als nach den vielen erfolglosen Rügen, Androhungen des Dienstesverlustes und Strafen seine Besserung nicht mehr anzuhoffen ist, und die Belassung eines solchen Individuums im Polizeiwachdienste sowohl aus öffentlichen Rücksichten als auch im Interesse des hierämtlichen Dienstes nicht länger mehr möglich erscheint, seines Dienstes als städtischer Polizeiwachmannes entlassen und nach der Kundmachung dieser Entscheidung von seinen dienstlichen Verrichtungen gänzlich enthoben. Dem Martin Lindorfer ist vom Tage seiner Enthebung d.i. vom 18. April l.J. an bis Ablauf dieses Verwaltungsjahres d.i. bis 31. Oktober 1859 seine täglichen Löhnung als gnadenweise Abfertigung vom Kassaamte auszubezalen und demselben das bisher innegehabte Quartier bis dahin zu belassen. Vom 1. Novbr 1859 an sind diese Bezüge einzustellen; wovon das städt. Kassaamt und Bauamt zu verständigen sind. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Gaffl Aichinger Sekr. Edlmayr Johann Amort Franz Karl Schriftführer

ad Num 1889. Polizeiwachtmstr. Wanzner relationirt über die anstössige und ungalante Lebensweise des städt. Polizeiwachtmannes Martin Lindorfer. Vortrag Nachdem der Polizeiwachmann Martin Lindorfer wiederhohlt wegen Trunkenheit und subordinationswidrigem Benehmen bestraft, mit Entlassung bedroht wurde, ohne daß diese Verfügungen eine Aenderg in seinem pflichtwidrigem Betragen und in seiner ganz unverläßlichen Dienstleistung bewirkte, so wird derselbe bei dem Umstande, als nach den vielen erfolglosen Rügen, Androhungen des Dienstesverlustes und Strafen seine Besserung nicht mehr anzuhoffen ist, und die Belassung eines solchen Individuums im Polizeiwachdienste sowohl aus öffentlichen Rücksichten als auch im Interesse des hier- ämtlichen Dienstes nicht länger mehr möglich erscheint, sei- nes Dienstes als städtischer Polizeiwachmannes entlassen und nach der Kundmachung dieser Entscheidung von seinen dienstlichen Verrichtungen gänzlich enthoben. Dem Martin Lindorfer ist vom Tage seiner Enthebung d.i. vom 18. April l.J. an bis Ablauf dieses Verwaltungs- jahres d.i. bis 31. Oktober 1859 seine täglichen Löhnung als gnadenweise Abfertigung vom Kassaamte auszubezalen und demselben das bisher innegehabte Quartier bis dahin zu belassen. Vom 1. Novbr 1859 an sind diese Bezüge einzustellen; wovon das städt. Kassaamt und Bauamt zu verständi- gen sind. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Gaffl Aichinger Sekr. Edlmayr Johann Amort Franz Karl Schriftführer

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