Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 2, 1985

An den Passauischen Officialen Herrn Grafen von Herberstein Seine Majestät haben nach dem erfolgten Hintritt des Kardinals und Bischofs von Passau die schon längst entschlossene Abschneidung des Zusam menhanges der inniändischen mit auswärtigen Dioecesen nun ins Werk zu setzen, und daher für das Land Oesterreich ob der Enns, und das mit sel bem vereinigte Innviertei einen besondern Bischof, der zugleich Suffraganeus von dem Wienerischen Kardinalen Erzbischofs sein solle, zu bestimmen, und hierzu den Herrn Bischofen und bisherigen hiesigen Passauischen Officialen Grafen von Her berstein in gnädigster Rücksicht auf desselben be kannte Gelehrsamkeit in der Theologie, rühm lichen Seeleneifer, und sonst allzeit bezeugter Treue und Devotion für das Aiierdurchiauchtigste Erzhaus zu benennen geruhet. Wegen des nöthigen jährlichen Unterhalts sowohl, als wegen des für das Bistum des Landes Oesterreich ob der Enns zu bestimmenden Kapitals wird das Weitere seiner Zeit bekannt gemacht werden. Diese alierhöchste Entschließung wird demnach dem Herrn Bischof mit dem Beysatz andurch erinnert, daß Seine Majestät sich versehen, daß derselbe den Bi schöflichen Obliegenheiten in dieser neuen Dioeces sich sogleich unterziehen, und daher seine Residenz zu Linz, wozu auch seinerzeit der behö rige Platz wird angewiesen werden, ehestens antretten, und übrigens das diesfalls etwa weiters Nöthige zu Rom selbst zu besorgen werde bedacht seyn wollen. ' Wien, den 16. Martii 1783 L. G. Koiiowrat T. Ph. Freyherr von Gebier Erst nach der Ausstellung der päpstlichen Blstumserrichtungsurkunde „Romanus Pontlfex" vom 28. Jänner 1785 und der Verzichts leistung Passaus auf die Ausübung von Diö zesanrechten in Österreich ob und unter der Enns wurde nach mehreren Interventionen des Bischofs Herberstein die Gebietsabtren nung („Zessation"), die Passau am 20. April 1785 unterzeichnete, volizogen. Herberstein war bereits im Oktober 1784 nach Linz über siedelt. Am 1. Mai 1785 erfolgte schließlich seine feierliche Inthronisation in Linz. Die Pfarregulierung Nach den Forschungen von Rudolf Zinnhob ler und Margit Lengauer gab es 1740 im Land ob der Enns 254 Seelsorgesprengei mit eige nem Seelsorger, wozu bis 1790 nicht weniger als 137 weitere dazu kamen. Man beschloß, verschiedene Seelsorgestel len zu verkleinern bzw. überhaupt neue Sprengel zu gründen. Überall dort, „wo die Pfarrkinder infolge der Wegverhältnisse nur schwer oder überhaupt nicht zu ihrer Kirche kommen konnten, wo die Entfernung mehr als eine Gehstunde betrug oder wo eine Ge meinde über 700 Personen zählte", sollte eine Pfarre gegründet werden. Das Grundmotiv war also vorwiegend pastoraler Natur. Maria Theresia ging dabei aber wesentlich behutsamer vor als später ihr Sohn Joseph II. Den Höhepunkt erreichte das „Pfarreinrichtungsgeschäft" zwischen 1780 und 1785. Al lein durch das Dekret vom 22. Feber 1784 wurde die Schaffung von 100 neuen Pfarren vorgesehen und durch das Hofdekret vom 6. März 1784 bestimmt, daß die „neu zu errich tenden Pfarren und Lokalkaplaneien" sowie die „Reguli(e)rung der Stifte(r) und Klöster" unter dem Aspekt der „Mitwirkung in der Seeisorge" erfolgen soll. Schon die enorme Zahl läßt vermuten, daß es gelegentlich zu Fehlplanungen kam. Tatsäch lich wurden mehrere neu errichtete Pfarr sprengel gleich wieder aufgehoben oder ha ben nach einigen Jahren ihre Selbständigkeit erneut verloren. Der Rückgriff auf vorhandene Kirchenanla gen, der natürlich finanzielle Gründe hatte, ließ von vornherein keine systematische und den Bedürfnissen wirklich Rechnung tragen de Neuorganisation zu. Darüber hinaus wur den auch Seelsorgesprengel geschaffen, die an die Stelle bereits bestehender traten; hiebei handelte es sich eigentlich um Pfarrverle gungen. Im großen und ganzen hat sich gezeigt, daß die in josephinischer Zeit errichteten Seelsor gesprengel für die damaligen Verhältnisse und, wie Margit Lengauer bemerkt, wohl auch bis um die Mitte des 20. Jahrhunderts notwendig waren. Errichtung des Rellglonsfonds und die Kiosteraufhebungen Mit der Gründung des Religionsfonds sollte das organisatorische Reformwerk Kaiser Jo sephs II. materiell abgesichert werden, das heißt, zur Bestreitung des Unterhalts des Seeisorgeklerus und zur Erhaltung der Seel sorgekirchen dienen bzw. herangezogen werden. De facto setzte dies die Kiosterauf hebungen voraus und zwar in zweifacher Hinsicht, wie zuletzt R. Zinnhobler wieder be tont hat. Einerseits kam das Geld von den Klöstern in den Topf, aus dem die Pfarrseelsorge finanziert wurde, andererseits wäre es nicht möglich gewesen, die vielen neuen Seelsorgesteiien mit Priestern zu besetzen, wenn nicht der dringend benötigte neue Seel sorgeklerus zum Teil aus dem Personalstand der aufgehobenen Klöster nun hiefür zur Ver fügung gestanden wäre. Folgende Klöster und Stifte wurden von den Aufhebungswellen erfaßt: 1773: Die Jesuiten mit ihren Niederlassungen bzw. Residenzen in Linz (Stadtpfarre), Pulgarn, Traunkirchen und Steyr (Stadtpfarre). Unter Joseph II. wur den weiters aufgehoben die Benediktinerstif te Garsten und Gleink, die Zisterzienserstifte Baumgartenberg und Engelszeli, das reguHEIC CONDITA SUNT OSSA ET CIMEB QUÄTUOD EDISCOPOttUK ^ • QUI INDE A6 ANNO 1785 USQUE AD ANNÜM 1852 DIOECESIM LIKCIENSEM DtfUDENTER GUBED NAVERUNT ET MERITIS CONDECORAVERUNT . s CORRORA EORUM.ANTEA DEROS1TA IN ECCLESIA S. JGKATll , PDIMA CATHEDDAtI LIKCIENSI ROSTEA HEIC TRANSIATA SUNT ANNO iSIs? :.: I. ERNESTUS.l„JOANNE COMES DE HERBERST «"»er . ■ < -7 o o - JOSEPHUS ANTONIUS i sigI;S:m ü n d lis_de höh enwj GRföp.R NOMINA ET ME Grabtafel der Linzer Bischöfe Herberstein, Gall, Hohenwarth und Ziegler. Die ursprünglich im Alten Dom (Jesuitenkirche) bestatteten Bischöfe wurden im Jahr 1929 in der Krypta des Neuen Domes beigesetzt. — Foto: R. Mair

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