Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

D iese Ku rve ging dann steil aufwärts, erhöhte sich im Jahre 1 953 auf 7,44 Schilling, im Jahre 1 954 auf 7,70, 1 955 auf 8,65 Schilling und schließlich 1 957 auf 1 0,63 Schilling.3) I m Februar 1 956 wu rde erstmals eine Produktivitätsprämie zur Auszahlung gebracht, und zwar e rhielt jeder Arbeitnehmer eine Prämie in Form eines Wochenlohnes plus einer generellen Zulage von 96 Schilling.4) Im Jahre 1 959 betrug der Akkorddu rchschnitt bereits 1 3,23 Schilling, und belief sich damit bereits um 56 Prozent über dem kolletivvertraglichen Richtsatz, der Regielohndu rchschn itt betrug 9,36 Schi lling und damit um 25,3 Prozent über dem kollektivvertraglichen M i ndestlohn.s) Ab 1 . Mä rz 1 96 1 wu rden die Verträge wiederum verbessert und brachten eine Steigerung der Akkordlöhne auf 1 5,69 Schilling, der Kollektivlohn belief sich auf 9,84 Schilling, also um 59 P rozent weniger. Damit konnte auch die 1 959 angestrebte 10 Schi l l i ng M indestakkordgrenze auf 1 2 Schilling erhöht werden. Die Akkordverdienststeigerung seit 1 957 betrug ca. 30 Prozent. 1 962 war es nu r du rch Streik möglich, die Lohnforderungen der Arbeiterschaft du rchzusetzen . Die geschlossene Haltung der Arbeiterschaft brachte eine 5,5 prozentige E rhöhung der Verdienste ab Mai 1 962, die in Form einer einheitlichen E rhöhung der Stundenverdienste um 70 Groschen fü r Männer und Frauen erfolgte. In ähnlicher Weise erfolgte die Lohnerhöhung im September 1 963, die eine einheitliche Erhöhung für Männer und Frauen um 80 Groschen brachte. Ab der Nove l l ierung des Kol lektivvertrages am 1 . Mai 1 964 war es endlich gelungen, den , Frauen lohn' , der ungerechterweise weitaus niedriger als der der Männer war, abzuschaffen und dem M i ndestlohn der Männer g leichzustellen. Damit ist zwar n icht gesagt, daß die Frauen dieselben Verdienstchancen wie die Männer e r reichten, aber ein wesentlicher Schritt wu rde formell getätigt.6) Gleichzeitig wurden die Ausgangsbasen für Akkord- und Lohnarbeiten gleichgesetzt. Meh rmals wurde vom Arbeitgeber der Versuch unternommen , eine analytische Arbeitsbewertung vorzubereiten . Da die sogenannte »wissenschaftl iche Methode der Leistungsbemessung sich keineswegs so objektiv und einwandfrei« erwies und vor allem das menschliche Element etwas zu kurz kam, traten Betriebsrat und Firmenleitung in Verhandlungen zum Absch l uß eines beide Seiten befriedigenden Akkordvertrages. Die Tätigkeitseinstufungen i n diesem Vertrag wu rden nun nicht nach wissenschaftlichen G rundsätzen du rchgefüh rt, sondern waren das Spiegelbild jah rzehntelanger E rfah rungen, die sich auf den Verdienst der einzelnen Arbeitnehmer aufgebaut hatten. Der Vertrag sah folgende wichtige Bestimmungen vor: 1 . Anstelle der bisherigen Geldakkorde traten Zeitakkorde. Der Lohn für eine im A kkord vergebene Arbeit erg ibt sich aus dem Produkt von Vorgabezeit und Minutenfaktor. 2. Die Festlegung der Vorgabezeiten erfolgte unter Zugrundelegung der Normal leistung und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Vorgabe bestehenden betrieblichen Arbeitsbedingungen. Die Zeitaufnahmen erfolgen nach Refa-Grundsätzen im Beisein des zuständigen Betriebsrates oder Vertrauensmannes. 3. Der Verteilzeitzuschlag ist ein aufgerundeter Durchschnittswert und soll den bei der betreffenden Arbeitsg ruppe herrschenden Arbeitsbedingungen entsprechen. 4. Der Automationszuschlag : Dieser wird bei Tätigkeiten an Maschinen gewährt, die n u r eine geringfügige Beeinflussung zulassen . 1 1 2

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