Ergänzungsblätter Nr. 1 bis Nr. 15, Steyr 1848

tributären Leistungen für die erhaltene Freiheit, und der conditio sine qua non freigeben, daß alle Dynastieen der italienischen Halbinsel einstimmig nach dem Vorbilde der deutschen Fürsten auf ihre Kronen freiwillig verzichteten, und darin ihren Lohn fänden, durch diese Entsagung das dritte, selbstständige, freie Volk Europas begründet zu haben. Deutschland würde ein Südland mit der Residenz Wien, ein Nordland mit der Residenz Berlin, in sei¬ nem Herzen den Hauptregierungssitz Frankfurt bilden, eine Rechtspflege, eine Verfassung, eine Verwaltung, eine Münze, ein Gewicht, eine Sprache, eine Militärkraft, Gewissens=, Lehr= und Erwerbs=Freiheit, kurz, ein eini¬ ges, deutsches Volk bewundern lassen, und das Jahr des Heils 1848 zum denkwürdigsten der Welt¬ geschichte erheben. Nur diese Weise führt zum reellen, dauernden Ziele, all' andres Streben nach Beglückung der Völker führt da¬ von ab, wird Jahrhunderte noch Bürgerblut und Bürger¬ leben kosten, und kein dauernd Resultat allgemeinen Völker¬ glücks bieten. Triest, 20. August 1848. Oert Der Magistrat und Bürgerausschuß der Stadt Steyr hat in Folge einer Aufforderung der gesetzmäßigen Behör¬ den beschlossen, an die Stelle der bisherigen Vertreter der Stadtkommune einen Gemeindeausschuß zu konstituiren, nach gewissen Grundsätzen, die in einer Bekanntmachung vom 19. d. M. veröffentlicht worden sind. Die ersten zwei §§. dieser Kundmachung lauten: §. 1. Zur Wahl des Gemeindeausschusses für die Stadt Steyr werden ohne Unterschied der Religion alle Gemeinde¬ angehörigen männlichen Geschlechtes berufen, welche 24 Jahre alt, im vollen Genusse ihrer bürgerlichen Rechte sind mit Ausnahme der Handwerksgesellen, Dienstboten, Arbeiter gegen Tag=oder Wochenlohn und Personen, die aus öffent¬ lichen Wohlthätigkeitsanstalten unterstützt sind. §. 2. Wählbar in den Gemeindeausschuß sind Folgende, welche 30 Jahre alt und unbescholtenen Rufes sind: Die Bürger dieser Stadt. 1. 2. Die Vorsteher und Lehrer aller hier befindlichen Unterrichtsanstalten, Advokaten und praktischen Aerzte. 3. Die Pfarrer der Stadt= und Vorstadtpfarre. 4. Alle Jene, welche eine direkte Steuer zahlen. Nach diesen Paragraphen ist somit die gesammte Intelligenz der Stadt Steyr als solche von der Wähl¬ Nen Der Palatin hat am 24. d. M. seine Stelle in die Hände Sr. Majestät zurückgelegt, man weiß noch nicht, ob die Resignation angenommen werden wird. *) Nachdem der Palatin den Ban zweimal zu einer Unterredung ein¬ geladen und dieser zu kommen sich weigerte reiste er nach Wien ab, fast alles Militär und die Garde gingen nach seiner Abreise zum Ban über. Noch sind uns die nähe¬ ren Umstände zu wenig bekannt, um über das Zurücktre¬ ten eines Palatins von Ungarn im Momente der höchsten Gefahr ein Urtheil fällen zu können. Die Preßburger=Zeitung gibt uns eine Schilderung von dem unter den Befehlen des Banus Jellachich befindlichen Armeekorps, die, wenn sie auch nur zur Hälfte wahr ist, in ihren Einzelnheiten das Andenken an die räuberischen Hor¬ den des Hunnenkönigs bei weitem überbietet. Da hören wir von wilden, zerlumpten Gestalten, mit ganz verschiedener Bewaffnung, bald in Sandalen, bald bloßfüßig einherschrei¬ tend, Bettelgesindel, gegen das die Bewohner asiatischer Steppen Kavaliere sind, eine blutgierige, losgelassene Meute. Verbindet man damit den Aufstand der Slovaken in den *) Ist bereits angenommen. D. R. l iches. barkeit ausgeschlossen, und die Majorität, welche die¬ sen Beschluß veranlaßt hat, ist dessentwillen der Gegenstand des gerechtesten und bittersten Tadels. Damit aber dieser gerechte Tadel nicht Unschuldige treffe, und damit man Männer, die es mit der Freiheit ehrlich meinen, von jenen, mit denen sie nichts gemein haben, unterscheiden lerne, werden hier die §§. 1 und 2 des Entwurfes, den der Herr Oekonomierath v. Schönthan ausgearbeitet und vorgetragen hat, mit Zustimmung dieses geehrten Herrn, mitgetheilt: Entwurf der magist. Bekanntmachung vom 19. September 1848 Z. 6093 p. S. 1. Zur Wahl des Gemeindeausschusses für die Stadt Steyr werden ohne Unterschied der Religion alle hier an¬ säßigen österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes berufen, welche 24 Jahre alt, selbständig im vollen Ge¬ nusse ihrer bürgerlichen Rechte sind mit Ausnahme der Handwerksgesellen, Dienstboten, Arbeiter gegen Tag= oder Wochenlohn und Personen, die aus öffentlichen Wohl¬ thätigkeitsanstalten unterstützt sind. S. 2. Wählbar in den Gemeindeausschuß ist jeder wahl¬ berechtigte Einwohner, welcher unbescholtenen Rufes, 30 Jahre alt, seit 5 Jahren in Steyr wohnhaft und im Besitze eines seine Subsistenz sichernden Einkommens ist. 8 estes. nördlichen Komitaten, den Einfall der Swornost=Studenten, die Reaktion im Innern, so erscheint uns das arme Land in der That als ein Edelstier, der von einem Schwarme von Hornissen zu Tode gestochen werden soll. A. 3. So eben ist ein Manifest herabgelangt, womit der F. M. L. Graf v. Lamberg, Divisionär in Preßburg, zum bevollmächtigten königlichen ungarischen Militärkommissär ernannt ist, und durch welches demselben Alle, in den zur Krone Ungarns gehörigen Ländern, befindlichen k. k. Trup¬ pen, Gränzer und Garden, die croatischen nicht ausge¬ nommen, untergeordnet werden. In demselben Manifeste spricht seine Majestät den festen Entschluß zur Unterdrü¬ ckung des Bürgerkrieges in Ungarn aus und ordnet dem¬ zufolge einen Waffenstillstand unter den streitenden Par¬ theien und das Einrücken des k. k. Militärs aus Mähren zur sofortigen Unterdrückung der dort entstandenen slavi¬ schen Insurrektion. Es ist jetzt die Frage, ob Jellachich sich diesem k. k. Manifeste fügen, oder ob dasselbe von ihm, wie das Manifest vom 10. Juni ad acta gelegt werden wird. Feldmarschalllieutenant Baron Jella¬ chich wird in Wien erwartet. Verantwortlicher Redacteur Alex. Jul. Schindler; Mitredacteur F. W. Arming. Druck und Verlag von Sandböck und Haas in Steyr.

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