Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

1660 barockisiert, ist dreischiffig. Im alten Konventgebäude befindet sich heute ein Kloster der Salesianerinnen. Gutsbestand der Herrschaft liegt in den Gemeinden Gleink, Gründberg, Mitterdietach, Stein, Schieferegg, Gleinkerau. Gmunden. Zu jener Zeit, als man das Salz aus dem Jschellaude trauuabwärts zu verführen begann, wird auch die Stelle, wo der Fluß den See verläßt, das Gemunde des Sees, von Menschen besiedelt worden sein, die ihren Unterhalt dem Salz in irgend einer Betätiguug verdankten. Es war die Zeit, die man als Hallstätter Periode bezeichnet. Auch in der Folge, als die Römer das Land beherrschten, ging die Salzgewinnung weiter. Freilich hat der Spaten kein Zeugnis für die damalige Besiedlung des Bodens der Stadt selbst zu Tage gefördert. Die Lage des Ortes gibt uns allein las Recht, einen schon in diese Zeiten hinabreichenden Bestand anzunehmeu. Abgesehen von pem Fehlen jeglicher Nachrichten aus dieser Zeit ist es immerhin merkwürdig, daß auch aus frühmittelalterlicher Zeit solche fehlen und Gmunden erst spät in den Bereich der Geschichte tritt. Dabei stellt sich aber heraus, daß Gmunden sofort als ein mit Rechten üt der Gemeindeverwaltung begabter Ort erscheint und Stadt genannt wird. Das geschah im Jahre 1301, als Herzog Rudolph, des Kaisers jüngerer Sohn, der Stadt civitas Gmunden das Siegelungsrecht verleiht und zugleich einen Rat, die jurati und die universitas civium, die Gesamtbürgerschaft erwähnt. Damals setzte also der Herzog das Bestehen einer städtischen Ratsverfassuug als schon vorhanden voraus. Aus welcher Zeit diese herrührt, ist nicht zu bestimmen. Die Berufung auf einen Gnadenbrief des Herzogs Albrecht II. vom Jahre 1344, in welchem dieser den Bürgern von Lausten „Recht, Gnad und vrcyung wie unser Purger von Gmunden", die sie zur Zeit Kaiser Rudolphs hatten, verlieh, ist in bezug anf die städtische Verfassung nicht anzuwenden, da die Bürger von Lauffen eine solche niemals besaßen. Hier sind nur Rechte in Handelssachen gemeint und verliehen. Vor Einführung der Ratsverfassuug lag die Entscheidung in Verwaltungssachen bei der Gesamtheit der Bürger, der universitas civium. Mit dem geschworenen Rat verschwand nicht das Taidigungsrecht, wurde aber nicht mehr ausgeübt. Wenn später neben Rat auch uoch die universitas civium erwähnt wird, so enthält dieser Gebrauch nur mehr eine Erinnerung an die alte Gepflogenheit. Hand in Hand mit dieser Änderung geht auch der Wechsel der Siegeliuschrift, das älteste Siegel hat die Schrift sccretum civium Gmunden, das spätere: Siegel der stat Gmunden. 96

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