Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

Kraft gesetzten Gemeindestatutes getroffenen Maßnahmen sind als auf Grund des geltenden Gemeindestatutes verfügt, anzusehen. Der Landeshauptmann." Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in der Sitzung vom 13. 5. 1948 nachstehenden Intrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: 1) An das Amt der 0.ö. Landesregierung wird der Antrag gestelit, das Gemeindestatut vom 18.3.1930 bezw. den Artikel 1 des Gesetzes vom 16. 12. 1932, LGBL. Nr. 7. ex. 1933, durch Landesgesetz ausdrücklich wieder in Kraft zu setzen. 2) Der Gemeinderat genehmige den vorangeführten, Entwurf eines Landesgesetzes." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Ende der Sitzung: 20.15 Uhr. Der Bürgermeister: Bhintonndrs Me drotoroll priter or er Der Protokollführer: Vranner fenn Mene leenig

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