Ratsprotokoll vom 8. April 1859

dieses Anboth als Ausrufspreis gelten zu lassen. Pettenberger erstand diese Pachtung bis 1. Novbr. 1856 um den höchsten Anboth pr 4560 fl CMz (um 10 fl mehr), hiedurch erwuchs der Stadtkassa, gegen der früheren Zalung pr 4312 fl eine Mehreinnahme von 248 fl CMz und wenn die Kosten der Mauthbolleten, die nach den Lizitationsbedingnissen nun auf den Pächter fielen früher aus der Stadtkassa bestritten wurden durchschnittlich auf 24 fl veranschlagt dazu gerechnet werden, um 272 fl pr anno mehr. Im Jahre 1853 both Pettenberger 4600 fl CMz gegen den letzten Pachtschilling um 40 fl mehr – dieses Anboth wurde genehmigt. Nach Umlauf dieser Zeit schritt Pettenberger abermals um Ueberlassung dieses Gefälles ein; der Betrag wurde von 4600 fl auf 4900 fl gestellt, daher um 300 fl gesteigert; die weiters gestellten Bedingungen; Anschaffung der Mauthbolleten auf Kosten des Pächters, die Zahlung des Pachtschillings in ¼ jährigen Raten vorhinein mit 1235 fl zu leisten,

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