Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

„Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Kosten der Rohrverlegung in der Johannesgasse sowie die Instandsetzung des Kanales mit Einschluß eines Einbaues eines Schachtes und eines Regeneinlaufes im Gesamtbetrage von S 14.800.-- (Schillinge vierzehntausendachthundert) werden zur Zahlung übernommen." Dem Antrage wurde einstimmig stattgegeben. Punkt 19) 21. 1029/40 Subvention für das Stadttheater Steyr (Pachtschilling). Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Die Direktion des Stadttheaters Steyr hat mit Schreiben vom 10. 2. 1948 an den Magistrat um Ermässigung des Pachtschillings sowie Stundung einer ausstehenden Summe von S 4.000.— angesucht. Sie begrundet dies durch den Ausfall von Vorstellungen im Winter v.J. durch Stromsperren und Kohlenmangel, sowie durch die Geldentwurtung, durch welche das finanzelle Budget schwer belastet wurde. Weiters sind die Reserven, die sich im Jahre 1945/46 ergaben, vollkommen aufgebraucht. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat hiezu in seiner Sitzung vom 22. 4. 1948 den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Antrag der Direktion des Stadttheaters auf Ermässigung des Pachtschillings wird abgewiesen. Als weitere Subvention wird dem Stadttheater für die Spielsaison 1947/48 ein Betrag von S 10.000.-- (Schillinge zehntausend) bewilligt." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Punkt 20) 21. 6527/47 Wiederinkraftsetzung des Gemeindestatutes vom 18.3.1930 bezw. des Gesetzes vom 16.12. 1932, LGBI. ex 1933. Berichterstatter Gemeinderat Julius Rußmann: Im Sinne der sz. Auslegung des vorläufigen Gemeindegesetzes vom 10. VII. 1945, StGBl. Nr. 66, hat der Magistrat Steyr den Standpunkt vertreten, daß das Gemeindestatut für die Stadt Steyr vom 18. 3. 1930, LGBL. Nr. 13, wieder in Kraft getreten sei. DaS BM. f.I. steht aber auf dem Standpunkt, daß durch das vorläufige Gemeindegesetz, das unmittelbar vor Einführung der deutschen Gemeindeordnung in Geltung gestandene Stadtrecht vom 30.I.1936, LGBL. Nr.20, mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, die mit der Bundes-

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