Chronik der Stadt Reichenau

An Johann Müller Nr. 76/129 in Reichenau! Vom gesertigten Gemeindeamte werden sie zufolge k. k. bezirksamtlichen Erlasses vom 6. August 1858, Nr. 6212 verständigt, indem mittels Berichtes vom 23. v. M., Zahl 5871, durch das hochlöbl. k. k. Kreisamt zu Jungbunzlau in Grunde der hohen Gubernial=Verordnung vom 24. Juli 1845, Zahl 64.676 Abs. 3, und nach Maßgabe der hohen Verordnung des Ministeriums für handel und Gewerbe und öffentliche Bauten die Erteilung von Konzessionen ür Privat=Eisenbahnbauten, § 10 a. d. a. u. b., in erster Instanz gegen Freilassung des Rekurses entschieden wurde, daß ihr Gebäude Nr. 76 in Rei¬ chenau von der Eisenbahngesellschaft gänzlich einzulösen und zu demolieren sei, wobei es ihnen freigestellt wird, auf diese Baustelle ein neues feuer¬ sicheres Gebäude auf eigene Kosten aufzuführen. Gemeindeamt Reichenau, am 12. August 1858. Josef Preißler, Bürgermeister.“ wurde eine Begehungskommission Zufolge des kreisamtlichen Beschlusses angeordnet und folgt der Wortlaut des Protokolles dieser Begehung nach¬ olgend: „Protokoll, aufgenommen in der Gemeinde Reichenau am 21. August 1858. Gegenstand. Mit dem Erlasse des Hochlöblichen k. k. Kreisamtes zu Jungbunzlau vom 31. Juli 1858, Zahl 8769, wurde entschieden, daß die Gebäude Nr. 76 des Johann Müller und Nr. 83 des Anton Penkert zu Reichenau statt der von der Eisenbahn=Direktion beantragten Versicherung, eingelöst werden sollen. Zufolge dieser Verordnung wurde von Seiten des Herrn Grundein¬ lösungskommissärs unter dem 10. d. M., Zahl 6354, das Ersuchen gestellt, zum Versuche eines gütlichen Ausgleiches eine Kommission anzuordnen. Die erbetene Kommission wurde am 21. August 1858 angeordnet und die Interessenten hiezu vorgeladen. Zur Förderung eines Vergleiches wurde der Reichenauer Gemeindevor¬ stand und der Zimmermeister Jakob Miksch der Verhandlung beigezogen. Der Besitzer der Realität Nr. 76 ist mit seinem Hause 12 Klaftern von der Bahn entfernt, derselbe begehrt eine Einlösungssumme von 1400 fl. C. M. oder ein in allen Teilen feuerfest hergestelltes Haus mit feuersicherer Holzremise und einen bequemen Fuhrweg um das Haus. Johann Müller. Der Herr Grundeinlösungskommissär erklärt den Betrag von 614 fl. C. M. als Einlösung geben zu können und behält sich die weiteren Schritte zur Aufrechterhaltung der beantragten Versicherungsbauten vor. H. Kurfuerst, m. Josef Weiß, k. k. Bezirksaktuar. p. Morawetz, Ingenieur. Josef Preißler, m. p., Bürgermeister. Jakob Miksch, Zimmermeister Wort zu Wort gleichlautend. Mit dem ungestempelten Original von K. k. Bezirksamt Gablonz, am 23. August 1858. Der k. k. Bezirksvorsteher Stecker.“ Dieser Hausstreit zwischen der Eisenbahndirektion und Johann Müller zog sich bis zum Jahre 1859 hin und endete damit, daß die Bahnunterneh¬ mung dem Kläger das noch stehende Wohnhaus Nr. 76 aus Stein ohne die 103

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