Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

170 Kaspar Flädarn, welcher 1492, 1493 und 1494 Stadtrichter gewesen war, zum ersten Bürgermeister in Steyr für das Jahr 1500 erwählt, am dritten Tage aber von ihm, dem Richter und Rate die Wahl der 18 Genannten vorgenommen. Die Ordnung und der Verlauf bei der Wahl war von da an folgender: Die Bürgermeister-Wahl wurde ursprünglich ganz frei, ohne Beisein von Kommissären vorgenommen; am Sonntage vor St. Thomas kam die Gemeinde auf dem Rathaus zusammen; Richter und Rat legten ihre Ämter nieder, und begaben sich in das kleine Ratszimmer; nur die Genannten blieben bei der Gemeinde. Diese schickte nun sechs aus ihrer Mitte an den Richter und Rat mit der Bitte, sie möchten noch länger ihr Amt behalten; diese weigerten sich aber, und baten, andere zu erwählen, was auch gewöhnlich geschah. Hierauf wählte der Bürgermeister und Rat aus den Genannten dieses Jahres sechs in den Rat für das künftige Jahr, 5 aus der Stadt, 1 aus dem Steyrdorf. Indessen wählte auch die Gemeinde durch den Richter, der aber dieselben befragte, aus den zwölf damaligen Räten wieder sechs (5 von der Stadt, 1 vom Steyrdorf) aus; somit blieben sechs alte im Rate, und sechs neue kamen hinein. Die Namen dieser zwölf Räte wurden nun der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht. Dann begaben sich 4 bis 6 Personen aus den Genannten und der Gemeinde in die kleine Ratsstube, wo der geschworene Stadtschreiber (gewöhnlich ein Jurist, später auch Syndikus genannt) war, und fragten jeden Bürger einzeln bei einem Eide, wen er aus dem Ratspersonal für den tauglichsten zum Stadtrichteramt hielte; seine Stimme wurde aufgeschrieben, und nach Befragung aller wurden auch die Stimmen derselben öffentlich verlesen; wer die meisten hatte, ward Stadtrichter, und musste später, wenn er nicht schon im verflossenen Jahre Richter gewesen war, in Begleitung von zwei Ratsherren mit einemBeglaubigungsbriefe zu dem Landesfürsten oder dessen Statthalter reisen, um den Eid abzulegen. Am folgenden Tage war dann die Wahl des Bürgermeisters; der Richter und die Ratsherren schrieben auf einem besonderen Zettel den Namen desjenigen auf, den sie zu dieser Würde wählten; der Stadtschreiber öffnete dieselben, und die meisten Stimmen entschieden. Der Erwählte legte dann vor

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