Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

Stadtrichter Schotder mußten im Oktober 1718 dem Magistrate aus eigener Tasche je 1000 Gulden vorstrecken, um eine Exekution durch die Landschaft, wegen der im Jahre 1717 nicht bezahlten Abgaben, abzuwenden. Der Rat bat die beiden Geldgeber, die Summe wenigstens auf die Dauer eines Jahres zu leihen.* 26) „Zu größerem Nachdruck und zeigenden Ernst", beschloß der Rat, daß ab März 1718 im städtischen Steueramt immer zwei Mitglieder des Äußeren Rates anwesend sein sollten, die, nötigenfalls gegen Steuerschuldner mit dem „Anschlag eines Verkaufszettels (schriftlicher Anschlag am Geschäfte oder Hause des Schuldners, daß diese wegen der Steuerschulden durch den Magistrat verkauft würden)" vorgehen sollten.26) Wappen des Adam Wilhelm Gevierter Schild. Feld 1 und 4 zeigt einen schrägrechten Fluß, die Felder 2 und 3 ein Schiff mit Segel über dem Buchstaben W stehend. Die Farben sind unbekannt, (Das Wappen befand sich auf einem nicht mehr vorhandenen Grabstein an der östlichen Mauer des Stadtpfarrkirchenfriedhofes.) Viele Sorgen verursachte die Ausbringung der Rekruten für die Landmiliz. Die Stände teilten 1711 der Stadt mit, daß für jeden fehlenden Mann des vorgeschriebenen Kontingentes 90 Gulden Strafe bezahlt werden müßte. Im genannten --) RP 1718, 169. 26) RP 1718, 82. — Als der Goldschmied Beckh zur Zahlung seiner Abgaben aufgefordert und ihm bei Nichtzahlung der Anschlag eines Verkaufszettels angedroht wurde, erklärte «, daß er zwar Geld halbe, jedoch keines für Bezahlung der Steuern. Er wurde wegen dieselr Äußerung sofort zwei Stunden im „Knozer" eingesperrt. Weiters wurde ihm bedeutet, falls er nicht binnen 14 Tagen bezahle, müßte über ihn noch ein „Personalarrest" verhängt werden (RP 1719, 55). 31

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