Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

Mitte Oktober war schon ein Ziehknecht gestorben und zwei weitere lagen sterbenskrank darnieder. Der obere Stock des „Mchet-Schlössels (heute Sierninger Straße 82)" wurde von Baron Riesenfels gegen eine Jahresmiete von 30 Gulden gepachtet, um als Kontumazhaus zu bienen. Matthias Strohmüller führte hier Schmiedearbeiten um 12 Gulden 55 Kreuzer aus, für Maurerarbeiten wurden 8 Gulden 54 Kreuzer bezahlt. Neben dem Lazarett wurden Baracken gebaut, um genügend Raum zur Aufnahme der Kranken zu haben. Der Stadtzimmermeister berechnete für den Zimmererlohn und die Arbeit der Hilfskräfte 34 Gulden 7 % Kreuzer.34) Auch in der Feldgasse wurde in einem Hause eine Kontumazstation errichtet. Im Plauzenhof, dem Lazarett, wurde alles für die Aufnahme der Kranken vorbereitet. Der Jnfektionskommissär des Landes. Baron Grienthall. teilte dem Magistrat im September mit. daß er. bei Bedarl. noch einen ^todten Chirurgen nach Steyr abordnen könne. Dr. phil. et mcd. Georg Joseph Hagenleuthner33) war schon mit der Bekämpfung der Pest betraut. In einer Ratssitzung kam zur Sprache, daß dieser Arzt sich bisher bei den Kranken ,.zum Trost aller orthen vngescheucht (ohne Scheu) gebrauchen" ließ. obwohl von der Jnfektionskommifsian bei der Landeshauptmannschaft bisher keine Anordnungen getroffen wurden, wo er vcr- vstegt und welches Honorar ihm bezahlt werden foTsc36) Aus Mangel an Mitteln sehe sich der Magistrat nicht imstande, dem verdienstvollen Arzte, der täglich seine Gesundheit zu Markte trug. eine ausreichende Honorierung zu versvrechen. Weiters gab Stadtrichter Johann Jacob Schneider in der erwähnten Sitzung den Räten zu bedenken, es sei höchst gefährlich und „inconvenient", daß Dr. Hagenleuthner. der die Seuchenkranken besuchte, nicht nur in der Stadt wohne, sondern sich auch bei Messen in der Kirche unter den Gläubigen bewege. Schoiber schlug vor. dem Arzt anzubefehlen, entweder im Lazarett oder sonst in einem abgelegenen Hause sein Domizil aufzuschlagen, damit die Gefahr einer Verschleppung der Pest verhindert werde. Da der Arzt aber noch immer kein Entgelt für seine Tätigkeit erhielt, wagte der Rat nicht, ihm in dieser Form das Ansinnen zu stellen, denn es sei ..zu sorgen daß biser so nöthige Mann gehen" könne und sich all dessen „was er bisber guetwillig gethan völlig ent- schlagen würde". Die Stadt hatte aber keine Mittel. ..wormit man ihme oder ainen andren" zur Ausübung dieser Tätigkeit zwingen könne. Es wurde daher angeregt, an den Doktor ein ..moderates" Schreiben zu richten, in dem man seinen bewiesenen Eifer und guten Willen rühmen solle, es ihm aber anheim stellen möge. falls er cs notwendig lande, sich ein abgesondertes Quartier zu erwählen und die Messen nicht zu besuchen. Am 2. Oktober wurde die Werkstätte des Papierers Würz gesperrt, „da er verdächtige Kranke im Hause hatte". Den anderen Papiermachern der Stadt wurde bekohlen, das Einkäufen von Hadern zu unterlassen, da vermutet wurde, daß durch diese die Pest übertragen werde. Bei Übertretung dieses Verbotes wurden strenge Strafen angedroht. Da Handel und Gewerbe durch die Vorbeugungsmaßnahmen in ihren Tätigkeiten gehemmt waren, wandte sich eine Reihe von Handwerkern und Bürgern 34) Im Mai 1715 forderte Freiherr von Riesenfels 67 Gulden 21 Kreuzer für Schäden, die während der Vermietung entstanden waren. M) Dr. Georg Joseph Haaenleuthner (auch Hvchenleithner genannt) verschied im August 1717 und wurde in der Dominikanerkirche beigeletzt. ’6) Für die eigene Verpflegung begehrte Dr. Haaenleuthner wöchentlich 9 Gulden, außerdem sollten einer Frau. die ihm das Esten brachte, wöchentlich 9 Kreuzer gegeben werden. Weiters verlangte bei: Arzt eine Bedienerin die ihm im Kontumaz- hause „aufwarten" sollte Eine solche wurde vom Magistrat bewilligt; diese, Maria Luegmayrin, erhielt 10 Schilling Wochenlohn. 35

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