OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreichische Heimatblätter deren Sachen an die gehörigen Orte zu schaffen, bei den Mauten die Mautzettel vorzuweisen und soviel als menschenmöglich alle Gefahr, Nachteil und Schaden zu verhüten und „nit weniger sich weder zu Wasser noch zu Landt (wie dato mit Spott fürkhommen) dem allzuvielen Wein oder dem schendtlichen vnd lasterhaften volldrünckhen, dem hochstrafbaren Laster des Seheltens, Fluechens vnd Gottslesteren zu ergeben". Zum Schluß wird den Zech- und Viermeistern· ,,ganz ernstlich auferladen", auf die Ordnung „ganz fest und steift zu halten" und die Übertreter unnachsichtlich mit der gebührenden Strafe zu belegen, beziehungsweise ohne Ansehen der Person zur Anzeige zu bringen, damit sie bestraft werden können. Dieser Ordnung wurde am 6. Juni 1670 ein Additional hinsichtlich der auswendigen Naufergen und Knechte angefügt, da die Holzhändler die zur Abführung ihrer Flöße nötigen Naufergen und Knechte dergestalt „anhältig" gebraucht haben, daß die Schiffmeister öfters die geladenen Cameral- und landesfürstlichen Güter einen Tag oder mehrere wegen Ermanglung der „unenträtlichen" Naufergen und Knechte an der Ladstatt liegen lassen mußten. Es wird deshalb der Artikel über die auswendigen Naufergen und Knechte dahin vermehrt und verbessert, daß alle Holzhändler, Schöff- und Floßleute verbunden sein sollen, wenn ein Schöff- oder Floßmeister kaiserlich landesfürstliche, Gewerkschafts- oder andere Cameralgüter abzuführen hat und hiezu an Naufergen und Knechten Mangel haben sollte, ihm solche auf gütliches Begehren überlassen werden. Sollte dies jedoch verweigert werden, so soll jeder Bürgermeister, Stadtrichter oder Stadtmautner über Beschwerde diesen Schiffoder Floßmeistern die notwendigen Naufergen und Knechte verschaffen. 2. Die Schiffmeister und die Ho1zhänd1er Der Bruderschaft der Schiff- und Floßleute von Steyr gehörten sowohl die Schiffmeister und Schiffleute als auch die Floßmeister und die Flößer an, ohne daß in der oben angeführten Ordnung ein Unterschied zwischen Schiff- und Floßmeistern - diese werden gewöhnlich als Holzhändler bezeichnet - aufscheint. Auf einen gewissen Gegensatz deutet bloß das Additional hin. Es ist aber aus diesem Additional auch ersichtlich, daß nicht nur Schiff- sondern auch Floßmeister kaiserlich landesfürstliche Gewerkschafts- oder Cameralgüter abführten. Dieser Vorgang erklärt sich aus der alten Gepflogenheit, das Eisen in der Strecke oberhalb Steyr auf Flößen zu befördern, da vor der Einrichtung dieser Strecke für die Schiffahrt dort nur Flößerei möglich war. In der Zeit von 1482 Pis 1487 fuhren nach dem Ebersdorfer Mautbuch aus der Enns 1141 Flöße donauabwärts. Die meisten dieser Flöße werden wohl beladen gewesen sein, da die Zahl der in der gleichen Zeit in Ebersdorf vermauteten Schiffe aus der Enns bloß 42 betrug 4 ). Offenbar waren die Steyrer Schiffleute und Flößer im 16. Jahrhundert nicht in der Lage gewesen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden, denn im Jahre 1568 schlossen Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Steyr 116

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