OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Neweklowsky: Die Schiff- und Floßleute von Steyr mit den Schiffleuten zu Enns einen Vertrag, wonach diese das Eisenzeug von Steyr nach Krems und Wien und von der Ennsmündung die Donau aufwärts nach Linz abzuführen hatten, und zwar das ganze Jahr hindurch, soweit man überhaupt fahren konnte, gleichgültig ob sie Gegenfuhren hatten oder nicht. Hiezu mußten sie gute Siebener Zillen samt dem nötigen Zubehör in Vorrat haben. Die Eisenfuhren von Steyr nach Linz hatten die Ennser Schiffleute schon von Alters her besorgt 5 ), ein Beweis dafür, daß die Steyrer damals noch kaum mit genügend Schiffen fuhren. Die Schiffuhr soll von Steyr erst 1590 eingeführt worden sein. Vom 23. Juni dieses Jahres stammt der „Schöff- und Nauförgenmaister der Stadt Steyr - Articuls - Brief", in welchem festgelegt wird, daß die Reihe der Fahrten der Schiff- und Nauförgenmeister durch das Los bestimmt werden und das landesfürstliche Kammergut den Vorrang haben soll, sowie daß die Nauförgen und ihre Knechte das Eisenzeug auf die Flöße „mödeln und heben" müssen, wofür sie vor dem Ausfahren wie bisher „ain Suppen und auf ainen Floß ain halb Wein erhalten" 6 ). 1604 wird der Schiffmann Oßwald Schlegel erwähnt, den mit dem Kremserischen Schmalz zur Beförderung des Kammergutes passieren zu lassen der Mautner in Strumb ersucht wird 7 ). Jedenfalls waren in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Stachel- und Eisenfuhren nicht den Schiffmeistern allein zugeeignet. Jeder Teil der „1625 in eine Societät oder gemeinschaftliche Compagnie zusammengetretenen Gewerkschaftsglieder" konnte sich zur Ausführung seines aufgebrachten Eisen- und Stachelzeugs der Schiff- oder der Floßleute bedienen. Damals war der Bürgermeister Maximilian Luckhner alleiniger gewerkschaftlicher Schiffmeister. 1630 begegnet uns dann der bürgerliche Schiffmeister Melchior Dorner und 1661 der bürgerliche Schöffmeister Karl Wengemayr 8 ). Unter dem 20. Juli 1663 ist die völlige Zeugsabfuhr von Steyr gegen Kaution von 6000 Gulden dem Schiffmeister Georg Wilhelm „gewerkschaftlich" überlassen worden. Im Juli 1672 wurde die Eisenabfuhr derart zwischen den Schiffmeistern Georg Wilhelm und Hanns Koller aufgeteilt, daß jener 2/a und dieser 1/a abzuführen hatte 9 ). Es ist hier das erste Mal von jener Dreiteilung des Schiffmeistergewerbes die Rede, die dann bis zum Jahre 1773 besteht. Im Jahre 1678 wird von drei bürgerlichen Schiffmeistern gesprochen 10 ), die uns 1681 als Hanns Koller, Johann Wilhelm und Georg Wilhelm begegnen, von denen der erste bei der unteren Brücke anlegt, die beiden andern bei der oberen Brücke anlegen. Hiefür zahlt jeder jährlich 5 fl 11 ). über Betreiben der Schiffmeister Johann Wilhelm und Hanns Koller wird am 30. Juli 1687 dem bürgerlichen Holzhändler Leopold Langsteger, dem im Jahre 1677 das „Bürgerrecht auf den Holzhandel und Schiffahrt" verliehen worden war 12 ), die Abführung von 200 Zentnern Scharsachstahl, wie auch den übrigen Holzhändlern mit Zillen zu fahren untersagt, und zwar vermöge kaisedicher Resolution vom 22. Oktober 1678 13 ). Allerdings haben, wie es heißt, die Schiffmeister den Holzhändlern dann und wann gestattet, etliche Zentner Eisen und Stachel abzuführen. Dagegen haben 1685 die Holzhändler den Schiffmeistern, als diese, wie sie sagen, ,,in mängl der Zühlern nur etliche 117

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