Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 2, 1985

Karte des Bistums Linz 1841 von Johann Evangelist Lamprecht (1816—1895), gewidmet dem Linzer Bischof Gregorius (Gregor Thomas) Ziegier, hergestellt in der Offizin Hafner, mit reichem Vedutenkranz. — Foto: R. Mair ÄAJIVJÖ mti .r f-r a'. lierte Chorherrenstift Suben, die Franziskanerklöster in Grein und Pupping, die Domini kanerklöster in Münzbach und Steyr, die Minoritenklöster in Enns, Linz und Wels, die Kapuzinerklöster in Braunau, Freistadt, Linz (Urfahr), Ried im Innkreis, Steyr und Wels, das Paulanerkloster in (Ober)thalheim, das Karmelitinnenkloster in Linz, das Coelestinerinnenkloster in Steyr sowie das Dominikane rinnenkloster in Windhaag bei Perg. Wäh rend der Regierungszeit Kaiser Leopolds II. erfolgten die Aufhebungen des Benediktiner stiftes Mondsee und des regulierten Chorher renstiftes in Waldhausen. Unter Kaiser Franz I. wurden das Kollegiatstift in Spital am Pyhrn und während der französisch bayerischen Herrschaft die regulierten Chor herrenstifte Reichersberg — das wiederer richtet wurde — und Ranshofen, sowie das Kapuzinerkloster in Schärding aufgehoben. Unter Joseph II. gelangten die meisten neu errichteten Pfarren unter öffentliches Patronat (damals war damit die Übernahme der Bauiast verbunden und bedeutete also eine materielle Sicherstellung), soweit der Pas sauer Bischof keine privaten Rechtstitel nachweisen konnte. Daß der josephinische Grundsatz, wonach jede Pfarre einen Patron haben müsse, lückenlos durchgeführt worden war, beweist der Umstand, daß zur Zeit Bischof Rudigiers keine Pfarre „freier bischöflicher Verleihung" existierte. Obwohl damit in erster Linie die Absicht ver bunden war, wie schon oben erwähnt, die Seelsorge materiell abzusichern, bekam der Staat dadurch ein ungeheures Machtmittel in die Hand. Dies wurde erst durch das Kirchen beitragsgesetz von 1939 grundlegend geän dert. Durch dieses Gesetz wurden die staatli chen Patronatslasten abgestoßen und so die Kirche „unfreiwillig" in organisatorischer Hin sicht wieder auf eigene Füße gestellt. Zusammenfassung Die kurze Beleuchtung der drei wichtigen josephinischen Maßnahmen: Diözesanregullerung, Pfarrerrichtungen, Klosteraufhebun gen in Verbindung mit der Errichtung des Religionsfonds zeigen sehr deutlich, daß die ersten Jahre des jungen Linzer Bistums, auch kirchlich gesehen, alles eher als ruhige Zeiten waren. Den beiden ersten Linzer Bi schöfen Herberstein (1783/85-1788) und Jo seph Gall (1789-1807) gelang es, die wichtig sten Maßnahmen zu treffen, um den Bestand des Bistums abzusichern. Allein die dafür zur Verfügung stehende Zeit, noch der Zeitgeist waren dazu angetan, auch ein entsprechen des Diözesanbewußtsein zu schaffen. Dafür

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