Ratsprotokoll vom 8. April 1859

Ausführung zu bringen. Ein 2tes dießämtl. Dekret vom 9. 8ber 1851 Z. 10570 folgte nach, welches den Tariffsansatz auf 1 xr vorschlägt; hiedurch würde der Gemeinde ein jährlicher Ausfall von 1905 fl erwachsen sein. Durch den unterm 2. Dezbr 1851 Z. 4470 hieramts erfolgten erschöpfenden Bericht wurde jedoch Umgang genommen und die Ausführung des vorerwähnten Tariffsansatzes in Vollzug gesetzt. Hierauf wurden abermals die Afterpächter wegen Verpachtung der einzelnen Schranken nach den neuen einzuführenden Tariffsansätzen protokollarisch vernommen; aus diesen Vernehmungen ging nur der Betrag von 3809 fl hervor, der gegen den bisherig bezalten Pachtschilling von fl 4312 CMz einen Abgang von 503 fl resultirte. Ein später hierauf erfolgter Anboth vom Afterpächter Rathmayr, dieses Gefäll um 4550 fl zu übernehmen bestimmte damals den löbl. Gemeinderath eine öffentliche Versteigerung anzuordnen und

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