Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

66 Neben seinen musikalischen Aufgaben hatte der Turnermeister auch die Wache auf dem Turm der Stadtpfarrkirche zu versehen, wo er auch von seiner Klause aus das gesamte Stadtgebiet überblicken konnte. Vor 1528 be- wohnte er das nach 1480 erbaute Wachthaus am Tabor. Die Bezeichnung „Turner“ ist daher auf die Beschäftigung auf dem „Turn“ (Turm), zu der auch das Choralblasen zu bestimmten Tageszeiten gehörte, zurückzuführen. Die Besoldung des Stadtmusikus erfolgte aus den Mauteinnahmen der Stadt. Sie betrug 1577 wöchentlich drei Taler, das jährliche Holz- und Licht- geld machte 12 Taler aus. Alle Jahre erhielten die Turner vom Magistrat eine neue Uniform. Man gab ihnen entweder „gemeines Lindisch Tuch“ von grü- ner Farbe oder einen entsprechenden Geldbetrag. Manchmal verbesserte die Stadtgemeinde das Einkommen der Musizi durch Geld- oder Naturalspen- den. Zu Weihnachten spielten sie vor den Häusern der Bürger. Die instrumentale Ausstattung der Stadtmusik war in diesem Jahrhun- dert noch recht bescheiden. Man unterschied stille und laute Instrumente. Zu diesen zählten Trommeln und Trompeten, zu jenen Geigen und Zwerg- pfeifen. Obwohl in den Archivalien erst viel später erwähnt, ist doch anzu- nehmen, dass man um diese Zeit auch Posaunen und Zinken, Holzblasinstru- mente mit Grifflöchern und rundem Mundstück, verwendete. Die vom Rate dem Turnermeister 1589 erteilte „Instruktion“ ist nicht mehr vorhanden. Nur einzelne Notizen geben uns Aufschluss über seinen Aufgabenbereich. Die Turner hatten am Kirchenchor und bei allen Stadtfest- lichkeiten mitzuwirken. So beim Empfang des Landesfürsten, bei Eröffnung des Jahrmarktes, bei Schulfeiern und anderen Anlässen. Trommler und Pfei- fer mussten jederzeit zur Stelle sein. Sie wurden benötigt auf den Fechtschu- len, bei den Musterungen oder wenn es galt, wichtige Anordnungen der Bür- gerschaft zu verkünden. Der Stadtmusikus besaß das Privilegium der alleinigen Ausübung der öffentlichen Instrumentalmusik innerhalb des Burgfrieds. Auch das Aufspie- len bei Versprechen und Hochzeiten kam nur ihm und seinen Gesellen zu. Gelegentlich spielten die Steyrer Stadtmusikanten mit Erlaubnis des Rates auch auswärts. Wenn es die Stadtobrigkeit für notwendig erachtete, wurde die musi- kalische Betätigung eingeschränkt. Wegen der Türkengefahr stellte der Rat im Jahre 1593 die Hochzeitstänze gänzlich ein. 1595 aber nahm das Geigen, Pfeifen und Tanzen, auch auf offenen Plätzen, wieder so überhand, dass der

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