Gemeinderatsprotokoll vom 21. Mai 1948

blicken, daß er an der Rückgabe dieses Hauses selbst nicht sehr interessiert sei. Es läge ihm vielmehr daran, die Realität Werndlgasse 10 in Steyr lastenfrei zu erhalten. Zu diesem Zwecke habe de Verein mit dem derzeitigen Besitzer Dr. Peyrer-Angermann einen Tauschvertrag geschlossen, der ihn zur Lieferung von3 Einfamilienhäusern nach bestimmten Muster in der Zeit von 12 Jahren verpflich tet. Nachdem von jedem dieser Einfamilienhäuser Dr. Peyrer-Angerma selbst ein Drittel bezahlt, würden somit 6/3 zur Bedeckung übrig bleiben. Nachdem sich die derzeitigen Besitzer des Hauses Kirchengasse 12zur Zahlung von 4/3 dieser fraglichen Einfamilienhäuser ve pflichtet haben, wäre der Verein Arbeiterheim daran interessiert, die restlichen 2/3 Hausanteile abgedeckt zu wissen. Nachdem die Gemeinde mit S 40.000.— regreßpflichtig ist, würden alle Beteiligten damit einverstanden sein, daß bei Übernahme der 2/3 Haus anteile zur Erbauung durch die Stadt alle vermögensrechtlichen Ansprüche aus welchem Titel sie immer hinsichtlich dieses Hauses gestellt wurden, erloschen wären. Hinsichtlich der Höhe dieser Verpflichtung der Stadt können heute nur Schätzungen vorgenommen werden, da die tatsächlichen Baukosten nicht bekannt sind. Auch ist vorgesehen, daß es nicht unbedingt zu einem Neubau kommen muß, sondern es sich im wesentlichen um eine Rahmenverpflichtung handelt, innerhalb deren Modifikationen möglich sind. Das Musterhaus hat zur Zeit seiner Erbauung im Jahre 1926 rund S 27.000.- gekostet. Die Erbauung dieses gleichen Hauses würde heute rund S 100.000.- betragen. Die Gemeinde hätte daher derzeit den Betrag von S 66.600.-- zu zahlen, ein Betrag, der im Hinblick auf die Währungsverhältnisse und unter Berücksichtigung, daß die Zinsenfrage nicht aufgerollt wird, sicherlich als angemessen bezeichhet werden kann. Da die Verpflichtung der Gemeinde in 3 Vierjahresraten fällig ist, müßte daher der fragliche Betrag erst in insgesamt 12 Jahren bezahlt werden. Da dieses Arrangement für die Stadt wesentliche Vorteile bringt, wäre daher grundsätzlich einem Vergleich mit dem Restitutionsfond der sozialdemokratischen Organisationen zuzustimmen, der die Übernahme der Verpflichtung zur Erbauung von 2/3 Anteilen des Muster-Einfamilienhauses festlegt, wobei die Details einer schriftlichen Ausfertigung des Vergleiches vorbehalten sein werden. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. 5.

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