Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

vor. Es ergibt sich somit für die Stadtgemeinde Steyr eine Rückstellungsverpflichtung hinsichtlich der noch in ihrem Eigentum befindlichen, dem Verein „Frohe Jugend" entzogenen Grundstücke. Es sind dies die Grundparzellen 323/1, 323/13, 323/14, 323/15, 323/16, 323/17, 323/21, alles Wiese, 323/2 Wiese, 323/4 Wiese und 279/1 Wald. Soweit es sich um abgetrennte und veräußerte Parzellen der Ez. 550 KG. Steyr handelt, die sich nicht mehr im Eigentum der Stadtgemeinde Steyr befinden, werden Sie von der berechtigten Partei (Caritas Arbeitsgemeinschaft) von den derzeitigen Eigentümern zurückzufordern sein. In diesem Falle sind Regreßansprüche seitens dieser Eigentümer an die Stadtgemeinde zu erwarten. Die Erledigung dieser allfälligen Ansprüche bøleibt einer späteren Regelung vorbehalten. Der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 22. 4. 1948 lautet: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Mit der „Caritas Arbeitsgemeinschaft der Kath. Pfarreien in Steyr, Caritas-Werk Irohe Jugend, Steyr, Michaelerplatz 4 wird folgender Vergleich geschlossen: 1.) Die Stadtgemeinde Steyr als Erwerberin überträgt und übergibt der „Caritas Steyr“ als der geschädigten Eigentümerin und diese übernimmt von der Erwerberin die Liegenschaft Steyr EZ. 550 KG. Steyr (Frohe-Jugend-Wiese), bestehend zurzeit aus den Grundparzellen 323/1, 323/14, 323/15, 23/13, 323/16, 323/17 323/21, alles Wiese, 323/2 Wiese, 323/4 Wiese und 279/1 Wald, wie sie liegt und steht, mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör und mit allen Rechten und Pflichten, wie sie am Tage des Vergleichsabschlusses gestanden haben; Sowohl die geschädigte Eigentümerin als auch die Erwerberin 2.) erklären, daß sie gegeneinander aus dieser Rückstellung keinerlei gegenseitige Ansprüche mehr haben; 3.) Die Erwerberin erteilt hiermit die ausdrückliche Bewilligrund dieses Vergleiches ohne ihr ferneres gung, daß auf Wissen und Einvernehmen ob der Liegenschaft EZ. 550 KG Steyr, bestehend aus den Grundparzellen 207 277 2. 25223/1. 15, 22)/16, 323, 23/132 /14; J alles Wiese, ./2 Wiese, 52/4 Wiese und aa. inneliegend beim Bezirksgerichte Steyr, das Eigentumsrecht für die geschädigte Eigentümerin einverleibt werde. Der Verein heißt ab jetzt „Frohe Jugend". Eingaben haben unter diesem Titel zu erfolgen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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