Chronik der Stadt Reichenau

Die Bezirksvertretung als Selbstverwaltungskörper wurde im Jahre 1865 errichtet und hielt am 17. Juli ihre erste Sitzung ab. Laut kaiserlicher Verordnung wurden vom Jahre 1851 bis 1863 die Ge¬ rechtssamkeiten zwischen den Gemeinden und den Grundherrschaften endgül¬ tig geregelt, die Ablösungsbogen laut dem Quittungsbuche der Herrschaft Swijan mit der Gemeinde Reichenau für alle Zeit gelöscht. (Abt. IX, Faszi¬ kel 12 bis 18, Statthaltereiarchiv Prag) Eine dem Verfasser vom Landwirte Josef Hofmann zur Verfügung gestellte Grundentlastungstabelle vom 18. Oktober 1851 zur Feststellung der zu zahlenden Grundablösungsgebühr für die 33 Joch umfassende Bauern¬ wirtschaft seines Großvaters Anton Hoffmann Nr. 87 sei hier dem Wortlaute nach wiederholt: 40 „Praes. 18. Oktober 1851. No. Esch. 6.102“ „k. k. Grundentlastungs=Landes=Komission in Prag übergibt das Grund¬ entlastungs=Elaborat des ehemaligen Dominium Svijan“ „a) Zur Sicherstellung der Entschädigungskapitalien auf den betreffenden Realitäten zu Handen der Grundentlastungskasse“ „b) Zur Löschung der abgelösten und unentgeltlichen aufgehobenen Lei¬ stungen nach diesen Besitzständen 24 „Wird samt den vorgelegten 4 Stück Grundentlastungstabellen Lit. e der k. k. Grundentlastungs=Landes=Komission in Prag am 7. Mai 1850 und beziehungsweise der böhm. Aichaer k. k. Grundentlastungs=Bezirks=Komis¬ sion in Böhm.=Aicha. 17—19—10 und 14. Jänner 1851 behufs der Sicherstel¬ lung der Entschädigungs=Kapitalien auf der hierin angeführten verpflichte ten Besitzständen der Katastralgemeinden Radl, Reichenau, Daleschitz und Labau des ehemaligen Dominiums Svijan, und zwar in Gemäßheit des Paragraph 52 der hohen Ministerial=Verordnung vom 27. Juni 1849 mit der gesetzlichen Priorität vor allen anderen Hypothekenlasten zuhanden der Grundentlastungskasse und der gleichzeitigen Löschung der ursprünglichen Lasten an deren Stelle diese Kapitalien getreten sind, und der unentgeltlichen aufgehobenen Leistungen grundbücherlich einzuverleiben und behördlich ein¬ zuzeichnen verwilligt, der Vollzug der Grundbuchführung verordnet und hie¬ von die nötige Verständigung an die k. k. Grund=Entlastungs=Landes=Komis¬ sion in Prag unter Rückschluß des einen mit der Zerzierungsklausel ver¬ ehenen Exemplares der Grundentlastungs=Tabelle und an sämtliche Besitzer der entlasteten Realitäten erlassen. „Vom k. k. Bezirksgerichte Gablonz. „Am 10. Dezember 1851“ „Der k. k. Bezirksrichter Stöcker“ Nach der von der Grundentlastungskommission ermittelten Feststellung hatte der Bauer Anton Hofmann Nr. 87 für seine 33 Quadrat=Joch um¬ fassende Wirtschaft an die Herrschaft Swijan als Ablösungs=Entschädigung zu leisten: a)Für 20 entgeltliche Schnittertage 4 fl. C. M. b) Grundzins 3 fl. 52½ kr. C.M. c)Ablösungskapital 52 fl. 30 kr. C.M., in Summa 59 fl. 82½ kr. C. M. Reichenau und die anderen zur Fürst Rohanschen Herrschaft gehören¬ den Gemeinden kamen bei der Grund= und Robotablösung sehr glimpflich weg, da die abzulösende Robotleistung viel geringer war, als bei anderen endalen Grundherren, auf denen die Bauern oft viele hunderte Gulden als Ablösung zahlten. 39 35

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