Die kurbayerische und österreichische Landesdefension von 1702 bis 1704 zwischen Donau und Hausruck

Mallerstetten Einheiten des Generals Moritz von Wolframsdorf auf einem Bergsporn ein, und in der dortigen Redoute fielen mehr als 500 Mann nach heroischem, aber aussichtslosem Kampf.3 Anschließend erfolgte der erfolgreiche Vorstoß der kaiserlichen Armee auf die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz. Am selben 2. März 1703 nahm der Oberkommandierende im Erzherzogtum ob der Enns, Feldmarschall Leopold Anton Joseph Graf Schlick, von Wels aus mit einem Aufgebot von ca. 12000 Mann, das sich aus österreichischer Infanterie, sächsischer Kavallerie und dänischen Hilfstruppen zusammensetzte, die kurbayerischen Schanzen vor dem Grenzort Riedau ein und stieß ohne großen Widerstand auf den Ort Ried und anschließend auf die Festung Schärding vor. In der Zwischenzeit plünderten die Sachsen die Orte Zell, Raab und St. Willibald und schwärmten bis Taufkirchen aus. Noch ehe es vor Schärding am Inn zum Entscheidungskampf mit der bayerischen Besatzung unter General von Lützelburg kam, erfuhr Feldmarschall Schlick am 8. März 1703, das Kurfürst Max Emanuel mit 20000 Mann direkt auf Passau vorrücke. Hierauf ließ Schlick von Schärding ab, teilte sein Heer, schickte am 9. März Generalfeldwachtmeister Laurenz Victor Graf von Solari mit einer Vorhut von 2000 Mann nach Passau und rückte tags darauf selbst mit 10000 Mann nach. Der bayerische Vorstoß nach Passau war indes eine Finte, denn Kurfürst Max Emanuel wandte sich nicht nach Passau, sondern nach Schärding! Von dort aus überrumpelte er die ahnungslosen Rest-Einheiten der Schlick'schen Armee in Schardenberg und stellte am 11. März 1703 bei Eisenbirn unter starkem Schneefall ein feindliches Heeresaufgebot von ca. 10000 Mann - 4 sächsische Regimenter und etliche kaiserliche Schwadrone, welche einen großen Proviant3 Vgl. hierzu unsere zuvor genannte Arbeit zur Schlacht von Mallerstetten. 8 Feldmarschall Leopold Anton Joseph Graf von Schlick, SB Berlin, Portraitsammlung Hansen, Kriegsmänner, Bd. 3, Nr. 58.

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