Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

145 h. InAnsehungdesGottesdienstes soll derPfarrerdenBürgernnichts entziehen, sondern ihnen leisten, was sie wünschen, und recht ist, er hat aber auch dafür im billigen Maßstabe die Bezahlung zu fordern. Er soll sie auch in ihren Privatandachten nicht hindern, und hat er oder seine Kapläne nicht Zeit bei denselben zu sein, so soll er erlauben, dass andere Priester dieselben leiten. i. Der Pfarrer darf Leuten, die ihm schuldig sind, und nicht bezahlen, deswegen nicht die heiligen Sakramente oder das Begräbnis verweigern, sondern er soll seine Klage vor den Richter bringen. k. Die Stiftungen und Jahrestage soll der Pfarrer treu vollführen, und nichts davon abbrechen; daher sollen auch nun alle Stiftsbriefe zum Magistrat gebracht, und dort in Gegenwart des Abtes und Pfarrers vorgelesen werden, auch soll jeder Teil Abschriften davon erhalten, und wer in Vollführung dieser Stiftungen nachlässig ist, soll nach der in denselben festgesetzte Strafe bestraft werden. 1. Der Pfarrer soll denjenigen, welche zu Ostern oder in ändern Zeiten nicht gebeichtet, oder den Kindbetterinnen, die das Sakrament der letzten Ölung nicht erhalten haben, das Begräbnis keineswegs verweigern, ausgenommen sie hätten es aus Unglauben unterlassen, und er bedarf, um sie begraben zu können, keiner Erlaubnis des Dechantes. m. Leuten, welche ertrunken sind, und sonst in gutem Rufe standen, es mögen ihre Leichname gefunden worden sein oder nicht, soll auf Begehren ihrer Verwandten ausgeläutet, und sind sie vorhanden, sollen sie ordentlich begraben werden. n. Von den Sammlungen, welche für arme Leute zu ihren weiteren Wallfahrten gemacht werden, darf der Pfarrer nichts nehmen, und er soll denselben behilflich sein. Gegen Ende dieses Jahres am 9. Dezember 1437 starb K. Sigmund, nachdemer zuvor noch den geliebtenH. Albrecht zu seinem Nachfolger alsKönig vonUngarnundBöhmenernannt hatte. Erwurde auch als erster mit seiner Gemahlin Elisabeth zu Stuhlweißenburg am 1. Jänner gekrönt, am 18. März wurde er zu Frankfurt zum römischen

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