Steyrer Werksarbeiter, 17. Jg., April 1964, Nr. 3

- -= u E Der Verwaltungsgerichtshof, bekannt durch seine arbeiterfeindli_che Spruchpraxis, hat entschieden: Ab 1. Jänner 1964 sollen Arbeiter und Angestellte für betriebliche Sozialleistungen, dfe bisher steuerfrei waren, Lohnsteuer bezahlen. Darunter fällt unter anderem: Verbi11igtes Werkküchenessen, alle Deputate (Brennmaterial, Strom usw.) Aufenthalt in firmeneigenen Erllolungsheimen, Krankenunterstützungen, Begräbniskostenzuschüsse, Werkwohnungen. : Die Herren haben ihren Kopf angestrengt, um aus den Taschen der Arbeiter und Angastellten mehr Lohnsteuer herauszuholen. Doppelte BelaslUng Aber man will nicht einfach die Sozialleistungen extra besteuern, sondern sie zum lohn oder Gehalt dazuschlagen, und von der Gesamtsumme die Lohnsteuer berechnen. Durch das Wirken der Steuerprogression würde auch die Besteuerung des Lohnes oder Gehaltes höher werden! ungleiches Recht Den Arbeitern und Angestellten ,wird die Steuer sofort abgezogen. Der Unternehmer zahlt, wenn er sie nicht schuldig bleibt, seine Einkommensteuer im nachliinein. Aber davon läßt er sich abzie- .hen - den Heurigenbesuch als Spesen zur Bewirtung eines Geschäftspartners, den Urlaub als Ge- _schaftsreise, -das Privatauto als Dienstwagen und anderes mehr. Reform der Lohnsteuer-Gesetzgebung Seit Jahren verlangen die -Arbeiter und ·Angestellten e die -Trennung der -Lohnsteuer von der Einkommens.teuer, e einen zusätzlichen Absetzbetrag von mindestens· 15 Prozent, e die Beseitigung der unerträglichen Steuerprogression, e die Beseitigung der Besteuerung vom Urlaubszuschuß und der Weihnachtsremuneration, e höhere Einkommensgrenzen für die Steuerbegünstigung bei Oberstunden. Die unsoziale Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hat gezeigt, wie notwendig eine allg• meine Reform der Lohnsteuer-Gesetzgebung ist. GewerkschallsfUnkllonäre im Parlament Sie stellen die Mehrheit der Abgeordneten. Wenn sie sich dafür einsetzen, daß die Entscheidung ~es Verwaltungsgerichtshofes nicht durchgeführt wird, kann sie zu Fall gebracht werden. OGB-Präsident' B e n y a und die _Vizepräsidenten Ing. Hä u se r und P18 lt I haben einen derartigen Antrag im Parlament eingebracht. Dieser müßte in dem Sinne·erweitert werden, daß a 11 e betrieblichen Sozialleistungen steuerfrei bleiben! Nun liegt es an den Abgeordneten, die sich als Vertreter ~er Arbeiter und Angestellten bezeichnen und sich als solche wählen ließen, diesem Antrag zur Annahme zu verhelfen. Fonlen mit uns: Keine zusötzliche Lohnsteuer! Reform der lohnsteuer-Gesetzgebung! Zentrale Fraktion de( Gewerkschaftliclien· Elnlielt eigentOmer, Herausgeber tinif Verlegen Zenlrale l'rakliori il'er Gewerkschaftlichen Elnheil, Vera.ntwortlich, Leopold Horak1 beide Wien II, Novaragaua 2. - Druck: Globus, Wien XX.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2