Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1919

— 27 — Heiz¬ Apparate à . .. Watt — Watt Koch¬ Heiz¬ Apparate„ — . Koch¬ zusammen . . . . . . .. Watt Steyr, am Unterschrift: „„ „ „„„ Bedingungen für den Anschluß von Anlagen nach dem Gebührentarif (B). Für Anlagen nach dem Gebührentarif gelten folgende Be¬ stimmungen: Es werden nach diesem Tarife Licht= und Kraftinstallationen jeder Art angeschlossen, soferne sie den allgemeinen Stromlieferungs¬ bedingungen des Werkes entsprechen, jedoch ist Bedingung, daß für Beleuchtung insgesamt 100 Normalkerzen angemeldet werden. 2. (#. Die Kosten der elektrischen Einrichtung hinter dem Zähler hat der Konsument zu tragen, dagegen besorgt das Werk beim Gebührentarif die Beistellung und in normalen Grenzen auch den Austausch der Glühlampen kostenlos und verrechnet keine Zählermiete. Jede Installation wird vor dem ersten Einschalten mit neuen Lampen ver¬ ehen, die Spezialsockeln für die vereinbarten Kerzenstärken besitzen; außerdem wird jede solche Lampe, wenn sie ausgebrannt dem Werke zurückgestellt wird, jedoch nur einmal in jedem Kalender¬ jahre kostenlos ausgetauscht; jeder weitere Austausch erfolgt gegen Verrechnung. Die Kontrolle wird durch einen Jahresstempel auf der Lampe bewirkt. 3. Der Strompreis beträgt einheitlich für Licht=, Heiz¬ und Kraftstrom pro Kilowattstunde 30 k. Es wird ferner, und zwar bloß für Beleuchtung, eine Grundgebühr für die angeschlossenen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2