Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

Mit dem Antrag vom 25. 2. 1948 21. RK 149/48 der Rückstellungskommission beim Landesgericht Linz fordert der Geschädigte, Alfre Schimmerling, die Rückstellung der gegenständigen Liegenschaft un die Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes auf ihn sowie die Rechnungslegung über die Erträgnisse dieser Liegenschaf seit 25. 7. bezw. 25. S. 1940 von der Stadtgemeinde Steyr. Nach der Sachlage scheint der Antrag gerechtfertigt und erfolgversprechend. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in der Sitzung vom 22. 4. 1948 den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: In der Rückstellungssache Alfred Schimmerling wegen Rückstellung der Liegenschaft EZ. 1574 der Katastralgemeinde Steyr wird das Magistratspräsidium ermächti, das beim Landesgerichte in Linz anhängige Rückstellungsverfahren RK 149/48 durch Änerkenntnis des Anspruches zu erledigen." Dem Antrage wurde einstimmig stattgegeben. Punkt 17) 21. 2100/48 Ankauf von Kabeln zum Ausbau der Straßenbeleuchtung. Berichterstatter Gemeinierat Alois Huemer: Die Kabelreserve des Stadtbauamtes ist restlos aufgebraucht. Nach Mitteilung der Elektrobau-A.G. besteht zurzeit die Möglichkeit, Kabel zum Preise von S 20.- bis 25.- per Ifm anzukaufen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat daher in der Sitzung vom 22. 4. 1948 den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Bei der Elektro-Bau A.G. werden Kabel zum Ausbau der Straßenbeleuchtung im Betrage von S 100.000.- (einhunderttausend Schillinge) angekauft." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Punkt 18) 21. 1015/48 Ausbau des Rohrnetzes der städt. Wasserleit in der Johannesgasse und Instandsetzung des Straßen- kanales. Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Die Bewohner der Johannesgasse sind an den Magistrat Steyr mit der Bitte um Verlegung eines Wasserrohrstranges in dieser Stadtstraße und Instandsetzung des Straßenkanales mit Einschluß des Einbaues eines Schachtes und eines Regenablaufes herangetreten. Die Kosten hiefür betragen S 14.800.-. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 22. 4. 1948:

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